Die Finanzkommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 18. und 19. Oktober 2018 den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich vorberaten. Sie beantragt, der Vorlage des Bundesrates ohne Anpassungen zu folgen.

Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (18.075 s)

Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die vorgeschlagene Teilrevision des FiLaG stützt sich auf den dritten Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs ab, von dem die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 27. und 28. August 2018 Kenntnis genommen hat (siehe Medienmitteilung). Künftig soll die Zielgrösse für die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons, die neu bei 86,5 Prozent anstelle von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegt, garantiert und nicht mehr nur angestrebt werden. Da mit dem bisherigen System der Zielwert von 85 Prozent deutlich überschritten wurde, hat diese Änderung einen Rückgang der Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone («Geberkantone») zur Folge. Zudem sieht der Revisionsentwurf vor, den Anteil der Geberkantone auf das in Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehene Minimum zu reduzieren. Diese Entlastung für die Geberkantone wird kompensiert durch eine Erhöhung des Anteils des Bundes. Der Bund soll die freiwerdenden Bundesmittel wieder ins Ausgleichsystem reinvestieren und zur Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs und zur Finanzierung einer zeitlich befristeten Massnahme zur Abfederung der Auswirkungen der Gesetzesanpassung auf die ressourcenschwachen Kantone («Nehmerkantone») verwenden.

Ferner hat die Finanzkommission die Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) angehört. Der Präsident der KdK, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth, hat den Kompromiss erläutert, den die Kantone bei den Vorarbeiten zum Finanzausgleich erzielt hatten und welcher dem Bundesrat schliesslich als Grundlage für dessen Entwurf diente. Die Graubündner Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und der Neuenburger Regierungsrat Alain Ribaux haben für die Nehmerkantone, die Genfer Regierungsrätin Nathalie Fontanet und der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker für die Geberkantone zur Vorlage Stellung genommen.

Aufgrund dieser Erwägungen sowie der Erläuterungen des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, stellte die Kommission fest, dass der ihr vorgelegte Entwurf ausgewogen ist, da er den unterschiedlichen Interessen der Geber- und Nehmerkantone einerseits und der Kantone und des Bundes andererseits Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die zentralen Elemente des Entwurfs (garantierte Mindestausstattung von 86,5%, Festlegung des Beitrags der Geberkantone auf das verfassungsmässige Minimum, Belassung der freiwerdenden Mittel des Bundes im System) daher nicht verändert werden sollten. Die Kommission hat allerdings mehrere Änderungen des Entwurfs beraten, welche die Verwendung der für den Bund freiwerdenden Mittel betreffen.

Ein Antrag verlangte, dass die Erhöhung der Beiträge für den soziodemografischen Lastenausgleich zeitlich zu befristen sei und dass die Mittel für die ressourcenschwachen Kantone nicht degressiv bereitgestellt werden sollten. Gemäss Vorlage des Bundesrates dienen diese Mittel an die ressourcenschwachen Kantone in den Jahren 2021 bis 2025 als Minderung der Auswirkungen des Übergangs zum neuen System und nehmen deshalb über diesen Zeitraum allmählich ab. Der Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag verlangte, die Mittel zur Abfederung der Auswirkungen der Systemanpassung auf die ressourcenschwachen Kantone proportional zum Verlust, welcher diesen aufgrund der Einführung des neuen Referenzwerts entsteht, und nicht entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu verteilen. Er ist mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage schliesslich mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Da die beiden oben erwähnten Anträge als Minderheitsanträge eingereicht worden sind, werden sie in der kommenden Wintersession im Ständerat beraten.

Neben der Revision des FiLaG hat sich die FK-S zudem mit der Standesinitiative des Kantons Luzern befasst, welche die Abschaffung von NFA-Fehlanreizen fordert (17.316 s). Die Kommission beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat zusätzlich Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen, der in Erfüllung der Motion 13.3363 erstellt wurde. Mit dieser hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben von Bund und Kantonen vorzulegen. Zu jeder Verbundaufgabe sollte der Bundesrat angeben, ob eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. der Finanzierung in die Kantons- bzw. Bundeshoheit zweckmässig wäre oder ob eine Aufgabe weiterhin Verbundaufgabe bleiben soll – im letzteren Fall mit Begründung.

Voranschlag 2019 des Bundes (18.041 ns) und Nachtrag II zum Voranschlag 2018 (18.042 ns)

Die Finanzkommission hat die Beratung des Voranschlags 2019 des Bundes aufgenommen. Den Erläuterungen des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements zufolge sieht der am 22. August 2018 vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken und Ausgaben von 72,3 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein positiver Saldo von rund 1,3 Milliarden Franken. Im Nachtrag II zum Voranschlag 2018 beantragt der Bundesrat vierzehn Kredite über insgesamt 47,5 Millionen Franken.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Kommission auf die beiden Geschäfte eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung der Budgets der einzelnen Departemente betraut sind, werden bis Ende Oktober tagen und ihre Erwägungen und Schlussfolgerungen zuhanden der Plenarkommission an deren Sitzung vom 14., 15. und 16. November 2018 präsentieren.

Mitberichte

Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit dem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte Staaten der Europäischen Union (EU) zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU befasst, der sich insgesamt auf rund 1,3 Milliarden Franken über zehn Jahre beläuft (18.067 s). Die Kommission befürwortet das Geschäft grundsätzlich. Die Mehrheit ersucht jedoch die Aussenpolitische Kommission, zuerst die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu bewerten und die Vorlage erst zu behandeln, wenn sich Verbesserungen im Verhältnis EU – Schweiz abzeichnen.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit dem Verpflichtungskredit von 540 Millionen Franken für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen (18.072 s) und mit dem Rahmenkredit von 147,83 Millionen Franken für die globale Umwelt 2019-2022 (18.074 s) auseinandergesetzt. Die FK-S beantragt den mit der Detailberatung betrauten Sachbereichskommissionen, bei den finanziellen Aspekten dieser zwei Geschäfte den Beschlüssen des Bundesrates zu folgen.

Nachdem die Kommission die Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative zur Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation (17.495 s) beschlossen hatte, hat sie sich nun einstimmig für den erarbeiteten Erlassentwurf ausgesprochen. Die Aufhebung soll auf das Ende der aktuellen Legislaturperiode erfolgen.

Die FK-S hat am 18. und 19. Oktober 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Hannes Germann (SVP, SH), in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, der Präsident der KdK und Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone Genf, Zürich, Neuenburg und Graubünden sowie mehrere Mitarbeitende der EFV, der EFK, des EDA, des EJPD, des WBF und des UVEK.