Der WAK-S wurden zwei Vorlagen zur innenpolitischen Umsetzung des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III, 26.023) als federführende Kommission zugeteilt (vgl.
Tabelle): einerseits das neue Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG, Anhang 1 zum Bundesbeschluss 1) und andererseits das Massnahmenpaket zum Lohnschutz (Änderung des Entsendegesetzes, Anhang 5 zum Bundesbeschluss 1). Zu beiden Entwürfen führte die WAK-S Anhörungen durch. Zum Beihilfeüberwachungsgesetz hörte sie neben einer Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Wettbewerbskommission, zwei Experten im Bereich der EU-Beihilfen (Prof. Matthias Oesch und Prof. Michael Hahn) sowie Economiesuisse und den Schweizerischen Gewerbeverband an. Zum Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes äusserten sich in der WAK-S neben Vertretungen der KdK und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) die Dachverbände der Sozialpartner (Schweizerische Arbeitgeberverband, Schweizerische Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) und somit dieselben Akteure, die das SECO bei der Ausarbeitung des Massnahmenpakets beigezogen hatte.
Die WAK-S wird am 27. April 2026 in die Detailberatung des Beihilfeüberwachungsgesetzes einsteigen und am 4. Mai 2026 jene des Massnahmenpaktes zur Sicherung des Lohnschutzes aufnehmen.
Die Kommission hat am 23. März 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) in Bern getagt.