Langfristige Finanzperspektiven der öffentlichen Finanzen
Im April 2024 wurde der Bericht über die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der anstehenden Budgetberatungen liess sich die FK-N die Herausforderungen für die öffentlichen Finanzen der Schweiz bis ins Jahr 2060 präsentieren. Die im Bericht dargelegten Langzeitperspektiven drehen sich insbesondere um zwei Schwerpunktthemen: Die Auswirkungen des Klimawandels und der Bevölkerungsalterung auf die Bundesfinanzen.
Da der demografische Wandel die AHV vor grosse Herausforderungen stellen wird, hörte die Kommission auch den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen an, um sich über die fehlerhaften Berechnungen der AHV-Finanzperspektiven zu informieren. Denn diese Fehler beeinflussen auch die Bundesfinanzen.
Die Kommission diskutierte diese Schwerpunktsetzung (Alterung und Klima) kontrovers. Sie anerkennt zwar die finanzpolitische Wichtigkeit der gewählten Themen, regt aber eine Diversifizierung der Themen an. Des Weiteren regt sie auch dringend an, den Blick bei den Perspektiven nicht einseitig auf die Ausgaben, sondern auch auf die Einnahmen respektive den Nutzen zu lenken.
Langfristiges Management und Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben des Bundes
Weiter befasste sich die Kommission mit dem Bericht des Bundesrates zu Ausgabenbindungen, welchen der Bundesrat am 1. Mai 2024 in Erfüllung der Postulate 21.4337 der FK-N und 23.3605 von Ständerat Erich Ettlin verabschiedet hatte.
Ein erheblicher Teil der Bundesausgaben ist durch die Verfassung, Gesetze oder exogene Faktoren wie die Zinsentwicklung stark gebunden und kann bei der Festsetzung des Voranschlags kurzfristig kaum angepasst werden. Der Anteil der stark gebundenen Ausgaben hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und erreicht derzeit über 65 Prozent. Dies ist vor allem auf die hohe Wachstumsdynamik im Bereich der sozialen Wohlfahrt zurückzuführen. Dadurch wird der kurzfristige finanzpolitische Entscheidungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark eingeschränkt, welche kurzfristig nur Mittel ohne Ausgabenbindung umpriorisieren können (in den Bereichen Bildung und Forschung, Armee, Landwirtschaft, internationale Zusammenarbeit, regionaler Personenverkehr, Umwelt, Kultur und Eigenbereich der Verwaltung).
Die FK-N liess sich die Möglichkeiten, wie die Flexibilität bei der Budgetierung der gebundenen Ausgaben aus Sicht des Bundesrates erhöht werden könnte, von der Verwaltung vorstellen. Der Postulatbericht enthält nicht sehr konkrete Massnahmen, was mit der bevorstehenden Veröffentlichung des Expertenberichts Aufgaben- und Subventionsüberprüfung zusammenhängt.
Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuerzur Entlastung des Bundeshaushaltes
Anlässlich der Vorberatung der Vorlage 24.016 n («Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025») hatte die FK-N die Verwaltung am 21. März 2024 beauftragt, ihr bis im Sommer 2024 einen Zusatzbericht über die «Einführung» einer Finanzmarkttransaktionssteuer als mögliche Ergänzungsmassnahme zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorzulegen (siehe Medienmitteilung vom 22.03.2024). Die Kommission liess sich nun von der Verwaltung das Instrument der Finanzmarkttransaktionssteuer und deren Einnahmenpotenzial vorstellen. Ob die Einführung einer solchen Steuer von der FK-N weiterverfolgt wird, wird sie erst entscheiden, wenn der Bundesrat seinen Bericht in Beantwortung des Postulats Rieder 21.3440 verabschiedet hat.
Diskussion über die Weiterentwicklung der Schuldenbremse
Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte (FK) haben sich Anfang Juli 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Klausur intensiv mit dem Reformpotential des Instruments der Schuldenbremse befasst (siehe Medienmitteilung vom 04.07.2024). Im Sinne einer Fortsetzung der Diskussion hat die FK-N im internen Kreis konkrete Ansätze für eine Anpassung des Instruments beraten.
Der Kommission lagen insgesamt fünf Anträge auf Kommissionsvorstösse und –initiativen vor, welche auf eine Weiterentwicklung und Modernisierung der Schuldenbremse abzielten. Gegenstand der Anträge waren die symmetrische Bewirtschaftung von Defiziten und Überschüssen, die Wechselwirkungen zwischen Ausgabenplafond und Budgetunterschreitungen, die Voraussetzungen für die ausserordentliche Verbuchung von Ausgaben und die Möglichkeit der Kreditaufnahme für Investitionen. Weiter wurde ein Kommissionspostulat beantragt, mit welchem der Bundesrat verschiedene Optionen auf Weiterentwicklung der Schuldenbremse hätte prüfen sollen.
Die Anträge wurden allesamt mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Meinungen gehen in der Kommission weit auseinander. Für die Mehrheit hat sich die Schuldenbremse als Instrument der Selbstdisziplin bewährt, auch in Krisenzeiten. Die Schuldenbremse sticht durch ihre Einfachheit heraus und jede Anpassung verkompliziere das Instrument. Für die Minderheit schränkt die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit des Bundes in vielen Bereichen unnötig ein und bedarf deshalb einer Modernisierung.
Die Kommission hat am 22. August 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt.