Die Kommission hat sich mit drei Vorlagen des Bundesrates zur Wohnraumförderung befasst, einerseits mit der Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 (25.077), andererseits mit einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033 (25.087) und schliesslich mit einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065).Sie ist auf die ersten beiden Entwürfe mit je 17 zu 8 Stimmen eingetreten, stimmt in der Detailberatung dem jeweiligen Entwurf des Bundesrates zu und hat die beiden Entwürfe in der Gesamtabstimmung mit ebenfalls je 17 zu 8 Stimmen angenommen. In den Augen der Kommissionsmehrheit handelt es sich um bewährte Instrumente, deren Ziel es ist, erschwingliche Wohnungen bereitzustellen und so auch finanzschwachen und mittelständischen Haushalten den Zugang zum Wohnungsmarkt zu sichern. Gerade vor dem Hintergrund der teils dramatischen Wohnungsknappheit nicht nur in den Städten, sondern auch in touristischen Regionen hätten sie noch stärker an Bedeutung gewonnen und sollen deshalb weitergeführt werden. Die beantragten weitergehenden Aufstockungen des Fonds de roulement wie auch eine Erhöhung des Verpflichtungskredits fanden angesichts der angespannten Bundesfinanzen allerdings keine Mehrheit (abgelehnt mit je 16 zu 9 Stimmen).
Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die beiden Vorlagen eintreten, weil die Wohnungsknappheit auf die starke Einwanderung zurückzuführen sei. Entsprechend sei das Problem dort zu lösen und nicht über die unveränderte Fortsetzung der Wohnraumförderung. Die entsprechenden Anträge wurden jedoch genauso abgelehnt wie ein Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits (je 17 zu 8 Stimmen).
Zu allen Anträgen der Kommission liegen Minderheitsanträge vor. Die Geschäfte kommen in der Frühjahrssession in den Nationalrat.
Bereits im vergangenen Oktober war die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates zu einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065) eingetreten (vgl. Medienmitteilung vom 14. Oktober 2025) und hatte danach beschlossen, vor der Detailberatung die Hauptbetroffenen anzuhören. Entsprechend hörte sie nun Vertretungen von Wohnen Schweiz, der Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Kantone Zürich und Waadt, des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands sowie von Wüest Partner an. Im Verlauf der anschliessenden Detailberatung zeigte sich, dass insbesondere die konkrete Ausgestaltung des anzuwendenden Kostenmietmodells nach wie vor offen ist. Laut Botschaft will der Bundesrat dieses Modell in der Verordnung regeln. Bevor die Kommission jedoch eine entsprechende Delegationsnorm beschliesst, möchte sie wissen, wie das Kostenmietmodell aussehen soll. Sie hat die Beratung deshalb sistiert, bis diese Frage weitgehend geklärt ist, und wird sich voraussichtlich im dritten Quartal wieder mit dem Geschäft befassen.
Revision des bäuerlichen Bodenrechts
Die Kommission hat die Detailberatung der Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (25.079), auf die sie bereits im Januar 2026 eingetreten war, aufgenommen und bis Artikel 60 geführt. Die Kommissionsmehrheit will eng beim Entwurf des Bundesrats bleiben, um die drei Ziele der Vorlage – die Stärkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung, der Position der Ehegatten und des Unternehmertums in der Landwirtschaft – konsequent zu verfolgen. So unterstützt die Kommission ohne Gegenantrag die vom Bundesrat vorgeschlagenen restriktivere Voraussetzungen für die Bewilligung des Erwerbs landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe durch Kapitalgesellschaften, wonach selbstbewirtschaftende natürliche Personen mindestens drei Viertel der Stimm- und Kapitalanteile halten müssen (Art. 9 Abs. 3). Sie lehnt es ferner mit 17 zu 4 Stimmen (4 Enthaltungen) bzw. 15 zu 8 Stimmen ab, Holdingstrukturen zuzulassen und Genossenschaften unter bestimmten Bedingungen den Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu erlauben. Beides würde aus Sicht der Mehrheit das Prinzip der Selbstbewirtschaftung schwächen. Verschiedene Anträge, die eine erleichterte Aufteilung von Betrieben zum Ziel hatten, lehnt die Kommission ebenfalls ab. Sie wird die Detailberatung im 2. Quartal 2026 fortsetzen.
Impulsprogramm für die energetische Sanierung von Beherbergungsbetrieben
Zum dritten Mal hat sich die Kommission mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (25.043) befasst. Zuletzt hatte sie hatte die Verwaltung beauftragt, einen Formulierungsvorschlag für ein Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben auszuarbeiten, um die von den Räten angenommene Motion Stöckli (19.3234) im Rahmen dieser Totalrevision umzusetzen (vgl. Medienmitteilung vom 19. August 2025). Der ausgearbeitete Vorschlag vermochte die Kommissionsmehrheit nicht zu überzeugen, weil er keine A-fonds-perdu-Beiträge, keinen Fokus auf energetische Sanierungen und eine Kompensation der Mittel für das Impulsprogramm innerhalb der Standortförderung vorsah. Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die WAK-N daher, einen neuen Umsetzungsvorschlag zu verlangen, der diese Mängel nicht hat. Sie will die Beratung auf Basis des neuen Vorschlags im Herbst 2026 weiterführen.
Stärkung der Aufsicht über die Finma
Wie im letzten Herbst beschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 4. November 2025), hat die Kommission im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Wyssmann (25.450), welche die FINMA dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen möchte, Anhörungen zu verschiedenen Fragen betreffend die Funktionsweise der FINMA und die Aufsicht über die FINMA durchgeführt. Sie entschied daraufhin mit 17 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Zwar teilt die Kommission das Anliegen von Transparenz und besserer Information der Öffentlichkeit. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Forderung der parlamentarischen Initiative das Vertrauen der Beaufsichtigten in die FINMA schwächen und die Aufsicht erschweren würde. Eine starke FINMA sei aber zentral für einen stabilen Finanzplatz. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Die Kommission hat ausserdem mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion (26.3017) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, wonach das Parlament beim Erlass und bei der Änderung von FINMA-Verordnungen bzw. FINMA-Rundschreiben konsultiert wird. Sie ist der Meinung, die FINMA habe im Rahmen ihrer Verordnungen und Rundschreiben durchaus eine gewisse gesetzgeberische Kompetenz. Weil aber die Rechtsetzung die Kernaufgabe des Parlaments ist, möchte die Kommission, dass das Parlament bereits vor dem Erlass von Normen eine gewisse Kontrolle ausüben kann, und zwar analog zum Vorgehen bei Verordnungen des Bundesrates, zu denen sich das Parlament ebenfalls konsultieren lassen kann. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.
Beide Themen sollen auch im Rahmen der Beratung der TBTF-Vorlage des Bundesrates wieder aufgegriffen und allenfalls dort umgesetzt werden.
Weitere Beschlüsse
Weiter hat die Kommission zwei Standesinitiativen des Kantons Jura vorgeprüft. Mit 16 zu 7 bei 2 Enthaltungen beantragt sie, der Initiative «Für eine “entwaldungsfreie” Politik» (24.326) keine Folge zu geben. Eine Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte in der Schweiz wäre mit grosser Unsicherheit verbunden, da die Europäische Union die Anwendung ein weiteres Mal verschoben habe. Auch der Standesinitiative 24.325 will die WAK-N mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge geben. Ein Importverbot von Lebensmitteln, deren Herstellung nicht Schweizer Vorschriften entspricht, wäre kaum umsetzbar, würde den Einkaufstourismus beflügeln und ausserdem im Widerspruch zum WTO-Recht stehen. Zwei Minderheiten beantragen, den Initiativen Folge zu geben.
Schliesslich hat die Kommission einstimmig die Motion Broulis 25.4098 («Stärkung der Schweizer Absicherung von Exportrisiken vor dem Hintergrund der neuen internationalen Herausforderungen») angenommen, die den Bundesrat beauftragt, den Handlungsspielraum der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) zu vergrössern. Der gleichlautenden Motion Cottier 25.4150 hatte der Nationalrat bereits in der Wintersession 2025 zugestimmt.
Die Kommission hat am 9./10. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.