Die Vorberatung der Staatsrechnung 2017 (18.003 ns) durch die Finanzkommission war weitgehend von der Frage der Rechtmässigkeit der finanzierungswirksamen Rückstellung bei der Verrechnungssteuer in der Höhe von 2 Milliarden Franken geprägt. Auch Bewertungsfehler bei den Nationalstrassen und den Rüstungsbauten führten zu intensiven Diskussion. Die Finanzkommission nahm ihre Beratungen zur Anpassung des Finanzausgleichssystems zwischen Bund und Kantonen auf und verfasste zudem drei Mitberichte.

​Staatsrechnung 2017 (18.003 ns) und Nachtrag I zum Voranschlag 2018 (18.007 ns)

Bundesrat Ueli Maurer stellte die Eckwerte der Rechnung 2017 und des Nachtrags I zum Voranschlag 2018 vor und äusserte sich zu Fragen der Rechnungsführung und Verbuchungspraxis. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erläuterte anschliessend ihren Revisionsbericht. Sie beantragt den Finanzkommissionen die Genehmigung der Staatsrechnung 2017, macht jedoch einige Einschränkungen in ihrem Prüfurteil. Die EFK beurteilt die Verbuchung einer Rückstellung bei der Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung als nicht durch die aktuelle Finanzhaushaltgesetzgebung gedeckt, auch wenn die Zielsetzung aus ihrer Sicht ökonomisch Sinn macht. Der Bundesrat sieht in Artikel 3 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) eine genügende Grundlage für die Verbuchung in der Finanzierungsrechnung. Die Kommission diskutierte diesen Punkt vertieft. In der Diskussion unterstützte die Kommission mehrheitlich die Position des Bundesrates, während sich vereinzelte Votanten der Position der EFK anschlossen. Zu Diskussionen Anlass gaben auch eine weitere Einschränkung der EFK bei der Verbuchung der Verrechnungssteuer, wo es zu wesentlichen Fehlbuchungen gekommen ist, oder bei Bewertungsfehlern bei den Nationalstrassen und den Rüstungsbauten. FK und Finanzdepartement kamen überein, dass die Korrekturen baldmöglichst vorgenommen werden müssen. Da die Kontrolle und Korrektur zahlreicher Buchungen einige Zeit in Anspruch nimmt, fügte die FK dem Bundesbeschluss I über die Staatsrechnung 2017 einen neuen Artikel 5 «Nachträgliche Korrekturen» hinzu. Mit dieser Bestimmung soll der Bundesrat beauftragt werden, die Buchungsfehler beim Vorliegen der definitiven Zahlen nachträglich in der Staatsrechnung 2017 zu korrigieren und die berichtigten Abschlusszahlen 2017 der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 zur Genehmigung zu unterbreiten.

Kommission und Finanzdepartement sind sich einig, dass solche Fehler künftig möglichst vermieden werden müssen. Die Buchhaltung des Bundes ist aber trotz dieser aufgedeckten Fehler auf einem hohen Niveau. Nach der allgemeinen Diskussion zur Rechnung orientierten die Subkommissionspräsidenten über die Erkenntnisse der Subkommissionen zur Prüfung der einzelnen Departemente. Die Subkommissionen stellten der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus und beantragten der Kommission Genehmigung der Rechnung. Die FK beantragt mit 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 (BB I) und einstimmig Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen (BB II - IV).

Zum Prozess der Staatsrechnung findet sich auf der Homepage des Parlaments ein Blogeintrag.

Zu keinen grossen Diskussionen führte der Nachtrag I zum Voranschlag 2018 (18.007 ns). Die Kommission lehnte einen Antrag auf Streichung eines Nachtragskredites im SECO (vgl. Botschaft Nachtrag I zum Voranschlag 2018, S. 12) mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die FK beantragt dem Nationalrat mit 23 Stimmen bei einer Enthaltung Zustimmung zu den Nachtragskrediten.

Wirksamkeitsbericht 2016–2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Gemäss Artikel 18 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) legt der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen vor. Am 9. März 2018 verabschiedete der Bundesrat den dritten sogenannten Wirksamkeitsbericht, den er gleichzeitig in die Vernehmlassung gab. Der Bericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der laufenden Vierjahresperiode 2016-2019 und liefert Entscheidungsgrundlagen für eine mögliche gesetzliche Anpassung des Finanzausgleichssystems ab 2020.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) stellte der Finanzkommission den Wirksamkeitsbericht vor. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der nationale Finanzausgleich seine im FiLaG aufgeführten Hauptziele in der Berichtsperiode weitgehend erreicht. So wurde beispielsweise die anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung von 85 Prozent des Schweizerischen Durchschnitts durch den Ressourcenausgleich in den Jahren 2016 bis 2018 in sämtlichen Kantonen übertroffen. Im Hinblick auf die Folgeperiode schliesst sich der Bundesrat gemäss dem Wirksamkeitsbericht dem Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an und befürwortet eine garantierte Mindestausstattung von neu 86,5 Prozent. Die intensive Diskussion zwischen Finanzkommission und Vorsteher des EFD hat gezeigt, dass darüber Einigkeit herrscht, dass der Finanzausgleich ein Schlüsselelement für den Föderalismus und den nationalen Zusammenhalt darstellt. Deshalb sollen die weiteren Schritte mit grösster Sorgfalt angegangen werden. Die Vernehmlassung läuft bis am 30. Juni 2018. Nach deren Auswertung wird der Bundesrat voraussichtlich im September seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Ziel ist, dass die notwendigen Anpassungen des FiLaG per 1. Januar 2020 in Kraft treten können.

Mitbericht der FK zur Armeebotschaft 2018 (18.022 s)

In einem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats zur Armeebotschaft 2018 (18.022 s) unterstützt die FK die Anträge des Bundesrates mit einer Ausnahme. Beim Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2018 folgt sie einstimmig dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) an den Ständerat, den Kredit für den Umbau des Waffenplatzes Drognens um 2,5 Millionen Franken zu kürzen. Mit 17 zu 8 Stimmen lehnt sie hingegen den Antrag der SiK-S ab, im Verpflichtungskredit «Modulare Bekleidung und Ausrüstung» den Kredit für die Beschaffung des ballistischen Körperschutzes (Schutzwesten) von 199,2 auf 99,6 Millionen zu kürzen. Die FK bittet die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates aber, das Mengengerüst dieser Beschaffung genau zu prüfen. Mit 17 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte die FK einen Antrag ab, beim Rahmenkredit Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) 2018 den Kredit für Beschaffung von Munition, Wiederverwendung von demontierter Munition sowie Instandstellung von Munition auf die Hälfte (von 146,5 auf 73 Millionen Franken) zu kürzen. Die Finanzkommission musste sich aufgrund des Zeitplans der Kommissionen jetzt mit der Vorlage auseinandersetzten. Der Nationalrat wird sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession befassen.

Mitbericht der FK zur Pa.Iv. der WBK-N «Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes» (17.497 n)

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) lud die FK zu einem Mitbericht ein zu ihrer Parlamentarischen Initiative «Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes» (17.497 n). Die Finanzkommission spricht sich mit 12 zu 12 (1 Enthaltung) und Stichentscheid des Präsidenten gegen die Verlängerung aus. Für die knappe Mehrheit der Kommission handelt es sich um ein Impulsprogramm, welches nun nicht dauernd verlängert werden darf. Es habe bereits zwei Verlängerungen gegeben, ein dritte sei nicht angebracht. Zudem sei die Nachhaltigkeit des Programms nicht klar. Hingewiesen wurde auch auf die Kosten und die Vorgaben in diesem Bereich. Die Kosten seien zu hoch, weil es zu viele Vorgaben gebe. Es sei besser hier anzusetzen als das Impulsprogramm zu verlängern. Die Minderheit wies insbesondere auf den Bedarf zusätzlicher Krippenplätze hin. Dieser sei nach wie vor klar gegeben. Aufmerksam gemacht wurde auch auf den ökonomischen Nutzen zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen ermögliche es mehr Frauen berufstätig zu sein, was auch zu höheren Steuereinnahmen führe. Die Integration von mehr Frauen in den Arbeitsprozess sei unbedingt notwendig angesichts des Fachkräftemangels und des festgestellten Rückgangs der Einwanderung.

Weitere Geschäfte

Im Mitberichtsverfahren befasste sich die Finanzkommission auch mit der Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (18.024 n). Einstimmig beantragt sie der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die Gesetzesänderung gemäss Antrag des Bundesrates zu unterstützen. Mit der Änderung soll insbesondere die Bürgschaftslimite von 500 000 Franken auf eine Million Franken erhöht werden. Aus Sicht der Finanzkommission ist das Ausfallrisiko für den Bund im gewerbeorientierten Bürgschaftswesen tief. Dies könnte sich allerdings im Falle einer anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise ändern.

Der Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation stellte deren Jahresbericht 2017 (18.005 sn) vor. Die FK nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass dieses Projekt nach wie vor gemäss Plan vorankommt und die Kredite eingehalten werden können.

Die Subkommissionen befassten anlässlich der Staatsrechnungssitzungen auch mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und dem Internen Kontrollsystem (IKS) der Departemente und erstatteten der Plenarkommission Bericht. Die FK stellt in der Informatikführung zwar Fortschritte fest, ortet aber nach wie vor Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die übergeordneten Vorgaben und die Architektur verbessert werden. Die Subkommissionen werden sich deshalb weiter mit der Informatik der Departemente befassen. Auch beim IKS sind Fortschritte festzustellen, es gibt aber auch hier Handlungsbedarf und die Subkommissionen werden die Entwicklungen im Bereich des IKS inskünftig weiterverfolgen.

Zudem stellte der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle deren Jahresbericht 2017 vor. Die Kommission diskutierte insbesondere die Erkenntnisse der EFK zur Informatik und zur Führung der verselbstständigten Einheiten des Bundes. Die FK dankte der EFK für ihren wertvollen Beitrag im Bereich der Finanzaufsicht des Bundes.

Die Finanzkommission tagte am 7./8. Mai 2018 unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Markus Hausammann (SVP/TG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, die Direktoren und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und der Eidgennössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie Vertretungen des EDI, VBS, WBF und UVEK.