Der Erlassentwurf (22.082) zielt darauf ab, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen weiter auszubauen. Er beinhaltet Massnahmen, die sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen ansetzen. Regulierungen sollen systematisch auf Entlastungspotenzial geprüft und die Regulierungskosten der Unternehmen transparenter ausgewiesen werden. Die Kommission teilt die mit dem Erlassentwurf verfolgten Ziele und ist daher mit 18 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. In den Augen der Kommissionsmehrheit wird die Vorlage zum Abbau der Regulierungskosten beitragen und insbesondere die Qualität der Datengrundlagen des Bundes und des Parlaments verbessern. Auch werde die geplante zentrale elektronische Plattform EasyGov eine Erleichterung für Unternehmen bringen, da der Zugang zu Behördenleistungen vereinfacht werde. Die Kommission hat zudem zwei Anträge auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat abgelehnt. Der eine hätte den Bundesrat beauftragt, ein Gesetz über die Stärkung der Kaufkraft und die Entlastung der Mittelklasse auszuarbeiten (16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen), der andere, die Massnahmen zum Bürokratieabbau auf alle Rechtsunterworfenen auszudehnen (16 zu 8 Stimmen). Die Mehrheit ist der Ansicht, dass mit diesen Rückweisungen der Inhalt der Vorlage grundlegend verändert würde, diese jedoch weiterhin vor allem auf die Entlastung der Unternehmen abzielen soll, wie dies das Parlament mit der Annahme der Motion Sollberger 16.3388 verlangt hat.
In der Detailberatung hat die Kommission – mit 16 zu 8 Stimmen und entgegen einem negativen Beschluss des Ständerates über einen ähnlichen Antrag – dem Antrag zugestimmt, eine unabhängige Stelle zu schaffen, welche die Plausibilität der von der Verwaltung erstellten Schätzungen der Kosten für die Unternehmen überprüft. Laut Kommissionsmehrheit soll diese Prüfstelle die Objektivität dieser Schätzungen gewährleisten. Die Kommission hat sich ferner mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen den Beschluss des Ständerates ausgesprochen, eine Verpflichtung für die Verwaltung vorzusehen, die Regulierungskosten nicht nur für Unternehmen (Art. 5 Abs. 1), sondern auch für Private (z. B. Konsumentinnen und Konsumenten oder Steuerpflichtige) zu schätzen. Aus Sicht der Mehrheit würde der Beschluss des Ständerates zu einer massiven Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes führen, was eine erhebliche Zunahme der Arbeitsbelastung für die Verwaltung zur Folge hätte.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Gesetzesentwurf mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat berät die Vorlage in der Herbstsession.
Einführung einer Regulierungsbremse
In einem Mitbericht zuhanden der Staatspolitischen Kommission (SPK) beantragt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen, auf die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse (22.083) einzutreten. Die Vorlage sieht vor, dass Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, vom Parlament in der Schlussabstimmung mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen. Aus Sicht der Mehrheit trägt diese Vorlage zum Abbau der stetig zunehmenden Belastung der Unternehmen bei. Sie werde insbesondere dafür sorgen, dass die Folgen für Unternehmen besser abgeschätzt werden können. Die Kommission beantragt der SPK zudem mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Schaffung einer externen und unabhängigen Stelle für die Überprüfung der Kostenschätzungen zu prüfen (siehe auch Geschäft 22.082).
Mehr Flexibilität für Start-ups: Kommission sieht nach Vernehmlassung Klärungsbedarf
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu ihrer Vorlage in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 (Pa. Iv. Dobler. Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein). Angesichts der Stellungnahmen hat sie die Verwaltung damit beauftragt, einige Präzisierungen vorzunehmen: Es soll geklärt werden, was unter einem Start-up und unter einer Mindestbeteiligung zu verstehen ist, und es sollen auch Ausführungen zu möglichen Missbräuchen gemacht werden. Die Kommission wird sich an ihrer Augustsitzung erneut mit der Vorlage befassen.
Kein Massnahmenpaket für die Stahlindustrie
Die Kommission hat die vom Ständerat deutlich angenommene Motion 22.4447 (Sichern des metallischen Materialkreislaufs in der Schweiz) beraten. Die Motion verlangt angesichts der Energie- und Industriepolitik der EU die Ausarbeitung eines Massnahmenpakets zugunsten der Schweizer Stahl- und Aluminiumindustrie. Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, es solle keine branchenspezifischen Programme geben, wichtiger seien für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie insgesamt gute Rahmenbedingungen. Die Mehrheit hält es auch ordnungspolitisch für falsch, wenn der Staat auf diese Weise in den Markt eingreifen würde. Ausserdem hätten sich die Preise im Energiebereich mittlerweile wieder normalisiert, die umliegenden Länder würden ihre Massnahmen nach und nach bereits wieder aufheben. Die Kommission beantragt folglich mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit anerkennt zwar, dass die Situation sich entschärft hat, erachtet es aber als notwendig, präventiv aktiv zu werden. Wenn man die Grundversorgung durch die Stahlindustrie und die entsprechenden Arbeitsplätze in der Schweiz halten wolle, brauche es dafür geeignete Instrumente. Sie beantragt die Annahme der Motion. Die Motion kommt in die Herbstsession des Nationalrates.
Weitere Beschlüsse
Nachdem der Nationalrat in der Sommersession eine Rückweisung der Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) an den Bundesrat abgelehnt hatte, will die WAK-N der Forderung ihres Rates nun nachkommen und die Vorlage zügig beraten. In diesem Sinn lehnte sie es mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, das BAZG eine Aufteilung der Vorlage vorbereiten zu lassen, und sprach sich mit 19 zu 4 Stimmen klar dagegen aus, für die weitere Beratung eine Subkommission einzusetzen. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung von Ende August aufnehmen.
Die Kommission hat sich zum wiederholten Mal (vgl.
Medienmitteilung vom 10. Januar 2023) mit der Frage befasst, wie personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern angemessen bewertet werden, und dazu Vertreterinnen und Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz, der Schweizerischen Steuerkonferenz, von ExpertSuisse und des Gewerbeverbands angehört. Diese Anhörung bestätigte aus Sicht der Kommissionsmehrheit, dass gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Artikel 14 Absatz 1 StHG verpflichtet die Kantone, das Vermögen zum Verkehrswert zu besteuern. Bei kleinen KMU entspricht der theoretische Verkehrswert des Unternehmens jedoch oft nicht dem tatsächlichen Marktwert, was insbesondere bei der Nachfolgeregelung Probleme bereitet. Mit 16 zu 8 Stimmen verabschiedete die WAK-N deshalb eine Kommissionsmotion (23.3961), die im Wesentlichen verlangt, bei der Bemessung der Vermögenssteuer personenbezogener Gesellschaften eine Bewertung nach dem Substanzwert vorzusehen.
Die WAK-N beantragt ihrem Rat mit 18 zu 4 Stimmen, die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten (23.043) zu genehmigen.
Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, einer Petition (21.2022) keine Folge zu geben, welche verlangt, die Absatzförderung von Fleisch, Eier- und Milchprodukten einzustellen und die Deklarationsangaben dieser Produkte anzupassen. Gemäss Kommissionsmehrheit geht es bei der Absatzförderung nicht darum, den Konsum zu erhöhen, sondern um die Hervorhebung der Qualitäten von Schweizer Produkten gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland.
Die Kommission hat sich ferner vom Bundesamt für Landwirtschaft über die «Strategie Strukturverbesserungen 2030+» informieren lassen und bewertet diese grundsätzlich positiv. Weil die Kantone zu einem wesentlichen Teil für die Finanzierung der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen aufkommen, möchte die WAK-N sie dazu zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich im Februar 2024 – anhören.
Die Kommission hat am 26./27. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.