Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will gesetzliche Regelungen ausarbeiten, welche die Offenlegung der Finanzierung politischer Aktivitäten vorsehen.

Die Kommission sieht bezüglich der Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen Handlungsbedarf. Hingegen bevorzugt sie eine Lösung auf Gesetzesebene detaillierten Regelungen auf Verfassungsstufe, wie dies mit der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative), 18.070» vorgeschlagen wird.  Sie hat deshalb mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative beschlossen (19.400 s Pa.Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Die Kommission wird im Frühling über den konkreten Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen beschliessen und einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geben.

Die Kommission will auch die Aufnahme eines Verbots der Annahme von Spenden aus dem Ausland in diese Gesetzgebung prüfen. Damit nimmt sie das Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (VS) auf (18.423 s Pa.Iv. Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!). Die Kommission hat dieser Initiative mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben.

Stimmt die Kommission des Nationalrates der Initiative der Ständeratskommission zu, dann kann diese die gesetzlichen Grundlagen für Transparenzregelungen betreffend die Politikfinanzierung ausarbeiten.

Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen dieses Gesetzgebungsprojekt aus. Es würden sich zu viele offene Fragen stellen, auf die eine adäquate gesetzgeberische Antwort kaum gefunden werden könne.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz gegenüber der EU grundsätzlich zur Übernahme und zur Umsetzung aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Die SPK spricht sich mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung eines Einreise- und Ausreisesystems (EES) und der dafür notwendigen Anpassungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes aus. Das EES dient der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen, die für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, und der Erfassung von Einreiseverweigerungen.

Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern des Parlaments

Nachdem die SPK des Nationalrates sich mit 15 zu 7 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, dass Mitglieder der Bundesversammlung ihre Staatsangehörigkeiten offenlegen müssen, stimmt nun auch die Kommission des Ständerates mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung der entsprechenden parlamentarischen Initiative zu (18.406 n Pa.Iv. Chiesa. Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten). Diese zusätzliche Offenlegungspflicht stellt nach Ansicht der Kommission ein weiteres Element zur Erhöhung der Transparenz für die Wählerinnen und Wähler dar. Die Kommissionsminderheit sieht den Mehrwert dieser Information nicht.

Somit kann die SPK des Nationalrates die nötige Ergänzung des Parlamentsrechts ausarbeiten.

Die Kommission tagte am 21. Januar 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) und teilweise ihres alt Präsidenten Ständerat Peter Föhn (V, SZ) in Bern.