Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat sich zwei Tage lang mit aktuellen finanzpolitischen Themen von grosser Tragweite befasst. Zum einen nahm sie die Beratung der Vorlage des Bundesrates über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 auf, indem sie die Kantone, die Sozialpartner und einen Wirtschaftsverband anhörte. Die Kommission beschloss mehrheitlich auf die Vorlage einzutreten und die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung durchzuführen. Zum anderen führte sie eine intensive Diskussion darüber, wie der Wiederaufbau der Ukraine und die Nachrüstung der Armee zu finanzieren sei. Gegenstand der Beratungen waren auch die vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite und die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs des Bundesrates über die Individualbesteuerung. 

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 (24.016 n) aufgenommen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG). Die Änderung des AVIG soll den Bundeshaushalt im Zeitraum 2025–2029 um insgesamt 1,25 Milliarden entlasten.

Zum Auftakt hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und von Travail.Suisse sowie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und economiesuisse angehört. In diesem Zusammenhang tauschten sich Kommission und Anhörungsteilnehmende über die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen und die aktuelle Finanzlage des Bundes aus.

Mit 20 zu 5 Stimmen beschloss die FK-N auf die Vorlage einzutreten. Ein Rückweisungsantrag, mit dem der Bundesrat hätte beauftragt werden sollen, dem Parlament neue Einnahmemöglichkeiten und eine neue Regelung zum Abbau der Schulden aus der Covid-Pandemie mit einer Verbuchung auf dem Ausgleichskonto vorzulegen, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Dafür erteilte die Kommission der Verwaltung den Auftrag, ihr einen Zusatzbericht über die «Einführung» einer Finanzmarkttransaktionssteuer als mögliche Ergänzungsmassnahme zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorzulegen. Die Einführung einer solchen Steuer wird derzeit im Rahmen der Beantwortung des Postulats Rieder 21.3440 geprüft.

Die Detailberatung der Vorlage ist an der Sitzung der FK-N vom 6./7. Mai 2024 vorgesehen.

Wiederaufbau der Ukraine und Nachrüstung der Ar​​mee: Diskussion über die Art der Finanzierung

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges Russlands gegen die Ukraine und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Schweiz hat die FK-N eine Auslegeordnung über den finanziellen Zusatzbedarf für die Nachrüstung der Armee und den Schweizer Beitrag für die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine vorgenommen. Gegenstand der Beratung war die Art der Finanzierung des Zusatzbedarfes und wie dies mit dem Verfassungsauftrag eines langfristigen Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben (Art. 126 BV) in Einklang zu bringen ist. Nach einer intensiven Diskussion beschloss die Kommission, den Entscheid zu vertagen und die Diskussion an ihrer nächsten Sitzung fortzusetzen.

24.007 ns Voranschlag 2024. Na​​chtrag I

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024 befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 15. März 2024 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite im Umfang von 603,5 Millionen Franken und Verpflichtungskredite, die sich auf insgesamt 335,4 Millionen belaufen. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates im April im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren.

24.026 n «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)

Im Rahmen eines Mitberichtes beantragt die FK-N der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihres Rates (WAK-N), dass der indirekte Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) mit Ausgleichsmassnahmen haushaltsneutral auszugestalten sei. Es wurde festgehalten, dass es aufgrund der finanziell angespannten Lage des Bundeshaushaltes nicht opportun ist, eine Vorlage zu unterstützen, welche Einnahmenausfälle von rund einer Milliarde Franken vorsieht. Für die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesbestimmungen ist jedoch die sachpolitisch federführende WAK-N zuständig. Einen positiven Effekt sieht die Finanzkommission im durch die Individualbesteuerung ausgelösten höheren Erwerbsanreiz. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Steuereinnahmen.

Weitere Gesc​​häfte

Im Rahmen der internen Nachbearbeitung der Beratung der dringlichen Verpflichtungskredite zur Rettung der Credit Suisse beschlossen die beiden Finanzkommissionen im Sommer 2023, dass die FK-N prüfen soll , inwiefern das bestehende Regelwerk zur Konstituierung und Zusammensetzung der Finanzdelegation (FinDel) angepasst werden soll (siehe Medienmitteilung vom 30. Juni 2023). Die FK-N hat nun ihre diesbezüglichen Arbeiten abgeschlossen. Grossmehrheitlich kommt sie in der Gesamtabwägung zum Schluss, dass sich das bestehende Regelwerk bewährt hat und am Status quo festzuhalten ist.

Weiter hat die FK-N den Tätigkeitsbericht 2023 der FinDel beraten. Dabei thematisierte die Kommission unter anderem die Erkenntnisse der FinDel im Bereich der digitalen Transformation und der Steuerung über die Informatikprojekte des Bundes. Die FK-N würdigte die beeindruckende Arbeit, welche die FinDel im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht leistet.

Schliesslich orientierte die Vorsteherin des EFD die FK-N über den Auftrag der externen Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts, welche am 8. März 2024 vom Bundesrat eingesetzt wurde. Die FK-N nimmt zur Kenntnis, dass es Aufgabe der Expertengruppe sei, einerseits sämtliche Ausgaben des Bundes kritisch zu überprüfen, andererseits dem Bundesrat Vorschläge für die Generierung von Mehreinnahmen zu unterbreiten. Hier ist im Besonderen herauszustreichen, dass es sich bei Mehreinnahmen auch um eine Reduktion der Transferzahlungen handeln kann.

Die Kommission hat am 21. und 22. März 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Regierungsrat Ernst Stocker (ZH), externe Expertinnen und Experten (SGB, Travail.Suisse, economiesuisse und SAV) sowie Vertretende der KdK und von verschiedenen Departementen (EFD, EDA, VBS und WBF).