Die Kommission hat die Anträge der SiK-N zu den Artikeln 1, 6 und 7 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes (BAZG-VG), die auf Vorschlägen der Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und Kantonen unter der Leitung von Altregierungsrat Urs Hofmann beruhen, allesamt gutgeheissen. Die Anpassungen sollen den verfassungsmässigen Grundsatz der Subsidiarität des Bundes innerhalb der Vorlage präzisieren und die jeweiligen Kompetenzen von Kantonen und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) klar abgrenzen.
Weiter spricht sich die Kommission für verschiedene administrative Entlastungen und Flexibilisierungen der Zollverfahren aus, die der Wirtschaft zugutekommen. So beantragt sie, die Anwendung des Bezugssteuerverfahrens im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren zu ermöglichen (12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Ausserdem soll bei nicht-zollpflichtigen Waren auf die Warenanmeldung verzichtet werden können (15 zu 10 Stimmen). Die Warenverantwortliche soll auch frei wählen können, ob sie die Warenanmeldung selbst vornehmen oder diese an eine Drittperson übertragen will (15 zu 10 Stimmen). Zudem soll die Aktivierung der Warenanmeldung ortsunabhängig möglich sein (14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In der Kommission unbestritten war, dass Konsumentinnen und Konsumenten von der Anmeldepflicht befreit werden sollen. An ihrer Stelle sollen die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer (inklusive Online-Plattformen, vgl. 21.019) in die Pflicht genommen werden. Angenommen wurde ausserdem ein Antrag, der die Vervollständigung des Katalogs der Zollabgaben zum Ziel hat. Neu sollen auch die Erlöse der Versteigerung von Zollkontingenten zu den Einfuhrabgaben zählen, womit eine Rückerstattung dieser Erlöse bei Wiederausfuhr von Waren ermöglicht wird (12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Schliesslich will die Kommission die Überwachung von Zollfreilagern durch Personal des BAZG sicherstellen, das vor Ort anwesend sein soll (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Diverse Anträge, die die Möglichkeit von schriftlicher Kommunikation und Bargeldzahlung sicherstellen wollten, wurden abgelehnt.
Die Kommission wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung im Oktober fortführen.
Auch die WAK-N will keine höheren steuerlichen Abzüge für Krankenkassenprämien
Die Kommission hat sich mit der Vorlage 22.053 betreffend eine Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien befasst. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat einen Auftrag um, den ihm das Parlament mit der Annahme der Motion 17.3171 erteilt hatte. Die WAK-N beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission ist sich einig darin, dass die Kosten im Gesundheitswesen für die Kaufkraft der Einzelnen zunehmend eine Belastung darstellen. Angesichts der zu erwartenden Einnahmenausfälle erachtet es die Mehrheit allerdings als nicht angezeigt, in erster Linie die oberen Einkommensklassen zu entlasten, während die rund 40 Prozent der Steuerzahlenden, die aufgrund ihres tiefen Einkommens keine Bundessteuer bezahlen, keine Entlastung erfahren würden. Der ohnehin geringe Handlungsspielraum des Bundes solle besser für Investitionen genutzt werden. Die Minderheit ist der Meinung, angesichts der wachsenden finanziellen Belastung der Bevölkerung sei eine Entlastung am Platz, gerade auch für den oberen Mittelstand, der für einen Grossteil des Steueraufkommens sorgt. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.
Keine Erhöhung der Beträge für die Standortförderung 2024-2027
Die Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 (23.028) umfasst sechs Finanzierungsbeschlüsse zur Finanzierung der Standortpromotion, der Exportförderung, von Innotour, der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU, der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus und der Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in der Höhe von insgesamt 646,13 Millionen Franken, sowie einen Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms 2024-2031 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik.
Die Kommission folgt mehrheitlich den Entwürfen des Bundesrates, was auch dem Antrag der FK-N (siehe Medienmitteilung vom 30. Juni 2023) entspricht. Damit unterstützt sie den verstärkten Fokus auf Schweizer KMU und die Regionen sowie die Aufwertung der Themen «Digitalisierung» und «nachhaltige Entwicklung». Bei den weiteren Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung für die Jahre 2024-2031 schlägt die WAK-N im Gegensatz zum Bundesrat jedoch eine Reduktion um rund einen Drittel auf CHF 150 Mio. vor. Angesichts der finanziell angespannten Situation des Bundeshaushaltes und der guten Kapitalausstattung des Fonds, sei eine Periode mit einer reduzierten Äufnung vertretbar. Eine Minderheit setzt sich gegen diese Kürzung ein. Weitere Minderheiten verlangen höhere (Finanzhilfe an Schweiz Tourismus) oder tiefere (Standortpromotion) Beträge.
Start-up-Vorlage der Kommission geht unverändert an den Rat
Nachdem ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) in der Vernehmlassung ziemlich umstritten war, hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung von der Verwaltung Präzisierungsvorschläge verlangt (vgl. Medienmitteilung vom 27. Juni 2023). Nach eingehender Diskussion hat sie jetzt aber entschieden, an der Fassung gemäss Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und weder Elemente zur besseren Definition von Start-ups aufzunehmen noch zu präzisieren, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung Bedingung für die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz wäre. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen angenommen. Es liegen Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Aufnahme einschränkender Kriterien vor. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat; sie kommt frühestens in der Wintersession in den Nationalrat.
Mindestbesteuerungsverordnung
Die WAK-N liess sich zu der vom Bundesrat geplanten Verordnung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer konsultieren. Sie begrüsst insbesondere das geplante Verfahren zur Erhebung der neuen Ergänzungssteuer mittels eines «One-Stop-Shops» (eine Einheit Unternehmensgruppe soll in ihrem Kanton die Steuer für die gesamte Gruppe entrichten und der Sitzkanton soll dem Bund und den anderen beteiligten Kantonen ihren Anteil an der Ergänzungssteuer überweisen). Wichtig scheint der Kommission, dass die Einzelheiten der geplanten Regelung nach Vorliegen des Verenhmlassungsergebnisses noch einmal auf eine möglichst einfache Umsetzung hin überprüft werden. Konkrete Empfehlungen zuhanden des Bundesrats hat die WAK-N keine verabschiedet.
Revision der Eigenmittelverordnung
Mit einer Revision der Eigenmittelverordnung sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel-III-Standards in Schweizer Recht überführt werden. Im Kern geht es bei Basel-III-final darum, dass risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Kapitalanforderungen der Banken sollen transparent und international vergleichbar berechnet werden. Die Kommission wurde zu diesem Vorhaben konsultiert und unterstützt es grundsätzlich. Sie richtet keine konkreten Abänderungsempfehlungen an den Bundesrat.
Die Kommission hat am 28./29. August 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Luzern getagt.