Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) sieht keine Anzeichen dafür, dass kapitalkräftige ausländische Unternehmungen von der gegenwärtigen Krise profitieren und sich durch den Kauf von schweizerischen Unternehmen günstig deren Betriebsliegenschaften sichern könnten. Mit 7 zu 6 Stimmen lehnt sie eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission RK-N ab, welche die Bewilligungspflicht des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) vorübergehend auch auf Betriebstätte-Grundstücke ausdehnen wollte.

Die RK-N hat an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 eine Initiative verabschiedet, mit der eine Verschärfung der Lex Koller beabsichtigt war (21.400). Sie war der Ansicht, dass die Covid-19-Krise dazu führen könnte, dass Grundstücke von Unternehmen, welche durch die Krise in Not geraten sind, einfach und günstig von kapitalkräftigen ausländischen Unternehmen erworben werden könnten (Medienmitteilung). Die RK-S teilt diese Befürchtung nicht. Sie verweist darauf, dass gerade die Berggebiete mit ihren touristischen Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen sind. Sie befürchtet, dass eine gesetzgeberische Aktivität zur Verschärfung der Lex Koller zu einer grossen Unsicherheit führt, zumal die angestrebte Änderung auch rückwirkende Rechtsfolgen hätte. Sie sieht für die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf Betriebstätte-Grundstücke entsprechend keinen Handlungsbedarf.

Die Verlobung soll weiterhin im Zivilgesetzbuch geregelt werden

Die Kommission hat mit 9 zu 4 Stimmen entschieden, dass die Verlobung weiterhin im Zivilgesetzbuch rechtlich geregelt bleiben soll. Sie möchte die entsprechenden Artikel 90-93 ZGB nicht aufheben, wie dies eine parlamentarische Initiative der Schwesterkommission fordert (19.496). Sie ist der Ansicht, dass die gesellschaftliche Bedeutung der Verlobung weiterhin gross ist und das Recht dem auch Rechnung tragen soll.

Keine Neuordnung der Kompetenzen im System der Alimentenbevorschussung

Die Kommission möchte die Kompetenzen im System der Alimentenbevorschussung nicht neu regeln. Sie hat mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben (19.459). Die Kommission stellt fest, dass die Kantone bereits selber Anstrengungen zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung unternehmen und verweist auf die entsprechenden Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Sie hält die Schaffung einer Bundeskompetenz für nicht zielführend, da sich die Unterstützung von bedürftigen Familien in ein System der Sozialhilfe einfügt, das insgesamt in die Kompetenzzuständigkeit der Kantone fällt.

Annahme unbestrittener Änderungen des Stiftungsrechts (14.470)

Das Stiftungsrecht wird geringfügig geändert. Die Kommission beschloss an ihrer Sitzung vom 3. September 2020, nur die unbestrittenen Punkte betreffend die Optimierung der Stifterrechte und die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde in die Vorlage aufzunehmen, nachdem sie zuvor von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen hatte. An ihrer heutigen Sitzung hat die RK-S den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches und den dazugehörigen Bericht mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen (Entwurf, Bericht). Die Vorlage wird nun an den Bundesrat zur Stellungnahme und an den Ständerat zur Beratung überwiesen. Das Geschäft wird frühestens in der Sommersession beraten.

Handlungsbedarf bei Ehen von Minderjährigen grundsätzlich bejaht

Die Kommission hat sich mit der Frage des Regelungsbedarfs bei Minderjährigenehen befasst. Sie hat sich von der Verwaltung darüber informieren lassen, dass noch im Sommer dieses Jahres mit einer Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zu rechnen ist, die eine ausgewogene Lösung für die Probleme in diesem Bereich in Aussicht stellt. Sie hat deshalb entschieden, die Beratung einer Motion ihrer Schwesterkommission vorläufig zu sistieren (20.3011) und die angekündigte Vorlage abzuwarten. Die Vorlage des Bundesrates wird dem Parlament die Möglichkeit geben, sich ausführlich mit der Thematik zu befassen. Entsprechend hat es die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, auch noch parallel mittels parlamentarischer Initiative aktiv zu werden (18.467).

Weitere Geschäfte:

  • Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, den Vertrag zwischen der Schweiz und Indonesien über die Rechtshilfe in Strafsachen (19.084) zu genehmigen, welchem der Nationalrat bereits in der Wintersession zugestimmt hat.
  • Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Solothurn (20.312) zur Gebührengestaltung im Zivilstandswesen mittels einer Kommissionsmotion aufzunehmen (21.3024). Sie beantragt ihrem Rat entsprechend, der Standesinitiative keine Folge zu leisten.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, folgende drei Motionen anzunehmen: 19.4072 von Nationalrat Dobler («Nur mit einer kantonalen Hinterlegungsstelle wird die Auffindbarkeit eines Vorsorgeauftrags sichergestellt»), 19.4586 von Nationalrat Lukas Reimann («Zuständigkeitsregelung bei Beschwerden betreffend fürsorgerische Unterbringung sowie Verfügungen der Kesb und Artikel 439 ZGB. Kompetenzkonflikte dürfen den Rechtsschutz nicht ausschalten») sowie 20.3066 von Nationalrat Nantermod («Handelsregister. Auf Zefix verlässliche und rechtswirksame Informationen veröffentlichen»).
  • Die Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung der von Nationalrat Dobler eingereichten Motion 19.3448 («Provisorische Rechtsöffnung. Anpassung an die gewandelte Geschäftspraxis [Digitalisierung]») zu beantragen.

Die Kommission hat am 22. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.