Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hält die Entwicklung der stark gebundenen Ausgaben des Bundes, die nicht oder kaum über den Voranschlag geändert werden können, für besorgniserregend. Nachdem sie einen von ihr beauftragten Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zu diesem Thema geprüft hatte, hat die FK-N ein Kommissionspostulat beschlossen. Mit diesem soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament mögliche Massnahmen aufzuzeigen, mit denen dafür gesorgt werden kann, dass die stark gebundenen Ausgaben nicht schneller wachsen als die Bundeseinnahmen.

1. Finanzpolitik

Nachdem sich die FK-N mit dem Stand der Umsetzung ihrer Motion 17.3259 n befasst hatte, hat sie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ersucht, den Bericht «Gebundene Ausgaben des Bundes: Inventar und Ansatzpunkte für Reformen» zu aktualisieren, der im Januar 2017 in ihrem Auftrag erstellt worden war. Nach der Prüfung der aktualisierten Fassung des Berichts der EFV hat die Kommission lange darüber diskutiert, wie das Wachstum der stark gebundenen Ausgaben gebremst werden könnte. Während ein Teil der Kommissionsmitglieder es für notwendig hält, bei den Einnahmen anzusetzen, ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass nur ausgabenseitig gehandelt werden kann. In der Kommission besteht indes Einhelligkeit darüber, dass das kontinuierliche Wachstum der stark gebundenen Ausgaben als «besorgniserregend» zu bezeichnen ist. Diese machen derzeit 65 Prozent der Ausgaben des Bundes aus und fallen damit um 10 Prozentpunkte höher aus als noch vor 10 Jahren. Sie schränken den finanzpolitischen Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark und immer stärker ein. Die FK-N will sich dieses Problems nun annehmen. Sie hat deshalb das Postulat 21.4337 n beschlossen, welches den Bundesrat beauftragen soll, dem Parlament mögliche Massnahmen vorzuschlagen, mit denen dafür gesorgt werden kann, dass die stark gebundenen Ausgaben nicht schneller wachsen als die Bundeseinnahmen.

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2021 (21.042 sn) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 17. September 2021 und mit seiner Nachmeldung vom 13. Oktober 2021 an die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation beantragt hatte. Diese Nachmeldung erfolgte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Impfoffensive. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Nachtragskredite von insgesamt 175,6 Millionen Franken. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates bis Ende Oktober im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren. Die Finanzdelegation hat bereits einen Vorschuss in Höhe von 50 Millionen Franken für die Impfoffensive freigegeben.

2. Wolken am Horizont: IT von MeteoSchweiz soll in die Cloud

Einstimmig beantragt die FK-N ihrem Rat, den Verpflichtungskredit für eineausfallsichere Rechenleistung und die dazu nötige Transformation der IKT von MeteoSchweiz (21.062 n) anzunehmen. Für die Kommission ist die Vorlage notwendig. Angesichts der möglichen volkwirtschaftlichen Auswirkungen eines Ausfalls des Rechenzentrums des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) wäre ein Verzicht auf das Vorhaben geradezu fahrlässig. Die Vorlage stützt sich auch auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus dem Jahre 2014, die EFK steht daher ebenfalls hinter dem Vorhaben. Mit dem durch den Verpflichtungskredit finanzierten Projekt sollen die essentiellen Dienstleistungen von MeteoSchweiz ausfallsicher gemacht werden. Diese Dienstleistungen beinhalten beispielsweise Unwetterwarnungen, die Vorhersage von Naturgefahren, Flugwetterdienste sowie die Grundlagen für Abflussprognosen bei Hochwassergefahr. Zur Gewährleistung der Ausfallsicherheit sollen die Applikationen von MeteoSchweiz in einem ersten Schritt parallel auf mehrere Rechenzentren des Bundes, in einem zweiten Schritt in die Cloud übertragen werden. Gleichzeitig soll die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) von MeteoSchweiz transformiert und auf zukunftsgerichtete Technologien ausgerichtet werden.

3. Informatik des Bundes: weitere Geschäfte

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N mit dem Verpflichtungskredit zur Erneuerung des zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS; 21.031 n) befasst. Sie beantragt der für die Vorberatung der Vorlage zuständigen Sachbereichskommission (SPK‑N) und dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit beantragt zudem den Risikozuschlag von 9,3 Millionen Franken auf 5,66 Millionen Franken und damit den Verpflichtungskredit von 54,3 Millionen Franken um 3,64 Millionen Franken zu kürzen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Projektrisiken, der Umgang mit den Projektreserven und das Einsparpotential. Zudem wird sich die für das EJPD zuständige Subkommission regelmässig über die Verwendung des Risikozuschlags informieren lassen und prüfen, ob die Folgekosten sich wie geplant entwickeln und das Einsparpotential auch erreicht wird.

Die für die Geschäfte des EFD zuständige Subkommission 1 der FK-N befasste sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Bundesinformatik. Die Erkenntnisse der Subkommission wurden in der Mutterkommission intensiv diskutiert. Als Schlussfolgerung einer Informationssitzung zur Steuerung der Bundesinformatik beantragte die Subkommission, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern, die Finanzierung von mehrfach nutzbaren und medienbruchfreien Digitalisierungsprojekten auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden mit Bundesgeldern (Bundesbeteiligung von höchstens Zweidrittel) zu fördern, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Wenn es im Zeitablauf möglich ist, könnte dieses Anliegen im derzeit in Erarbeitung befindenden Entwurf für ein Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Bundesaufgaben (EMBaG) umgesetzt werden.

Die Subkommission war des Weiteren beauftragt worden, einen Antrag des Bundesrates auf Fristverlängerung eines in Artikel 2 des Bundebeschlusses zum Programm SUPERB (Umstellung der SAP-Systeme auf SAP S/4 Hana, 19.079 n) vorgesehenen Berichts zur Offenlegung der Nutzen- und Synergiepotentiale bis zum 31. Juli 2025 zu prüfen. Die Subkommission erachtet dies als nicht sinnvoll, da die Finanzkommissionen dann bloss noch das Resultat zur Kenntnis nehmen können. Sie beantragte stattdessen die Umsetzung künftig eng zu begleiten und mit sämtlichen Beteiligten regelmässig Gespräche zu führen. Die Kommission unterstützt beide Anträge oppositionslos. 

4. Krankenversicherung und Publica: Mitberichte

Die FK-N hat sich im Weiteren mit der Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates (21.063 n) zu dieser Initiative befasst. In einem Mitbericht an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt sie mit 16 zu 9 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich die von der Volksinitiative verlangte Prämienverbilligung erheblich auf den Bundeshaushalt auswirken würde, ohne dabei den kontinuierlichen Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Die FK-N befürwortet es, der Volkinitiative eine Alternative gegenüberzustellen, und beantragt der SGK-N deshalb mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Sie zeigt sich aber unzufrieden mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates, weshalb sie mit 9 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen beantragt, dessen aktuelle Fassung in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Sie ersucht die SGK-N, andere Lösungen zu prüfen, namentlich den Einbezug der durchschnittlichen Krankenkassenprämien in den Index der Konsumentenpreise.

In einem Mitbericht zur Änderung des PUBLICA-Gesetzes (21.054 n) an die federführende Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützt die FK-N den Vorschlag, dass der Bund im Falle einer Unterdeckung im Sinne des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) von 5 oder mehr Prozent Sanierungsbeiträge für Vorsorgewerke mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossene Vorsorgewerke) ausrichtet, bis die Unterdeckung beseitigt ist (vgl. Art. 24a E-Publica-Gesetz). Durch die Gesetzesänderung wird eine Garantielösung des Bundes geschaffen. Die FK-N beantragt zwei Änderungen am Gesetzesentwurf. Erstens sollen die nach der Auflösung des Vorsorgewerks zuvor vom Bund bezahlten und dann doch nicht benötigten Mittel in die Bundeskasse zurückfliessen und nicht dem Vorsorgewerk des Bundes zugewiesen werden (vgl. Art. 24 Abs. 3 Publica-Gesetz). Abgelehnt hat die Kommission, die Mittel den Arbeitgeberbeitragsreserven des Bundes zuzuweisen (16 zu 9 Stimmen). Zweitens sollen die mit dem Budget beantragten Sanierungsbeiträge nicht mit dem darauffolgenden Voranschlag, sondern den darauffolgenden Voranschlägen beantragt werden (angenommen mit 16 zu 9 Stimmen). Hintergrund der Änderung sind die höchstmöglichen Ausgaben gemäss Schuldenbremse. Durch die Streckung der Zahlung auf mehrere Jahre kann verhindert werden, dass der Sanierungsbeitrag andere Staatsausgaben aus dem Budget verdrängt. Die Kommission unterstützt die Vorlage mit den zwei Änderungen einstimmig (24 Stimmen bei 1 Enthaltung).

5. Weitere Geschäfte

Die Kommission wurde ferner von ihren für das WBF und das EJPD zuständigen Subkommissionen über die Ergebnisse von deren Dienststellenbesuchen beim Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) orientiert. Von der Finanzdelegation wurde sie zudem über die wichtigsten Ergebnisse von deren Arbeiten seit April 2021 informiert.

Die FK-N hat darüber hinaus eine Kommissionsinitiative (21.503 n) beschlossen, welche verlangt, die Rechtsgrundlagen zur parlamentarischen Budgetberatung so anzupassen, dass beim Verfahren zur Annahme der drei wichtigsten Bundesbeschlüsse zum Voranschlag (Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag, Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag und Bundesbeschluss II über den Finanzplan) grössere Kohärenz gewährleistet ist.

Die Kommission hat am 21. und 22. Oktober 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), und im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI, des EJPD und der EFK in Bern getagt.