Mit 11 zu 2 Stimmen ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates auf das Massnahmenpaket zugunsten der Medien eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. In Abweichung vom Entwurf des Bundesrates beantragt sie ihrem Rat einstimmig eine Koppelung der Zustellermässigungen an die Auflage. Weiter hat sich die Kommission einstimmig dafür ausgesprochen, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs um 385 Mio. Franken zu erhöhen und bis 2030 zu verlängern.

​Eine intakte Medienlandschaft mit einem vielfältigen und gleichwertigen Angebot in allen Regionen und Landessprachen in Radio, Fernsehen, Tages- und Wochenzeitungen sowie Online ist nach Ansicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) aus demokratie- und staatspolitischer Sicht für die Schweiz unverzichtbar. Da sich die Medienbranche seit Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, ist dieses Angebot aber gefährdet. Umso mehr begrüsst die Kommissionsmehrheit das vom Bundesrat geschnürte Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038), welches neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung eine Unterstützung von Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vorsieht. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission stellen die Massnahmen einerseits einen angemessenen Ausbau der bestehenden Förderung zugunsten der Medien dar und unterstützen andererseits die digitale Transformation der Branche. Entsprechend deutlich fiel der Entscheid über das Eintreten aus. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

Vor Aufnahme der Detailberatung sprach sich die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen gegen eine Teilung der Vorlage aus. Gemäss dem diskutierten Antrag sollte der Ausbau der indirekten Presseförderung und die Unterstützung zugunsten der elektronischen und Online-Medien in zwei Entwürfe aufgeteilt werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass Print und Online in der heutigen Medienwelt eine Einheit darstellen und deren Förderung deshalb auch gemeinsam zu diskutieren ist. Eine Minderheit bringt den Antrag in den Rat, um die Beratung der indirekten Presseförderung möglichst rasch abzuschliessen.

In der Detailberatung nahm die Kommission mehrere Anpassungen am Entwurf des Bundesrates vor. Einstimmig beantragt sie ihrem Rat, die Zustellermässigungen an die Auflage zu koppeln. Je höher die Auflage einer Zeitung oder einer Zeitschrift ist, desto tiefer sollen die Ermässigungen sein. Die Kommission unterstützt die Ausweitung der Zustellermässigung auf alle Medienhäuser. Um aber weiterhin die lokale und regionale Presse verstärkt zu unterstützen, soll ein an die Auflage geknüpfter gradueller Ansatz eingeführt werden.

Die weitere Beratung der Änderung des Postgesetzes sowie der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes wird die Kommission an einer zusätzlichen Sitzung am 27. Mai führen. Im Zusammenhang mit der Förderung der Frühzustellung und weiteren offenen Fragen hat sie die Verwaltung zudem mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt. Die Beratung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien hat die Kommission abgeschlossen. Sie unterstützt den Grundsatz der bundesrätlichen Vorlage, dass nur die Online-Medien unterstützt werden sollen, welche ihr Angebot auch über Gegenleistungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer finanzieren. So hat sie mit 9 zu 3 Stimmen einen Antrag abgelehnt, welcher eine Öffnung der Unterstützung auf kostenlose Angebote forderte. Eine Minderheit hält am Antrag fest.

Die Kommission hat sich mit dem Verlagerungsbericht 2019 (20.017) vom Bundesrat ausführlich über den aktuellen Stand, die bisherige Entwicklung sowie die künftigen Herausforderungen der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene informieren lassen. Die KVF-S hat den Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt den Weg des Bundesrates klar, weiterhin verschiedene Massnahmen zu deren Stärkung zu treffen. Eine dieser Massnahmen ist die Fortführung der bisherigen finanziellen Unterstützung mittels einer Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, um sich dem Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten weiter anzunähern.

Einstimmig sprach sich die KVF-S dafür aus, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (19.064) um 385 Mio. Franken zu erhöhen und bis 2030 zu verlängern. Damit schliesst sich die Kommission dem Nationalrat an und beantragt eine Erhöhung und Verlängerung des Zahlungsrahmens, die über den Antrag des Bundesrates hinausgeht. Nach Ansicht der Kommission haben in erster Linie exogene Faktoren dazu geführt, dass die Verlagerung nicht so schnell vorangeschritten ist wie ursprünglich geplant, was eine Laufzeitverlängerung sowie eine zusätzliche Erhöhung des Zahlungsrahmens nötig mache. Die KVF-S ist der Ansicht, dass die Subventionen zeitlich begrenzt sein müssen, aber dass sich diese zusätzliche Investition bis 2030 auszahlen wird.

Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion Staatsvertrag für linksrheinische NEAT-Zulaufstrecke (20.3003) zur Annahme. Diese fordert den Bundesrat dazu auf, mittels eines Staatsvertrags mit Frankreich und Belgien eine leistungsfähige linksrheinische Alternativroute mit den notwendigen Infrastrukturparametern für den Güterverkehr zu realisieren.