Die Kommission ist auf den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (18.075s) eingetreten. Die Detailberatung wird sie an einer ausserordentlichen Sitzung am 5. März 2019 durchführen. Weiter beantragt sie eine Abänderung der Motion 18.3404 Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit.

Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (18.075 s)

Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die vorgeschlagene Teilrevision des FiLaG stützt sich auf den dritten Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs ab, von dem die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 7. und 8. Mai 2018 Kenntnis genommen hat (siehe Medienmitteilung vom 9. Mai 2018). Der Ständerat hat in der Wintersession 2018 die Vorlage des Bundesrates unterstützt und keine Änderungen beschlossen. Die Kommission hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt, an der neben den Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch diejenigen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Wissenschaft zu Wort kamen. Bundespräsident Ueli Maurer (sowie die anwesende Vertretung der EFV) nahmen dann eingehend Stellung zu den Ausführungen. Die anschliessende intensive Diskussion hat gezeigt, dass die herausragende Bedeutung des Finanzausgleichs sowie die sehr komplexe Materie eine sorgfältige Vorbereitung der weiteren Beratung erfordert. So ist die Koordination mit der sog. STAF-Vorlage zu beachten, welche Artikel des nun in Beratung stehenden FiLaG ändert. Daher ist die Kommission einem Ordnungsantrag gefolgt, die Detailberatung an einer ausserordentlichen Sitzung am 5. März 2019 durchzuführen, damit die Verwaltung für diese Sitzung weitere Informationen zu bereits eingereichten Anträgen liefern kann. Die Terminplanung erlaubt es, das Geschäft noch in der Frühjahrssession im März 2019 bzw. allenfalls in der Sondersession im Mai 2019 zu behandeln, sodass eine allfällige Differenzbereinigung und die Schlussabstimmung in der Sommersession 2019 erfolgen kann. Nach einer ausführlichen Eintretensdebatte ist die Kommission ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten.

Neben der Revision des FiLaG hat sich die Finanzkommission zudem mit der Standesinitiative des Kantons Luzern befasst, welche die Abschaffung von NFA-Fehlanreizen fordert (17.316 s). Die Kommission beantragt mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat schliesslich Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen, der in Erfüllung der Motion 13.3363 erstellt wurde. Mit dieser hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben von Bund und Kantonen vorzulegen. Zu jeder Verbundaufgabe sollte der Bundesrat angeben, ob eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. der Finanzierung in die Kantons- bzw. Bundeshoheit zweckmässig wäre oder ob eine Aufgabe weiterhin Verbundaufgabe bleiben soll. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang einstimmig ein Kommissionspostulat 19.3001 "Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen" angenommen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht und welches Synergiepotenzial dadurch für Bund und Kantone erzielt werden kann.

Weitere Geschäfte

Die FK-N befasst sich weiterhin intensiv mit der Struktur von Agroscope. So hatte sie zwei Motionen eingereicht, die vom Nationalrat in der Wintersession 2018 angenommen wurden (18.4087 Strukturelle Reformen bei Agroscope zugunsten der landwirtschaftlichen Forschung; 18.4088 Praxisnahe Struktur für Agroscope). Zudem hatte sie das Departement für Wirtschaft, Forschung und Innovation (WBF) beauftragt, einen Bericht zur Frage der Auslagerung gemäss der vom Ständerat beschlossenen Motion 18.3404 Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit» zu verfassen («Prüfung Auslagerung Agroscope, Varianten sowie Vor- und Nachteile»). Untersucht wurden im Bericht vier Varianten (selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentlich-rechtliche Anstalt integriert in den ETH-Bereich, Verbleib in der zentralen Bundesverwaltung aber mit einem erweiterten, neubesetzten Agroscope-Rat und Status quo). Eine Vertretung des WBF stellte den Bericht vor. Im Anschluss an eine intensiv geführte Diskussion beschloss die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) eine Abänderung der Motion 18.3404. Sie will den Bundesrat beauftragen, lediglich vertiefter zu prüfen, ob eine Umwandlung in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit möglich ist. Evaluiert werden sollen auch die Kosten und Leistungen. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform ist die seit 2017 bestehende Struktur- und Organisationsform durch einen neuen Agroscope-Rat zu ergänzen, der u.a. eine Vertretung aus der landwirtschaftlichen Praxis beinhaltet. Die Kommissionsmehrheit folgte damit weitgehend der Empfehlung des Berichts.

Die starke Minderheit hätte sich auf die Neuorganisation des Agroscope-Rats beschränken und damit dem Personal von Agroscope endlich Stabilität bieten wollen.

Die FK-N war vorberatende Kommission für die Vorlage 17.021 Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT), Finanzierung. Der Bundesbeschluss sieht vor, dass der zweite Teil der ersten Tranche im Umfang von 123 Millionen durch den Vorsteher des EFD nach Konsultation einer externen, unabhängigen Drittstelle freigegeben wird. Zusammen mit einer Vertretung der EZV erläuterte Bundespräsident Ueli Maurer den Bericht einer externen Firma, welche den Stand des Projekts beurteilte und keine Gründe gegen die Freigabe sieht. Die Umsetzung des Programms DaziT ist nach wie vor sehr ambitiös. Die FK-N wird die Umsetzung weiterverfolgen.

Der Staatssekretär für internationale Finanzfragen diskutierte mit der Kommission verschiedene Fragen wie mögliche Folgen des Brexit, die Frage der Börsenäquivalenz sowie den Automatischen Informationsaustausch (AIA). Schliesslich stimmte die Finanzkommission einstimmig der parlamentarischen Initiative 17.495 «Auflösung der Neat-Aufsichtsdelegation» zu.

Die Finanzkommission tagte am 17. und 18. Januar 2019 unter der Leitung ihres Präsidenten, Markus Hausammann (SVP/TG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsident Ueli Maurer; Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), Staatsrätin Nathalie Fontanet, Vorsteherin des Finanz- und Personalressourcendepartements des Kantons Genf; Regierungsrat Ernst Stocker, Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons Zürich; Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) des Kantons Aargau; Regierungsrat Alain Ribaux, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Kultur des Kantons Neuenburg, sowie Vertreter des EFD und WBF.