Die Kommission schliesst sich dem Bundesrat an und beantragt, die von den Grünen lancierte Fair-Food-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Sie spricht sich sowohl gegen einen direkten wie gegen einen indirekten Gegenentwurf aus

​Die Kommission hat sich zum dritten Mal mit Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (Fair-Food-Initiative, 16.073) befasst (vgl. Medienmitteilungen vom 25. Januar 2017 und vom 5. April 2017) Deren Hauptziel, die Stärkung des Angebots von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die umweltschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden, erachtet die Kommission als grundsätzlich unterstützungswürdig. Die Volksinitiative habe jedoch zwei wesentliche Nachteile: Sie stehe im Widerspruch zu internationalem Handelsrecht und wäre im Vollzug kaum praktikabel, weil die Kontrolle der Herstellungsbedingungen sämtlicher Importprodukte sehr aufwendig wäre. Mit 16 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die Kommission deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Antrag, ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, der die beiden genannten Schwachpunkte vermeiden möchte, lehnte die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass auch der direkte Gegenentwurf Konfliktpotential mit internationalem Handelsrecht berge und keine Verfassungsänderung notwendig sei, um dem Anliegen der Initiative besser Rechnung zu tragen. Dafür genüge es, entsprechende Anstrengungen auf der Basis der heutigen rechtlichen Grundlagen voranzutreiben. So spricht sich die Kommission denn auch mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen aus, neue Gesetzesbestimmungen im Rahmen eines indirekten Gegenentwurfs auszuarbeiten. Wann die Volksinitiative im Nationalrat behandelt wird, ist noch offen.

2. Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

Zur dieser Volksinitiative (17.023), die eine Ausrichtung der Agrarpolitik auf eine kleinbäuerliche, auf die regionale Versorgung ausgerichtete Landwirtschaft anstrebt und dazu verschiedene Massnahmen neu in der Bundesverfassung verankern will, hat die Kommission eine Anhörung durchgeführt. Ihre Positionen vertreten haben das Initiativkomitee, der Schweizerische Bauernverband, die Kleinbauern-Vereinigung, die Association des groupements et organisations romands de l’agriculture (AGORA), die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) sowie die Agrarallianz. Die inhaltliche Beratung der Volksinitiative wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen aufnehmen. Sie erwartet bis dann von der Verwaltung eine schriftliche Vertiefung verschiedener von der Volksinitiative angesprochenen Punkte.

3. Automatischer Austausch länderbezogener Berichte Beratung abgeschlossen: Kommission nimmt insbesondere bei den Sanktionen Änderungen vor

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung den Bundesbeschluss über die multilaterale Vereinbarung zu Ende beraten hatte (siehe Medienmitteilung vom 3. und 4. April 2017), hat sie an dieser Sitzung die Detailberatung des Gesetzesentwurfes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte (16.078) abgeschlossen. Die Kommission beantragt bestimmte Änderungen des Entwurfes, insbesondere in den Sanktionsbestimmungen. In Bezug auf die Verwaltungssanktion bei verspäteter Einreichung des länderbezogenen Berichts (Art. 12) beantragt die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen, die vorgesehene Sanktion (200 Franken pro Tag Verspätung) auf maximal 50 000 Franken zu beschränken. Die Kommissionsmehrheit hält eine Obergrenze für notwendig, da die anwachsende Strafe in der schweizerischen Rechtsordnung problematisch ist.

Grossen Raum nahmen auch die Diskussionen über die Strafbestimmungen bei unwahrer oder unvollständiger Berichterstattung (Art. 24) ein. Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, einerseits dem Beschluss des Ständerates zu folgen und bei Fahrlässigkeit auf eine Sanktion zu verzichten, andererseits die Busse bei Vorsatz der für die strafbare Handlung verantwortlichen natürlichen Person auf höchstens 100 000 Franken anstatt auf 250 000 Franken zu beschränken. Die Kommissionsminderheit möchte an der Version des Bundesrates festhalten, da in ihren Augen sichergestellt werden muss, dass die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt. Bei einer Bagatellstraftat, für die eine Busse von höchstens 25 000 Franken in Betracht fällt, beantragt die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, dass nicht die für die strafbare Handlung verantwortliche natürliche Person, sondern das Unternehmen die Busse bezahlen muss.

Mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, wonach die multinationalen Konzerne verpflichtet werden sollten, den Steuerbehörden die Hauptdokumentation (Master-File) und die landesspezifische Dokumentation (Local-File) zu übermitteln. Diese Anforderung wäre über die internationalen Mindeststandards hinausgegangen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Gesetzesentwurf mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession 2017 mit diesem Geschäft befassen, sodass die zwei Erlasse noch in dieser Session vom Parlament definitiv verabschiedet werden können.

4. Anhörung zum öffentlichen Beschaffungswesen

Die WAK-N hat eine grosse Anhörung zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentlichen Beschaffungswesen (17.019) und zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (17.020) durchgeführt. Eingeladen waren die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, der Städte- sowie der Gemeindeverband, economiesuisse, swissmem, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Baumeisterverband, SIA, USIC, SWICO, Swiss Textiles, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die UNIA, die NGO-Koalition Öffentliche Beschaffung und ein Vertreter der Wissenschaft. Die Kommission wird die Beratungen am 19./20. Juni mit weiteren Anhörungen fortsetzen. Der Nationalrat wird sich frühestens in der Wintersession 2017 mit den Vorlagen befassen.

5. Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Beim Bundesgesetz zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (16.031) besteht eine fundamentale Differenz zwischen den Räten: Nachdem der Nationalrat die Vorlage in der Sondersession 2016 gutgeheissen hatte, trat der Ständerat in der Wintersession 2016 nicht darauf ein. Die WAK-N beantragt nun ihrem Rat oppositionslos, sich dem Ständerat anzuschliessen. Für einen Teil der Kommission hat die bisherige Diskussion gezeigt, dass eine Einigung zwischen den Räten im Rahmen der Vorlage nicht mehr möglich sei und das Thema der Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen breiter angegangen und für alle Selbstständigerwerbenden überprüft werden soll. Die Kommission hat dazu ein Postulat verabschiedet, dass die Ausgangslage klären und Lösungswege aufzeigen soll (17.3359). Ein anderer Teil der Kommission spricht sich für Nichteintreten aus, weil er die Vorlage 16.031 inhaltlich klar ablehnt und keinen Handlungsbedarf sieht. Auch zum Kommissionspostulat liegt eine Minderheit für Ablehnung vor.

6. Vorlagen zur Abschaffung der Stempelsteuer sistiert

Die Kommission hatte vor knapp einem Jahr die Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe (Entwurf 2 von 15.049) und die Vorlage zur Abschaffung der Versicherungsprämien und der Umsatzabgabe (Entwurf 2 von 09.503) bis zur Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform III vom 12. Februar 2017 sistiert. Da diese Reform der Unternehmensbesteuerung gescheitert ist und überarbeitet werden muss, sistiert die Kommission nun erneut beide Vorlagen mit 19 zu 6 Stimmen bis die neue «Steuervorlage 17» rechtskräftig beschlossen oder abgelehnt ist. Die Mehrheit der Kommission möchte mit der Umsetzung der Vorlagen zuwarten, bis über das Schicksal der «Steuervorlage 17» Klarheit herrscht. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Vorlagen abgeschrieben werden sollen, da sie keine Priorität haben und das Budget des Bundes viel zu stark strapazieren würden.

Auf die Vorlage 17.018, welche zum Ziel hat, ausländische statische Treuhandgesellschaften (konkret die italienischen Fiduciarie statiche, welche zur Steuersicherung von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden) von der Umsatzabgabe zu befreien, ist die Kommission oppositionslos eingetreten und hat ihr ohne Änderungsantrag in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

7. Steuervorlage 17

Bundesrat Ueli Maurer hat die Kommission über den aktuellen Stand der Vorbereitung der Steuervorlage 17 orientiert. Er hat dabei klargestellt, dass das Steuerungsorgan noch keine Beschlüsse gefasst hat, sich aber keine Änderung des Fahrplans ergibt. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat die Eckwerte im Juni festlegt und voraussichtlich im September eine allfällige Vernehmlassung eröffnet.

8. Weitere Geschäfte

Mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die von Ständerat Vonlanthen eingereichte Motion 16.3457 anzunehmen. Ferner beantragt sie oppositionslos, den Standesinitiativen der Kantone Aargau und Graubünden (08.331 und 09.304) keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 15. und 16. Mai 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer in Bern getagt.