Finanzpolitische Standortbestimmung der Finanzkommission
Ende Juni befasste sich die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) zum ersten Mal mit den Eckwerten des Voranschlags 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 (23.041 sn). Damit läutete sie den Beginn der diesjährigen Budgetberatung ein. An ihrer Sitzung vom 7./8. September 2023 führte die Kommission ihre Beratungen fort. Sie hörte zuerst den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über die Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz und weltweit im Voranschlagsjahr 2024 an. Im Mittelpunkt der Aussprache standen die Entwicklung der Inflation, die aktuelle Geldpolitik der SNB, die Lage am Immobilienmarkt, die Volatilität der Jahresergebnisse der Nationalbank und deren Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung für Bund und Kantone.
Anschliessend liess sich die FK-N von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die erste
Hochrechnung 2023 vorstellen. Gemäss aktueller Schätzung droht für das laufende Jahr zum zweiten Mal infolge ein strukturelles Finanzierungsdefizit (im zweistelligem Millionenbereich). Belastend für den Bundeshaushalt ist insbesondere der zu erwartende Wegfall der SNB-Gewinnausschüttung in der Höhe von insgesamt 2 Milliarden Franken (davon 1,3 Mrd. ausserordentlich).
Mit Blick auf die Detailberatung im kommenden Herbst führte die FK-N die sogenannte allgemeine Aussprache über den
Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027. Die Vorsteherin des EFD orientierte die Kommission unter anderem über die umfangreichen Bereinigungsmassnahmen, dank welchen die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2024 eingehalten werden dürften. Zu diesem Zweck muss der Bundesrat den Finanzkommissionen in den kommenden Wochen noch eine Nachmeldung unterbreiten, da mit der Kündigung der Verlustübernahmegarantie durch die UBS die budgetierten Einnahmen aus der Aufrechterhaltungsgebühr wegfallen und somit ein strukturelles Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken entsteht.
Die zuständigen Subkommissionen werden im Oktober mit der Detailberatung zum Voranschlag 2024 beginnen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 20., 21. und 22. November 2023 Anträge stellen. Die Budgetberatung in den eidgenössischen Räten findet zu Beginn der neuen Legislatur in der Wintersession statt.
Finanzausgleich
Gegenstand der Beratungen der Kommission war auch der nationale Finanzausgleich. Mit 19 zu 3 Stimmen reichte die FK-N das Kommissionspostulat 23.3971 ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu erstellen. Der Bundesrat soll insbesondere klären, inwieweit sich die Aufgabenteilung in den letzten Jahren verändert hat. Zudem soll er aufzeigen, wie die Kantone ihre Aufgaben ausgeführt haben und wie gross die finanziellen Mittel waren, die sie dafür eingesetzt haben. Ferner verlangt das Postulat, dass der Bundesrat einen konkreten Massnahmenplan vorlegt, mit dem Ziel, die finanzielle Stabilität zwischen Bund und Kantonen wiederherzustellen.
Ferner nahm die Kommission Kenntnis vom
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von Ständerat Benedikt Würth eingereichten Postulats 20.4257 («Demografischer Wandel und Zusammenhalt der Schweiz»).
Erlassentwurf in Umsetzung der Pa. Iv. 21.503 und 22.483
Ende Juni verabschiedete die FK-N die
Vorlage und den erläuternden
Bericht zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 21.503 und 22.483. Beantragt werden Änderungen von Bestimmungen im Parlamentsgesetz (SR 171.10), welche die Budgetberatung und das parlamentarische Mitberichtsverfahren regeln. Gleichzeitig unterbreitete die FK-N ihre Vorlage dem Bundesrat und den parlamentarischen Sachbereichskommissionen zur Stellungnahme.
In seiner
Stellungnahme vom 23. August 2023 begrüsst der Bundesrat die Umsetzung der Initiative 21.503. Zur Umsetzung der Initiative 22.483 äussert er sich nicht, da diese parlamentsinterne Prozesse betrifft. Seitens der Sachbereichskommissionen sind die Rückmeldungen sehr unterschiedlich ausgefallen.
Die FK-N hat sich mit den Erwägungen und Anträgen der Sachbereichskommissionen befasst. Eine grosse Mehrheit der Kommission hält am Entwurf fest: Sie ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass der Handlungsbedarf gegeben und ihr Entwurf sowohl begründet als auch ausgewogen ist. Ihren Eintretensbeschluss vom 29. Juni 2023 bestätigte sie mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Eine Minderheit der Kommission folgt dem Antrag einer Sachbereichskommission, wonach auf die Änderung in Artikel 50 ParlG verzichtet werden soll und beim geltendem Recht zu bleiben sei (18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Festhalten). Das Geschäft ist im Nationalrat in der Herbstsession 2023 traktandiert.
Die FK-N dankt den Sachbereichskommissionen für ihre wertvollen und konstruktiven Beiträge. Sie nimmt die Hinweise der Sachbereichskommissionen ernst und wird die neue Regelung, sofern die Räte ihre Zustimmung erteilen, in der Praxis mit Bedacht umsetzen.
Weitere Geschäfte
Schliesslich haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse über ihre kürzlich durchgeführten Informationsbesuche bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, bei Schweiz Tourismus und beim Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL).
Die Kommission tagte am 7. und 8. September 2023 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), und ihrer Vizepräsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS). Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des EFD und der Präsident des Direktoriums der SNB sowie Vertreterinnen und Vertreter des EFD.