Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat im Rahmen des erweiterten Mitberichtsverfahrens drei Mitberichte zum Paket Schweiz–EU verabschiedet. Sie hat sich insbesondere dagegen ausgesprochen, dieses Paket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Ferner hat die Kommission beschlossen, auf die Bundesbeschlüsse über die Verpflichtungskredite für den Kohäsionsbeitrag einzutreten.

Im Rahmen der Teilzuweisung des Bundesbeschlusses 1 der Vorlage 26.023 richtet die APK-S verschiedene erweiterte Mitberichte an die zuständigen Sachbereichskommissionen. Die APK-S hat an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 2026 die Detailberatung der Mitberichte zur Referendumsfrage, zum Beihilfeüberwachungsgesetz und zur Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Sie wird diese erweiterten Mitberichte an die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) sowie an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) überweisen.

Referendumsfrage

Die APK-S hat sich eingehend mit der Frage, ob das Paket Schweiz–EU dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist, sowie mit den Implikationen von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) befasst. Im Rahmen dieser Diskussion hat sie eine Unterstellung des Pakets Schweiz–EU unter das obligatorische Referendum mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Sie hat sich gegen einen Antrag ausgesprochen, der verlangte, eine neue Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung einzufügen, um eine Ausnahme zu Artikel 121a Absatz 4 der Verfassung zu schaffen, welche den Abschluss des Änderungsprotokolls über die Personenfreizügigkeit erlaubt.

Die Kommissionsmehrheit hält eine solche Übergangsbestimmung nicht für notwendig. Aus ihrer Sicht sieht das Änderungsprotokoll über die Personenfreizügigkeit kein neues Aufenthaltsrecht vor, das im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung stehen würde. Das Paket Schweiz–EU ist ihres Erachtens absolut verfassungskonform, weshalb eine Ausnahmebestimmung unnötig ist. Der Kontrollmechanismus gemäss Artikel 121a BV bleibe vollumfänglich erhalten. Zu guter Letzt ist die Mehrheit der Auffassung, dass der Bundesbeschlussentwurf des Bundesrates die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nach Artikel 140 Absatz 1 BV nicht erfüllt und der Stabilisierungsteil der Bilateralen III folglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist.
Die Minderheit wiederum ist der Meinung, dass der Entwurf im Widerspruch zu Artikel 121a BV steht und dass eine Übergangsbestimmung erforderlich ist, um das Paket Schweiz–EU vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, auszunehmen.

Am Ende der Diskussion über die Referendumsfrage hat die APK-S über die Kommissionsinitiative 26.425 der SPK-S abgestimmt und diese Initiative, die eine ungerechtfertigte Verfassungsänderung verlangt, mit 8 zu 5 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Personenfreizügigkeit

Die Kommission hat sich auch mit den Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit befasst. Sie beantragt namentlich, die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer zu definieren und auch deren Verifizierung zu präzisieren. Zudem soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht. Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss FZA nicht mehr erfüllt sind.

Beihilfeüberwachung

Im Rahmen der Detailberatung des Beihilfeüberwachungsgesetzes hat die APK-S den entsprechenden Anhang zum Bundesbeschluss 1 geprüft und ist dabei weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt. Für Diskussionen hat vor allem die organisatorische Ausgestaltung der Überwachungsbehörde gesorgt. Die APK-S beantragt, dass als Überwachungsbehörde eine Beihilfekommission geschaffen wird, welche sich ein Sekretariat mit der Wettbewerbskommission (WEKO) teilt. Sie weicht somit vom Vorschlag des Bundesrates ab, wonach eine Beihilfekammer innerhalb der WEKO, welche die Aufgaben der Überwachungsbehörde erfüllt, geschaffen werden sollte. Darüber hinaus beantragt die APK-S eine Begrenzung der Gebühren für die Beratungstätigkeit, die künftig vom Sekretariat statt von der Kommission übernommen wird, sowie eine Stärkung der Rechte der Parteien in Verfahren vor der Überwachungsbehörde.

Kohäsionsbeitrag

Zu guter Letzt hat die APK-S ihre Arbeiten zum Kohäsionsbeitragsgesetz (Anhang 3 des Bundesbeschlusses 1) sowie zu den Verpflichtungskrediten für den Kohäsionsbeitrag aufgenommen. Sie ist mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Bundesbeschlüsse 6 (Beitrag im Bereich der Kohäsion), 7 (Beitrag im Bereich der Migration) und 8 (einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion) eingetreten.

Die Kommission wird die Detailberatung des Stabilisierungsteils und der Verpflichtungskredite (Entwürfe 6–8) an ihrer Sitzung vom 13. und 14. August 2026 fortsetzen. Der Abschluss der Detailberatung und die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss 1 erfolgen an der Sitzung vom 3. und 4. September 2026, sodass das Geschäft in der Herbstsession 2026 im Ständerat behandelt werden kann.

Internationale Aktualitäten

Die Kommission hat sich mit der Lage im Nahen Osten befasst. Sie hat sich insbesondere über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Strasse von Hormus und über den Stand des iranischen Atomprogramms informieren lassen. Thematisiert hat sie auch die humanitäre Lage in der Region sowie die militärischen Operationen Israels im Libanon. Sie hat sich zudem über die illegale Durchsuchung der Flotte durch Israel und die schlechte Behandlung der Festgenommenen, darunter auch Schweizer Staatsangehörige, orientieren lassen. Darüber hinaus wurde die APK-S über das Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und die Schweizer Position in dieser Angelegenheit informiert.

Im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik hat die Kommission über die verschärften EU-Regeln für Stahlimporte und deren Auswirkungen auf die Schweiz diskutiert. Die Kommission hat sich zudem über die Fortsetzung der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA informieren lassen.