Die erste Runde der Differenzbereinigung zwischen den Räten ist Geschichte. National- und Ständerat sind in vielen Positionen aufeinander zugegangen. Es verbleiben nun noch 13 Differenzen. Nun ist wieder die FK-S an der Reihe. Sie trifft sich am Montagabend und bereitet die nächsten Verhandlungen.

​Fahren wir fort auf unserer Reise durch die Budgetberatung. Langsam, aber sicher nähern wir uns dem Ziel. Der Nationalrat befasste sich am Donnerstag der zweiten Sessionswoche mit den Anträgen seiner Finanzkommission (FK-N) zu den Differenzen. Diese beantragte in vielen Fällen dem Ständerat zu folgen und die Differenz auszuräumen. Die Anzahl der Seiten auf der Beratungsfahne geht stark zurück. Zählte die Fahne in der ersten Beratung noch 51 Seiten, so reduzierte sie sich für die erste Differenzbereinigung im Nationalrat auf 19 Seiten.

Knapp ging die Abstimmung zur Kulturabgeltung an die Stadt Bern aus. Mit 96 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte der Nationalrat dem Antrag der Mehrheit der FK-N, die vom Bundesrat beantragte Nachmeldung von 300 000 Franken nicht zu bewilligen. Diese Position ist also immer noch im Spiel und die Stadt Bern wartet gespannt, ob diese 300 000 Franken noch gesprochen werden. Aufatmen können hingegen das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo), die Steuerverwaltung und die Eidgenössische Finanzkontrolle, bei denen Kürzungsanträge vorlagen. Der Nationalrat folgte dem Antrag der FK-N, auf die Kürzungen zu verzichten und dem Ständerat und Bundesrat zu folgen.

Freuen darf sich auch die ETH, nachdem der Nationalrat mit 110 zu 80 Stimmen (2 Enthaltungen) einer Minderheit der FK-N gefolgt ist, die dem Ständerat folgen wollte. Dieser hatte den Betrag um 52,9 Millionen Franken aufgestockt. Ebenfalls bereinigt sind die Positionen beim Bundesamt für Landwirtschaft. Nachdem der Ständerat dem Antrag auf Aufstockung der Direktzahlungen mit 25 zu 17 zugestimmt hat, beantragte die FK-N dem Bundesrat zu folgen.

Es lagen nicht einmal mehr Minderheitsanträge vor. Ob da wohl gewisse Strategien gefahren und vorgängig Absprachen getroffen wurden? Offen ist noch die Position Qualitätssicherung Milch im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Mehrheit der FK-N beantragt, analog zum letzten Jahr 3 045 900 Franken zu bewilligen. Eine Minderheit wollte dem Bundesrat und Ständerat folgen und die Position streichen. Der Nationalrat folgte der Mehrheit mit 112 zu 79 Stimmen.

Jetzt ist wieder die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) am Zug. Alles spitzt sich auf die entscheidende Frage zu, ob die aus der Ablehnung der Altersreform freiwerdenden Mittel in die AHV geleitet werden sollen, wie es die gleichlautenden Einzelanträge Aeschi/Nordmann beantragten. Der Nationalrat folgte auf Antrag der Mehrheit seiner Finanzkommission mit 125 zu 40 bei 27 Enthaltungen diesem Konzept und hielt an seinem ersten Beschluss fest. Die Krux ist: Es muss eine gesetzliche Grundlage im AHV-Gesetz geschaffen werden, damit diese Mittel in die AHV fliessen können.

Der Schlüssel zu dieser Frage hat der Ständerat in der Hand. Wenn die FK-N diese Gesetzesgrundlage schaffen will, so muss die FK-S einverstanden sein. Beim ersten Mal sagte die FK-S nein. Lässt sie sich umstimmen oder wird das Spiel plötzlich ganz anders, weil das Geld nicht die AHV geleitet werden kann? Oder kommen nun die Kommissionen für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) ins Spiel, weil sie für die AHV zuständig sind und dort ein Antrag auf eine Kommissionsinitiative eingereicht wird? Wir wissen es noch nicht... Des Rätsels Lösung folgt in den nächsten Beiträgen – und dann blicken wir noch hinter die Kulissen der Budgetberatung – sozusagen Backstage. Welche Rolle spielen beispielsweise die Eidgenössische Finanzverwaltung oder das Kommissions- und das Ratssekretariat in diesem Marathon?

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