Der Bundesrat legt dem Parlament das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» in einer einzigen Botschaft vor, die neun Vorlagen umfasst: die Abkommen selbst, die nötigen Anpassungen im Landesrecht und vier Verpflichtungskredite. Ab Ende März 2026 beraten die Kommissionen das Geschäft. Den Anfang macht der Ständerat. Die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) sind federführend. Je nach Thema beteiligen sich weitere Kommissionen. Das Geschäft folgt dem ordentlichen Verfahren und soll bis Ende der laufenden Legislatur abgeschlossen sein. 

Die Abkommen sind völkerrechtlich miteinander verknüpft: Die Abkommen des Stabilisierungsteils können nur gemeinsam in Kraft treten. Die Abkommen zur Weiterentwicklung sind nur auf der Basis des Stabilisierungsteils möglich.

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PARLAMENTARISCHE GESCHÄFTE ZUM VERHANDLUNGSPAKET MIT DER EU

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