Die Kommission hat erneut eine Detailberatung des Entwurfs zur Revision des Geldwäschereigesetzes (19.044) vorgenommen. Sie hat beschlossen, überall dem Ständerat zu folgen und unter anderem die Bestimmungen über die Beratungsdienstleistenden sowie jene über die Senkung des Schwellenwerts für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel zu streichen.

Der Nationalrat trat in der Wintersession auf den Entwurf zur Revision des Geldwäschereigesetzes ein und wies diesen zur erneuten Detailberatung an seine Kommission für Rechtsfragen zurück. Diese hatte den Entwurf an ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2020 bereits ein erstes Mal beraten, ihn dann aber in der Gesamtabstimmung abgelehnt.

Nach mehreren Anhörungen hat sich die Kommission nun erneut mit dem gesamten Entwurf befasst. Sie hat mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Bestimmungen zu streichen, mit denen der Anwendungsbereich des Gesetzes auf verschiedene Beratungsdienstleistende ausgedehnt werden sollte. Sie ist der Ansicht, dass diese bereits unter das Strafgesetzbuch fallen, unabhängig davon, ob für sie ein Berufsgeheimnis gilt oder nicht. Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, dass verschiedene Skandale in jüngster Zeit der Schweiz geschadet haben und es deshalb klare Regeln für diese Berufskategorien braucht.

Der Bundesrat schlägt im Entwurf ausserdem vor, den Höchstbetrag zu senken, bis zu dem im Edelmetallhandel Barzahlungen ohne Weiteres akzeptiert werden dürfen. Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, am aktuellen Wert festzuhalten, da dessen Senkung in ihren Augen keine Verbesserung bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mit sich bringt. Die Minderheit wiederum weist darauf hin, dass die neue Regelung kein komplettes Verbot von Barzahlungen vorsieht und für Käufe von Privatpersonen gar nicht gilt.

Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission im Weiteren beschlossen, den Anwendungsbereich des Gesetzes nicht auf jene Personen auszudehnen, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen. Die Mehrheit hält diese Massnahme für unangebracht und ungeeignet, um die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, dass es sich um eine nützliche Regelung handelt, die zudem von der betroffenen Branche selbst gefordert wird.

Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen angenommen. Dieser wird vom Nationalrat in der Frühjahrsession behandelt.

Unterstützung im Bereich der Geschäftsmieten

Die Kommission unterstützt die von der WAK-N ausgesprochenen Empfehlungen im Bereich des Mietrechts. In einem Schreiben an den Bundesrat empfiehlt sie namentlich eine Ausdehnung der mietrechtlichen Fristen bei Zahlungsrückständen (16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung) sowie eine Regelung zum besseren Kündigungsschutz im Bereich der Geschäftsmieten (9 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin). Sie ist allerdings anders als die WAK-N der Ansicht, dass kein genereller Rechtsstillstand angeordnet werden sollte (16 zu 9 Stimmen).

Revision von Entscheiden des Bundesgerichts

Einstimmig hat die Kommission den Entwurf und den begleitenden Bericht zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative zur Anpassung des Bundesgerichtsgesetzes (16.461) verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass die Revision von Entscheiden des Bundesgerichts wegen einer Verletzung der EMRK auch dann verlangt werden kann, wenn die Schweiz die Verletzung anerkannt hat und es zu einer gütlichen Einigung kommt. In der aktuellen Rechtslage kann das Bundesgericht seinen Entscheid nur revidieren, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine endgültige Verurteilung ausgesprochen hat. Der Gesetzesentwurf geht nun in den Nationalrat und gleichzeitig zur Stellungnahme an den Bundesrat.

Internationales Erbrecht: Kommission sieht Handlungsbedarf

Die Kommission hat die Eintretensdebatte über den Entwurf zur Anpassung des internationalen Erbrechts der Schweiz an die Rechtsentwicklung im Ausland (20.034) geführt und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Mit diesem Entwurf wird eine Harmonisierung des Schweizer Rechts mit der EU-Verordnung bezweckt, sollen aber auch von Rechtsprechung und Lehre gewünschte Präzisierungen vorgenommen werden. Die Detailberatung erfolgt an einer der kommenden Sitzungen der Kommission.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat entschieden, die Arbeiten zu einem Vorentwurf zur Umsetzung von vier hängigen parlamentarischen Initiativen aus dem Mietrecht fortzusetzen (15.455; 16.458; 16.459; 18.475). Es ist vorgesehen, dazu noch dieses Jahr eine Vernehmlassung zu eröffnen. Eine Minderheit ist skeptisch gegenüber einer Neuregelung der Untermiete und beantragt ihrem Rat die Abschreibung der Initiative 15.455.
  • Die Kommission bejaht die Notwendigkeit der Schaffung einer Bundeskompetenz, damit verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen im Zusammenhang mit pädosexuellen Straftaten im Internet in Zukunft auf Bundesebene möglich sind und hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative einstimmig Folge gegeben (19.486).
  • Die Kommission hat zudem entschieden, dass das Arbeitspapier des Bundesamts für Justiz vom 7. Januar 2021 zu einem möglichen indirekten Gegenentwurf (20.480) zur Justizinitiative (20.061) im Internet zugänglich zu machen.

Die Kommission tagte am 4./5. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.