An ihrer Sitzung vom 19. und 20. Oktober befasste sich die Finanzkommission des Nationalrates mit den neuen Immobilienvorhaben des Bundes (218,1 Millionen Franken). Zudem nahm sie die Beratung der neuesten vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite zum Budget 2023 in der Höhe von rund 470 Millionen Franken auf. Ferner verfasste die Kommission zuhanden der federführenden Sachbereichskommissionen Mitberichte zu diversen Vorlagen.

Immobilienbotschaft zivil 2023 (23​.040 s)

Mit 17 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK‑N) ihrem Rat, Verpflichtungskredite von insgesamt 218,1 Millionen Franken zu bewilligen. Sie folgte dabei dem einstimmigen Beschluss des Ständerates in der Herbstsession 2023.

Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere der Verpflichtungskredit von 27,5 Millionen Franken für den Bau einer neuen Botschaftsinfrastruktur auf einer bundeseigenen Parzelle in Kameruns Hauptstadt Yaoundé (Art. 1 Bst. b des Bundesbeschlusses). Mit 17 zu 7 Stimmen lehnte die Kommission eine Kürzung des Verpflichtungskredits um 7,5 Millionen Franken ab. Begründet wurde der Kürzungsantrag damit, dass das Bauprojekt aufgrund der gewählten Standards ein hohes Einsparpotential aufweise. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass sich die vom Bundesrat beantragte Investitionshöhe lohne und das Projekt langfristig für den Bund das wirtschaftlichste sei. Zudem seien die Kosten für Yaoundé vergleichbar mit jenen der Schweizer Botschaft in Addis Abeba sowie von anderen Botschaftsprojekten europäischer Ländern auf dem afrikanischen Kontinent.

Voranschlag 2023. Nachtrag II (23.​042 sn)

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2023 befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 15. September 2023 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite im Umfang von 241,1 Millionen Franken und Nachtragskredite in den Sonderrechnungen (Bahninfrastruktur- und Nationalstrassenfonds) von rund 230 Millionen Franken. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates bis Anfang November im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren. Für die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Covid-19-Bürgschaften, die Schadenersatzzahlung an die Hirzel-Callegari-Stiftung sowie für den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen hat die Finanzdelegation bereits Vorschüsse in Höhe von insgesamt 162 Millionen Franken freigegeben.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 (23.​041 sn)

Anfang September ist die FK-N auf den bundesrätlichen Entwurf zum Voranschlag 2024 eingetreten. Am 29. September 2023 nahm der Bundesrat jedoch Änderungen an seinem Entwurf vor und unterbreitete den Finanzkommissionen eine sogenannte Nachmeldung. Dieser Schritt wurde mit der Kündigung der Verlustgarantie durch die UBS am 11. August 2023 nötig, weil damit sowohl die budgetierten Einnahmen aus der Aufrechterhaltungsgebühr als auch die in diesem Zusammenhang budgetieren Aufwände wegfallen. Das Ergebnis des Voranschlags 2024 verschlechtert sich um 26 Millionen Franken und führt zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken. Mit den beantragten Änderungen am Voranschlag 2024, welche die Vorsteherin des EFD in der FK‑N erläuterte, kann die Schuldenbremse im nächsten Jahr trotzdem eingehalten werden. Die Nachmeldung des Bundesrates fliesst nun in die Detailberatung der Kommission und ihrer Subkommissionen ein.

Mo. FK-SR. Kapazitätsplanung im Asylbereich umfassend angehen (23.3​636 s)

Anlässlich der Beratung des Nachtragskredits zur Container-Siedlung für Asylsuchende nahm der Ständerat eine Motion seiner Finanzkommission an, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, für die Erst-Unterbringung der Asylsuchenden eine strategische Kapazitätsplanung zu erstellen. Mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die FK-N dem Nationalrat, die Motion ihrer Schwesterkommission abzulehnen. Nachdem die Bundesversammlung die Kredite zur Container-Siedlung ablehnte (siehe Beratung zu 23.007 sn Voranschlag 2023. Nachtrag Ib), erachtet es die Mehrheit der Kommission als nicht zielführend, dem Bundesrat Vorgaben in Bezug auf die Kapazitätsplanung im Asylbereich zu machen.

Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Änderung (23​.063 n)

Mit seiner Vorlage zur nachhaltigen Finanzierung der SBB setzt der Bundesrat die Motion 22.3​008 der Finanzkommission des Ständerates um. In einem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die FK-N den beantragten Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken zugunsten der SBB. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt sie allerdings, bei Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) auf die vom Bundesrat beantragten Änderungen zu verzichten und beim geltenden Recht zu bleiben. Aus Sicht der Mehrheit ist zu verhindern, dass Tresoreriedarlehen ab einer gewissen Schuldenhöhe der SBB im Rahmen des Voranschlages beantragt werden müssten. Damit würden sie der Schuldenbremse unterstehen und andere Bundesaufgaben konkurrenzieren. Zudem habe das Parlament bei der Planung genügend Gelegenheit einzugreifen, wenn sich dies aufgrund einer zu hohen Nettoverschuldung der SBB als notwendig erweise.

Weitere Mitberichte der FK-N

Einstimmig unterstützt die FK-N in einem Mitbericht an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die vom Bundesrat beantragte Übergangsfinanzierung für den Betrieb und die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Höhe von 30 Millionen Franken (23.061 n). Aus finanzpolitischer Sicht signalisiert die Kommission ihre klare Zustimmung zur Beschleunigung der Entwicklung und zur möglichst raschen flächendeckenden Einführung des EPD als einen wichtigen Beitrag zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen.

Ebenfalls einstimmig unterstützt die FK-N in einem Mitbericht an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) die vom Bundesrat beantragte Revision des CO2-Gesetzes (22.061 s). Der Finanzkommission ist es ein wichtiges Anliegen, dass keine Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen werden, welche zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen würden. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die CO2-Reduktion in der Schweiz ist sie der Auffassung, dass in Bezug auf die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel der bundesrätliche Entwurf der ständerätlichen Version vorzuziehen ist (z.B. keine zusätzlichen Auslandskompensationen und Förderung von Elektroladestationen).

Einhellige Unterstützung findet auch der Entwurf des Bundesrates auf ein Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (22​.084 s) in einem Mitbericht an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N). Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und die Finanzkommissionen haben die Entwicklung der SIFEM seit deren Schaffung eng begleitet. Die FK-N anerkennt die positive Entwicklung der SIFEM seit deren Schaffung. Sie hat sich als wirksames Instrument der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bewährt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, indem sie den lokalen Privatsektor fördert.

Weitere Geschäfte

Ferner orientierten die zuständigen Subkommissionen der FK-N die Kommission über die Ergebnisse ihrer Anhörungen zum Wiederaufbau der Ukraine aus finanzpolitischer Sicht sowie über die Erkenntnisse aus ihren Dienststellenbesuchen beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), am Immobilienpark des Internationalen Genfs und beim Informatik Service Center des EJPD. Zudem informierte die Finanzdelegation die FK-N über die wichtigsten Ergebnisse ihrer Arbeiten seit März 2023.

Die Kommission hat am 19. und 20. Oktober 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des EFD sowie Vertreterinnen und Vertreter von verschiedenen Departementen (EFD, EDA, EDI, EJPD, WBF und UVEK).