Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gab die Kommission einer parlamentarischen Initiative Folge, welche den Beitritt der Ehegattin oder des Ehegatten zum Mietvertrag ermöglichen möchte (20.449). Die in Teilen der Westschweiz bereits bekannte Regelung zum Schutz der Familienwohnung hat sich nach Ansicht der Kommission bewährt und soll nun im Mietrecht verankert werden. Sie lehnt es allerdings mit 14 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung ab, dass Wohnungen nach dem Tod des Mieters resp. der Mieterin dem überlebenden Ehegatten zugewiesen werden (20.450). Sie sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Vermieters. Eine Minderheit unterstützt das Anliegen und gibt zu bedenken, dass eine solche Regelung auch für die Vermieter attraktiv ist, da es für sie schwierig sein kann, bei Erbengemeinschaften die jeweils zu kontaktierenden Personen ausfindig zu machen.
Die Kommission hat sich zudem darüber informieren lassen, dass der Bundesrat einen Prozess für eine Gesamtschau des Mietrechts angestossen hat und begrüsst es, dass der Bundesrat im Dialog mit den beteiligten Interessenvertretern nach Möglichkeiten einer Revision des Mietrechts sucht. Sie ist allerdings der Ansicht, dass das Parlament den Prozess nicht beeinflussen sollte und beantragt ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen entsprechend die Ablehnung einer entsprechenden Motion des Ständerats (20.3922). Eine Minderheit sieht in der Motion eine Chance, den Bundesrat in diesem Prozess zu unterstützen und hält es auch für erforderlich, dass die wichtigen Fragen des Mietrechts zukünftig wieder stärker von den politischen Akteuren und weniger von der Rechtsprechung entschieden werden.
Mit 16 zu 9 Stimmen lehnt die Kommission zudem eine parlamentarische Initiative ab, welche im Interesse der säumigen Mietpartei die strengen Rechtsfolgen bei Zahlungsrückstand etwas abmildern wollte (20.419). Die Kommission hält einen derartigen Eingriff in die Rechte der Vermieter für nicht angebracht, während eine Minderheit darauf hinweist, dass gerade die gegenwärtige Covid-19-Pandemie die Notwendigkeit einer solchen Bestimmung unterstreicht.
Keine Revision der Lex Koller
Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen entschieden, das Vorhaben zu einer Revision der Lex Koller nicht weiter zu verfolgen. Nachdem ihre Schwesterkommission einer entsprechenden Kommissionsinitiative (21.400) nicht zugestimmt hatte (Medienmitteilung) und das Anliegen auch im Rahmen der Beratung zum Covid-19-Gesetz (21.016) in der vergangenen Frühjahrssession keine Mehrheit gefunden hatte, kam die Kommission jetzt zum Schluss, dass die Covid-19-Pandemie es nicht erfordert, ausländische Übernahmen von Geschäftsliegenschaften temporär zu erschweren. Das Geschäft ist damit erledigt und wird nicht vom Nationalrat beraten werden.
Erschreckendes Behördenversagen bei Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka
Die Kommission hat den
Bericht des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen, mit dem ein entsprechendes Postulat aus dem Nationalrat erfüllt wurde (17.4181 n Po. Ruiz Rebecca. Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert). Die Kommission würdigt die umfassende historische Aufarbeitung durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Sie zeigt sich betroffen, dass weder Bund noch Kantone rechtzeitig gegen die illegalen Adoptionsvermittlungen vorgingen, obwohl entsprechende Hinweise dazu vorlagen. Die Kommission hat entschieden, das Thema weiter zu vertiefen und dazu auch Anhörungen durchzuführen.
Weitere Geschäfte
- Die Kommission hat der Initiative der RK-S, welche die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine ordentliche Richterin bzw. einen ordentlichen Richter an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verlangt, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt (21.401).
- Die RK-N hat sich erneut mit der Initiative 20.485 befasst und dem Beschluss, ihr Folge zu geben, schliesslich mit 20 zu 5 Stimmen zugestimmt. Die Initiative verlangt, die Altersschwelle für die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt und jene für die stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte auf 68 Jahre anzuheben. Die Kommission betont allerdings, dass diese Änderung nicht vor der Besetzung der derzeit vakanten Stelle in Kraft treten soll.
Die Kommission tagte am 25./26. März 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.