Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat ihren Inspektionsbericht zum Fall Crypto AG am 2. November 2020 verabschiedet. Laut den Abklärungen der GPDel war auch der Schweizer Nachrichtendienst Nutzniesser von der Operation der amerikanischen Dienste mit der Crypto AG. Diese Zusammenarbeit war grundsätz-lich mit dem geltenden Recht vereinbar. Die GPDel erkennt eine politische Mitver-antwortung der Schweizer Behörden für die Aktivitäten der Firma. Zudem unter-suchte die GPDel die Sistierung der Generalausfuhrbewilligungen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und deren Folgen.

Der Inspektionsbericht der GPDel zeigt auf, dass der Strategische Nachrichtendienst (SND), eine Vorgängerorganisation des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), ab dem Jahr 1993 wusste, dass ausländische Nachrichtendienste hinter der Crypto AG standen. In einer späteren Phase ist von einer nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit auszugehen. Zwar war es rechtlich zulässig, dass der Schweizer Nachrichtendienst und ausländische Dienste ein Unternehmen in der Schweiz gemeinsam nutzten, um Informationen über das Ausland zu beschaffen. Diese Zusammenarbeit wies aber eine grosse politische Tragweite auf, weshalb es die GPDel als falsch erachtet, dass die politische Führung der Schweiz erst Ende 2019 darüber informiert wurde. Die Tatsache, dass diese Zusammenarbeit so lange vor dem Bundesrat verborgen blieb, stellt aber auch einen Mangel in der Führung und in der Aufsicht durch den Bundesrat dar. Infolgedessen trägt der Bundesrat eine Mitverantwortung für den jahrelangen Export von «schwachen» Geräten durch die Crypto AG.

Im Dezember 2019 sistierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Generalausfuhrbewilligungen für Chiffriergeräte der involvierten Firmen. Die GPDel hält hierzu fest, dass dieses Vorgehen widerrechtlich gewesen ist, da die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf nicht erfüllt und die Möglichkeit einer Sistierung nicht vorgesehen ist. Im Februar 2020 reichte das SECO bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz ein. In der Folge setzte der Bundesrat im Juni 2020 den Entscheid über Einzelausfuhrgesuche der Nachfolgefirmen der Crypto AG bis zum Abschluss des Strafverfahrens aus. Die Exportkontrollgruppe des Bundes kam bereits im März 2020 zum Schluss, dass es für die Ablehnung der Einzelausfuhrgesuche keine rechtlichen Gründe gebe. Aus Sicht der GPDel kann jedes Schweizer Unternehmen grundsätzlich mit einer speditiven Bewilligung seiner Exporte rechnen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegensprechen. Da die Exporte der betroffenen Firmen faktisch seit Ende Dezember 2019 blockiert sind, liegt nach Ansicht der GPDel ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor.

Im Oktober 2020 konsultierte die GPDel den Bundesrat zum Entwurf ihres Inspektionsberichts. Der Bundesrat nahm dazu am 28. Oktober 2020 Stellung. Aus Sicht des Bundesrats standen einer Publikation des Berichts keine Geheimhaltungsgründe entgegen. Am 2. November 2020 verabschiedete die GPDel ihren Bericht, der am 10. November 2020 von den GPK beider Räte zur Publikation freigegeben wurde.

Der GPDel war es ein grosses Anliegen, grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Aus diesem Grund wird der Bericht mit seinen zwölf Empfehlungen vollständig publiziert. Nicht veröffentlicht wird hingegen der Bericht, den alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer im Auftrag der GPDel erstellt hat. Darin wurden sämtliche nicht archivierten Akten aus der K-Anlage zu den besagten Aktivitäten der Crypto AG sowie der involvierten Nachrichtendienste aufgearbeitet. Der geheim klassifizierte Bericht enthält u.a. Informationen, die im Falle ihrer Bekanntgabe den Landesinteressen nachhaltig einen schweren Schaden zufügen könnten. Die für die politische Aufarbeitung relevanten Sachverhalte flossen in allgemeiner Form in den Bericht der GPDel ein.

Der Bundesrat wird gebeten, zu den Ausführungen und Empfehlungen der GPDel bis am 1. Juni 2021 Stellung zu nehmen.