Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (18.075 s)
Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die Botschaft zur
Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR
613.2) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die vorgeschlagene Teilrevision
des FiLaG stützt sich auf den dritten Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs ab, von dem
die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 27. und 28. August 2018 Kenntnis
genommen hat (siehe Medienmitteilung). Künftig soll die Zielgrösse für die
Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons, die neu bei 86,5 Prozent
anstelle von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegt, garantiert und
nicht mehr nur angestrebt werden. Da mit dem bisherigen System der Zielwert von
85 Prozent deutlich überschritten wurde, hat diese Änderung einen Rückgang der
Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone («Geberkantone») zur
Folge. Zudem sieht der Revisionsentwurf vor, den Anteil der Geberkantone auf
das in Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehene Minimum zu
reduzieren. Diese Entlastung für die Geberkantone wird kompensiert durch eine
Erhöhung des Anteils des Bundes. Der Bund soll die freiwerdenden Bundesmittel
wieder ins Ausgleichsystem reinvestieren und zur Erhöhung der Dotation des
soziodemografischen Lastenausgleichs und zur Finanzierung einer zeitlich
befristeten Massnahme zur Abfederung der Auswirkungen der Gesetzesanpassung auf
die ressourcenschwachen Kantone («Nehmerkantone») verwenden.
Ferner hat die Finanzkommission die Vertreterinnen und
Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) angehört. Der Präsident
der KdK, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth, hat den Kompromiss
erläutert, den die Kantone bei den Vorarbeiten zum Finanzausgleich erzielt
hatten und welcher dem Bundesrat schliesslich als Grundlage für dessen Entwurf
diente. Die Graubündner Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und der
Neuenburger Regierungsrat Alain Ribaux haben für die Nehmerkantone, die Genfer
Regierungsrätin Nathalie Fontanet und der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker
für die Geberkantone zur Vorlage Stellung genommen.
Aufgrund dieser Erwägungen sowie der Erläuterungen des
Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, stellte die Kommission fest, dass der
ihr vorgelegte Entwurf ausgewogen ist, da er den unterschiedlichen Interessen
der Geber- und Nehmerkantone einerseits und der Kantone und des Bundes
andererseits Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen,
dass die zentralen Elemente des Entwurfs (garantierte Mindestausstattung von
86,5%, Festlegung des Beitrags der Geberkantone auf das verfassungsmässige
Minimum, Belassung der freiwerdenden Mittel des Bundes im System) daher nicht
verändert werden sollten. Die Kommission hat allerdings mehrere Änderungen des
Entwurfs beraten, welche die Verwendung der für den Bund freiwerdenden Mittel
betreffen.
Ein Antrag verlangte, dass die Erhöhung der Beiträge für den
soziodemografischen Lastenausgleich zeitlich zu befristen sei und dass die Mittel
für die ressourcenschwachen Kantone nicht degressiv bereitgestellt werden
sollten. Gemäss Vorlage des Bundesrates dienen diese Mittel an die
ressourcenschwachen Kantone in den Jahren 2021 bis 2025 als Minderung der
Auswirkungen des Übergangs zum neuen System und nehmen deshalb über diesen
Zeitraum allmählich ab. Der Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Ein
weiterer Antrag verlangte, die Mittel zur Abfederung der Auswirkungen der
Systemanpassung auf die ressourcenschwachen Kantone proportional zum Verlust,
welcher diesen aufgrund der Einführung des neuen Referenzwerts entsteht, und
nicht entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu verteilen. Er ist mit 9 zu 2 Stimmen
bei 1 Enthaltung abgelehnt worden.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage schliesslich
mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Da die beiden oben erwähnten
Anträge als Minderheitsanträge eingereicht worden sind, werden sie in der
kommenden Wintersession im Ständerat beraten.
Neben der Revision des FiLaG hat sich die FK-S zudem mit der
Standesinitiative des Kantons Luzern befasst, welche die Abschaffung von
NFA-Fehlanreizen fordert (17.316 s). Die Kommission beantragt, dieser
Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat zusätzlich Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates zur Aufgabentrennung zwischen Bund
und Kantonen, der in Erfüllung der Motion 13.3363 erstellt wurde. Mit dieser
hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm eine vollständige Analyse
aller Verbundaufgaben von Bund und Kantonen vorzulegen. Zu jeder Verbundaufgabe
sollte der Bundesrat angeben, ob eine vollständige Überführung der
Verantwortung bzw. der Finanzierung in die Kantons- bzw. Bundeshoheit
zweckmässig wäre oder ob eine Aufgabe weiterhin Verbundaufgabe bleiben soll –
im letzteren Fall mit Begründung.
Voranschlag 2019 des Bundes (18.041 ns) und Nachtrag II zum Voranschlag
2018 (18.042 ns)
Die Finanzkommission hat die Beratung des Voranschlags 2019
des Bundes aufgenommen. Den Erläuterungen des Vorstehers des Eidgenössischen
Finanzdepartements zufolge sieht der am 22. August 2018 vom Bundesrat
verabschiedete Voranschlag Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken und Ausgaben
von 72,3 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein positiver Saldo von rund
1,3 Milliarden Franken. Im Nachtrag II zum Voranschlag 2018 beantragt der
Bundesrat vierzehn Kredite über insgesamt 47,5 Millionen Franken.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Kommission auf die
beiden Geschäfte eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung
der Budgets der einzelnen Departemente betraut sind, werden bis Ende Oktober
tagen und ihre Erwägungen und Schlussfolgerungen zuhanden der Plenarkommission
an deren Sitzung vom 14., 15. und 16. November 2018 präsentieren.
Mitberichte
Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens
mit dem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte Staaten der Europäischen Union
(EU) zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der
EU befasst, der sich insgesamt auf rund 1,3 Milliarden Franken über zehn Jahre
beläuft (18.067 s). Die Kommission befürwortet das Geschäft grundsätzlich. Die
Mehrheit ersucht jedoch die Aussenpolitische Kommission, zuerst die
gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz
zu bewerten und die Vorlage erst zu behandeln, wenn sich Verbesserungen im
Verhältnis EU – Schweiz abzeichnen.
Im Weiteren hat sich die Kommission mit dem
Verpflichtungskredit von 540 Millionen Franken für die Bundesgarantien für
Pflichtlagerdarlehen (18.072 s) und mit dem Rahmenkredit von 147,83 Millionen
Franken für die globale Umwelt 2019-2022 (18.074 s) auseinandergesetzt. Die
FK-S beantragt den mit der Detailberatung betrauten Sachbereichskommissionen,
bei den finanziellen Aspekten dieser zwei Geschäfte den Beschlüssen des
Bundesrates zu folgen.
Nachdem die Kommission die Ausarbeitung einer
parlamentarischen Initiative zur Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation (17.495
s) beschlossen hatte, hat sie sich nun einstimmig für den erarbeiteten
Erlassentwurf ausgesprochen. Die Aufhebung soll auf das Ende der aktuellen
Legislaturperiode erfolgen.
Die FK-S hat am 18. und 19. Oktober 2018 unter dem Vorsitz
ihres Präsidenten, Ständerat Hannes Germann (SVP, SH), in Bern getagt.
Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, der Präsident der KdK und
Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone Genf, Zürich, Neuenburg und
Graubünden sowie mehrere Mitarbeitende der EFV, der EFK, des EDA, des EJPD, des
WBF und des UVEK.