Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) liess sich über die neusten Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene informieren sowie über die aussenwirtschaftspolitischen Möglichkeiten, die der Schweiz zum Schutz ihrer Interessen zur Verfügung stehen.

​Angesichts der derzeitigen Welthandelskrise befasste sich die Kommission mit den Möglichkeiten zum Schutz des Schweizer Freihandelsnetzes, zur Verhinderung zunehmender protektionistischer Tendenzen und zur Erleichterung der Streitbeilegung innerhalb der bestehenden internationalen Instanzen. Die APK-N interessierte sich in diesem Zusammenhang auch für die Sanktionspolitik des Bundesrates, namentlich gegenüber Russland und Venezuela. Sie nahm Kenntnis von den Gründen, die den Bundesrat dazu bewogen haben, sich den Sanktionen der Europäischen Union gegen Venezuela anzuschliessen (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. März 2018). Mehrere Kommissionsmitglieder zeigten sich erstaunt über diese Massnahme. Sie hielten fest, dass es keine Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Venezuela gibt und dass gegen andere Länder, die in Sachen Einhaltung der Grundfreiheiten und Achtung demokratischer Grundsätze um einiges kritikwürdiger seien, auch keine Sanktionen verhängt wurden. Es wurde darauf verwiesen, dass die Schweiz in diesem Fall wie auch in anderen Fällen den EU-Massnahmen folgt, dies aber nicht systematisch tut. So habe sie beispielsweise darauf verzichtet, sich den europäischen Sanktionen gegen Russland anzuschliessen. Die Kommission warf deshalb die Frage auf, welche Strategie der Bundesrat in diesem Bereich verfolgt. Sie hat beschlossen, diese Diskussion an ihrer nächsten Sitzung im Beisein des Bundesrates fortzusetzen.

Europäische und internationale Aktualitäten

In einem Tour d’horizon zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU informierte Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, die Kommission über den Stand der Dinge im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den institutionellen Fragen. Vor diesem Hintergrund wurde auch das zeitliche Vorgehen in Bezug auf das Vernehmlassungsverfahren für einen zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Staaten (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. März 2018) angesprochen. Mit diesem Beitrag soll die Schweiz auch künftig zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Staaten beitragen. Ferner wurden die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen rund um den Brexit thematisiert. Schliesslich informierte sich die APK-N über die Absicht der EU-Kommission zur Stärkung der Konsumentenrechte. Hierzu zählt unter anderem die Ermöglichung von Verbandsklagen auf Schadenersatz im EU-Raum.

Im Weiteren befasste sich die APK-N mit aktuellen Themen der Weltpolitik. Sie diskutierte zunächst über die derzeitigen Entwicklungen in Syrien und nahm dabei Kenntnis von den Massnahmen, welche die Schweiz insbesondere auf multilateraler Ebene getroffen hat. Sie begrüsst die Stellungnahmen des Bundesrates in dieser Sache und teilt dessen Besorgnis über das Schicksal der Konfliktopfer und über die Völkerrechtsverletzungen. Ausserdem unterhielt sich die APK-N über die Rolle der Vereinten Nationen in diesem unübersichtlichen und komplexen Konflikt sowie über die rechtliche Legitimität der kürzlich erfolgten westlichen Luftschläge.

Ferner befasste sich die Kommission mit der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review) der Schweiz durch den UNO-Menschenrechtsrat, die am 9. November 2017 erfolgt war. Dabei informierte sie sich über die Empfehlungen anderer Staaten, die vom Bundesrat angenommen oder abgelehnt worden waren.

Schliesslich hat sich die APK-N dem Fall der katalanischen Politikerin Marta Rovira gewidmet, die in der Schweiz Zuflucht gesucht hat, weil sie in Spanien der Rebellion und des Aufruhrs angeklagt ist. Dafür droht ihr eine Gefängnisstrafe von bis zu 30 Jahren. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, und dass eine Auslieferung – für den Fall, dass es sich um eine rein politische Verfolgung handeln sollte – ausgeschlossen sei.

Weitere Beschlüsse

Des Weiteren hat die Kommission den Bericht des Bundesrates über die internationale Währungsordnung sowie die Strategie der Schweiz in Erfüllung des Postulats 15.3434 n Leutenegger Oberholzer vom 6. Mai 2015 beraten und zur Kenntnis genommen. Ferner hat sich die APK-N über aktuelle internationale Steuerfragen und insbesondere über das neue amerikanische Steuersystem informieren lassen. Schliesslich führte die Kommission ihre Diskussion zum Thema unlautere und internationale Finanzflüsse und den diesbezüglichen Aktivitäten der DEZA und des SECO fort (vgl. Medienmitteilungen der APK-N vom 7. November 2017 und vom 21. März 2017).