Verhandlungen und Anhörungen in den Kommissionen der Bundesversammlung sind vertraulich. Doch Artikel 47 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes erlaubt öffentliche Anhörungen. Solche Veranstaltungen klären komplexe politische Fragen und Diskussionen öffentlich, statt hinter verschlossenen Türen. Für die SPK-S ist dies besonders bei der Referendumsfrage vor der Beratung im Ständerat sinnvoll.
Die Kommission lädt keine Interessensvertreter ein, sondern befragt folgende Experten:
- Prof. Dr. Astrid Epiney (Europarecht, Völkerrecht, öffentliches Recht, Universität Freiburg)
- Prof. Dr. Andreas Glaser (Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Zürich)
- Prof. Dr. Stefan G. Schmid (Verfassungsrecht, Universität St. Gallen)
- Prof. Dr. Adrian Vatter (Schweizer Politik, Universität Bern)
- Dr. Oliver Zimmer (Crema, ehem. Moderne Europäische Geschichte, University of Oxford)
Laut Artikel 47 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes handelt es sich um eine Expertenbefragung, keine inhaltliche Beratung oder politische Debatte. Interessierte können die Anhörung in Originalsprache (ohne Übersetzung) auf dem Youtube-Kanal des Parlaments verfolgen.
Die Teilnahme von Medienschaffenden und weiteren externen Personen an der Anhörung vor Ort ist nicht möglich.