Änderung des Gesetzes über den Finanz- und
Lastenausgleich (18.075 s)
Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die
Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich
(FiLaG, SR 613.2) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die
vorgeschlagene Teilrevision des FiLaG stützt sich auf den dritten Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs ab, von dem
die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 7. und 8. Mai 2018 Kenntnis
genommen hat (siehe Medienmitteilung
vom 9. Mai 2018). Der Ständerat hat in der Wintersession 2018 die Vorlage
des Bundesrates unterstützt und keine Änderungen beschlossen. Die Kommission
hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt, an der neben den Vertreterinnen
und Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch diejenigen der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Wissenschaft zu Wort kamen.
Bundespräsident Ueli Maurer (sowie die anwesende Vertretung der EFV) nahmen
dann eingehend Stellung zu den Ausführungen. Die anschliessende intensive
Diskussion hat gezeigt, dass die herausragende Bedeutung des Finanzausgleichs sowie
die sehr komplexe Materie eine sorgfältige Vorbereitung der weiteren Beratung
erfordert. So ist die Koordination mit der sog. STAF-Vorlage zu beachten,
welche Artikel des nun in Beratung stehenden FiLaG ändert. Daher ist die
Kommission einem Ordnungsantrag gefolgt, die Detailberatung an einer
ausserordentlichen Sitzung am 5. März 2019 durchzuführen, damit die Verwaltung
für diese Sitzung weitere Informationen zu bereits eingereichten Anträgen
liefern kann. Die Terminplanung erlaubt es, das Geschäft noch in der
Frühjahrssession im März 2019 bzw. allenfalls in der Sondersession im Mai 2019
zu behandeln, sodass eine allfällige Differenzbereinigung und die
Schlussabstimmung in der Sommersession 2019 erfolgen kann. Nach einer
ausführlichen Eintretensdebatte ist die Kommission ohne Gegenantrag auf die
Vorlage eingetreten.
Neben der Revision des FiLaG hat sich die
Finanzkommission zudem mit der Standesinitiative des Kantons Luzern befasst,
welche die Abschaffung von NFA-Fehlanreizen fordert (17.316 s). Die Kommission
beantragt mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu
geben.
Die Kommission hat schliesslich Kenntnis
genommen vom Bericht des Bundesrates zur Aufgabentrennung zwischen Bund
und Kantonen, der in Erfüllung der Motion 13.3363 erstellt wurde. Mit dieser
hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm eine vollständige Analyse
aller Verbundaufgaben von Bund und Kantonen vorzulegen. Zu jeder Verbundaufgabe
sollte der Bundesrat angeben, ob eine vollständige Überführung der Verantwortung
bzw. der Finanzierung in die Kantons- bzw. Bundeshoheit zweckmässig wäre oder
ob eine Aufgabe weiterhin Verbundaufgabe bleiben soll. Die Kommission hat in
diesem Zusammenhang einstimmig ein Kommissionspostulat 19.3001
"Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und
Kantonen" angenommen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, in einem
Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der
Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht und welches Synergiepotenzial
dadurch für Bund und Kantone erzielt werden kann.
Weitere Geschäfte
Die FK-N befasst sich weiterhin intensiv
mit der Struktur von Agroscope. So hatte sie zwei Motionen eingereicht, die vom
Nationalrat in der Wintersession 2018 angenommen wurden (18.4087 Strukturelle
Reformen bei Agroscope zugunsten der landwirtschaftlichen Forschung; 18.4088
Praxisnahe Struktur für Agroscope). Zudem hatte sie das Departement für
Wirtschaft, Forschung und Innovation (WBF) beauftragt, einen Bericht zur Frage
der Auslagerung gemäss der vom Ständerat beschlossenen Motion 18.3404
Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des
Bundes mit Rechtspersönlichkeit» zu verfassen («Prüfung Auslagerung Agroscope,
Varianten sowie Vor- und Nachteile»). Untersucht wurden im Bericht vier
Varianten (selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentlich-rechtliche
Anstalt integriert in den ETH-Bereich, Verbleib in der zentralen
Bundesverwaltung aber mit einem erweiterten, neubesetzten Agroscope-Rat und Status
quo). Eine Vertretung des WBF stellte den Bericht vor. Im Anschluss an eine
intensiv geführte Diskussion beschloss die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen (1
Enthaltung) eine Abänderung der Motion 18.3404. Sie will den Bundesrat
beauftragen, lediglich vertiefter zu prüfen, ob eine Umwandlung in eine
autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit
möglich ist. Evaluiert werden sollen auch die Kosten und Leistungen. Bis zur
Inkraftsetzung der neuen Rechtsform ist die seit 2017 bestehende Struktur- und
Organisationsform durch einen neuen Agroscope-Rat zu ergänzen, der u.a. eine
Vertretung aus der landwirtschaftlichen Praxis beinhaltet. Die
Kommissionsmehrheit folgte damit weitgehend der Empfehlung des Berichts.
Die starke Minderheit hätte sich auf die
Neuorganisation des Agroscope-Rats beschränken und damit dem Personal von
Agroscope endlich Stabilität bieten wollen.
Die FK-N war vorberatende Kommission für
die Vorlage 17.021 Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT),
Finanzierung. Der Bundesbeschluss sieht vor, dass der zweite Teil der ersten
Tranche im Umfang von 123 Millionen durch den Vorsteher des EFD nach
Konsultation einer externen, unabhängigen Drittstelle freigegeben wird.
Zusammen mit einer Vertretung der EZV erläuterte Bundespräsident Ueli Maurer
den Bericht einer externen Firma, welche den Stand des Projekts beurteilte und
keine Gründe gegen die Freigabe sieht. Die Umsetzung des Programms DaziT ist
nach wie vor sehr ambitiös. Die FK-N wird die Umsetzung weiterverfolgen.
Der Staatssekretär für internationale
Finanzfragen diskutierte mit der Kommission verschiedene Fragen wie mögliche
Folgen des Brexit, die Frage der Börsenäquivalenz sowie den Automatischen
Informationsaustausch (AIA). Schliesslich stimmte die Finanzkommission
einstimmig der parlamentarischen Initiative 17.495 «Auflösung der
Neat-Aufsichtsdelegation» zu.
Die Finanzkommission tagte am 17. und 18.
Januar 2019 unter der Leitung ihres Präsidenten, Markus Hausammann (SVP/TG), in
Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsident Ueli Maurer; Regierungsrat
Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen und
Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), Staatsrätin Nathalie
Fontanet, Vorsteherin des Finanz- und Personalressourcendepartements des
Kantons Genf; Regierungsrat Ernst Stocker, Vorsteher der Finanzdirektion des
Kantons Zürich; Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen
und Ressourcen (DFR) des Kantons Aargau; Regierungsrat Alain Ribaux, Vorsteher
des Departements für Justiz, Sicherheit und Kultur des Kantons Neuenburg, sowie
Vertreter des EFD und WBF.