Die Kommission hat ihre Arbeiten zum Mietrecht weitergeführt. Sie hat sich dafür entschieden, vier parlamentarische Initiativen in insgesamt drei Vorlagen umzusetzen, zu denen eine einheitliche Vernehmlassung ab Anfang September 2021 geplant ist.

In der Gesamtabstimmung hat sie mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Vorentwurf zugestimmt, der die parlamentarische Initiative Egloff 15.455 «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» umsetzt. Der Vorentwurf sieht vor, dass die Untermiete künftig mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft möglich sein soll. Die Kommission hat sich dafür entschieden, dass diese Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden kann, beispielsweise, wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauern sollte oder wenn der Vermieterschaft aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen würden. Während eine Minderheit diese Voraussetzungen weiter einengen möchte, ist eine andere Minderheit der Ansicht, dass das Gesetz ganz darauf verzichten sollte, überhaupt Voraussetzungen zu definieren. Weiter ist geplant, dass diese Bestimmungen auch für die Unterpacht gelten sollten und insbesondere auch für die Untervermietung resp. die Unterverpachtung von Geschäftsräumen Anwendung finden sollen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Bestimmungen ausschliesslich für die Untervermietung von Wohnräumen gelten sollten. Mit 13 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen stimmte die Kommission einem Vorentwurf zu, der künftig die Verwendung von sogenannten Faksimilie-Unterschriften für die Mitteilung von einseitigen Vertragsänderungen erlaubt und für die Mietzinserhöhungen bei Staffelmieten neu die schriftliche Form genügen lässt. Die entsprechenden Änderungen von Artikel 269d Obligationenrecht setzen die parlamentarischen Initiativen Vogler 16.458 und Feller 16.459 um. Mit 13 zu 9 Stimmen wurde schliesslich ein Vorentwurf angenommen, der die Kündigungen wegen Eigenbedarfs etwas vereinfachen soll, indem die Anforderungen an die Dringlichkeit etwas gesenkt werden. Damit wird die parlamentarische Initiative Merlini 18.475 umgesetzt. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung den erläuternden Bericht verabschieden und voraussichtlich Anfangs September 2021 die Vernehmlassung zu den drei Vorlagen eröffnen.

Anhörungen zum Thema der illegalen Auslandsadoptionen

Die Kommission hat im Nachgang zu ihrer Beratung des Berichts des Bundesrates zur historischen Aufarbeitung der Praxis der Auslandsadoptionen vom 11. Dezember 2020 Anhörungen durchgeführt (vgl. die Medienmitteilung der Kommission vom 26. März 2021). Angehört wurden Vertretungen der Kantone, der Adoptionsstellen, verschiedener Fachorganisationen, Interessensgruppen betroffener Personen sowie der Wissenschaft.

Die Kommission wird die erhaltenen Anregungen an einer ihrer nächsten Sitzungen vertiefen und das weitere Vorgehen prüfen.

Eintreten auf die Revision der Zivilprozessordnung

In der Sommersession 2021 hatte der Ständerat den Entwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung (20.026) in der ersten Lesung und ohne Gegenstimme gutgeheissen. Im Rahmen dieser Teilrevision der 2011 in Kraft getretenen Zivilprozessordnung sollen insbesondere der Zugang zu den Gerichten vereinfacht und das Prozesskostenrecht angepasst werden. Der Ständerat hatte zudem die Bestimmung zu den vorsorglichen Massnahmen gegen Medien abgeändert. Die RK-N hat an ihrer heutigen Sitzung ohne Gegenstimme beschlossen, auf den Entwurf einzutreten und hat diverse Aufträge der Verwaltung erteilt. Die Detailberatung wird sie an ihrer nächsten Sitzung durchführen.

Eintreten auf das Gesetz zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Die RK-N hat sich als Kommission des Zweitrates erstmals mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) befasst. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Schuldnerinnen und Schuldnern das Konkursverfahren dazu missbrauchen, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. In der Sommersession hatte der Ständerat insbesondere die Möglichkeit, auf eine Revisionsstelle zu verzichten (Opting-out), weiter eingeschränkt und die Bestimmung gestrichen, wonach öffentlich-rechtliche Forderungen von Konkursbetreibungen auszuschliessen sind. Dem geänderten Gesetzesentwurf hatte er mit 41 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Die RK-N hat an ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, auf den Entwurf einzutreten. Die Detailberatung wird sie an ihrer nächsten Sitzung durchführen.

Erster Schritt hin zu einer Revision des Genossenschaftsrechts

Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Molina 20.478 («Wirtschaftsdemokratisches Funktionieren von Genossenschaften stärken») ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf im Bereich des Genossenschaftsrechts besteht, es aber eine umfassendere Revision braucht. Daher hat sie eine Kommissionsinitiative beschlossen, mit der das Genossenschaftsrecht modernisiert werden soll (21.479). Die RK-N hat sich mit 15 zu 7 Stimmen dafür entschieden, das Instrument der Kommissionsinitiative demjenigen der Motion vorzuziehen, da sie die Kommissionsinitiative angesichts der negativen Stellungnahmen des Bundesrates zu anderen parlamentarischen Vorstössen in der Vergangenheit als das geeignetere Instrument erachtet. Nach diesem Beschluss wurde die parlamentarische Initiative 20.478 von ihrem Initianten zurückgezogen.

Kommission will neuen Straftatbestand Cybermobbing schaffen

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Suter 20.445 («Neuer Straftatbestand Cybermobbing») mit 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Sie ist der Ansicht, dass die Problematik des Cybermobbings an Bedeutung gewinnt und die aktuellen Rechtsgrundlagen nicht ausreichen, um die Opfer wirksam zu schützen. Bei Cybermobbing handelt es sich um eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirken. Die bestehenden Straftatbestände sind jedoch auf Einzelhandlungen ausgelegt. Die Kommission hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit dem österreichischen Modell befasst. Ausserdem hat sie ein Kommissionspostulat (21.3969) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.

Weitere Geschäfte

  • Mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion Herzog 20.4463 « 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention» anzunehmen.
  • Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, dem Ständerat zu folgen und einer Standesinitiative des Kantons Tessin 19.301 «Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Folge geben.
  • Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion Caroni 20.4465 «Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe» anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, sie abzulehnen.

Die Kommission tagte am 24./25. Juni 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.