Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Beratung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über Elektrizität aufgenommen. Das Abkommen ist Teil des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III, 26.023). Mit dem Abkommen soll die Schweiz Zugang zum Strommarkt der EU erhalten und sich dafür verpflichten, ihre Gesetzgebung im Bereich der Elektrizität an die Vorgaben der EU anzupassen.
Als ersten Schritt verschaffte sich die Kommission in einer umfassenden Anhörung einen Überblick über die Vorlage und die Positionen der interessierten Kreise. Zur Anhörung begrüsst wurden Vertretungen der betroffenen kantonalen Regierungskonferenzen, verschiedene Dachverbände und Einzelunternehmen der Elektrizitätswirtschaft, Branchenverbände und andere Organisationen mit Bezug zu erneuerbaren Energien sowie Expertinnen und Experten für Energierecht und -handel, auch aus dem Ausland.
Die Kommission stellt fest, dass sich zum Abkommen zahlreiche komplexe und kontrovers diskutierte Fragen stellen, vor allem zu dessen Umsetzung im Schweizer Recht. Mit ausführlichen Abklärungen unter Beizug der Bundesverwaltung legt sie nun die Grundlage für die weitere Behandlung. Als nächster Schritt folgt an der kommenden Sitzung die Eintretensdebatte.
Die Kommission hat am 13. und 14. April 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.