Die Kommission empfiehlt die Volksinitiative der Mitte 25.018 («Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!») nach eingehender Auseinandersetzung mit verschiedenen Besteuerungsmodellen mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Die Kommission hatte die Beratung der Volksinitiative bereits im April aufgenommen, dann aber bis zur Verabschiedung der Vorlage zur Individualbesteuerung sistiert. Ende Juni beauftragte sie die Verwaltung, nach den Auswirkungen der Individualbesteuerung nun auch diejenigen der alternativen Steuerberechnung sowie verschiedener Splittingmodelle zu berechnen, um im Abstimmungskampf über vergleichbare Datengrundlagen zu verfügen (vgl. «weitere Berichte» auf der Seite des Parlaments). Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen wie der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit hält die Individualbesteuerung für das zukunftsfähigere Modell und ist vom beschlossenen Systemwechsel bei der Paar- und Familienbesteuerung überzeugt. Die Minderheit plädiert hingegen dafür, Ehepaare weiterhin als Wirtschaftsgemeinschaft zu betrachten und entsprechend zu besteuern. Sie verweist zudem auf die ablehnende Haltung einer deutlichen Mehrheit der Kantone gegenüber der Individualbesteuerung. Das Geschäft kommt in die Herbstsession des Nationalrats.

Totalrevision des Bundesge​setzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft

Die Kommission ist im Juni auf die Vorlage zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (25.043) eingetreten (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 24. Juni 2025). Der Bundesrat verzichtete darauf, die von beiden Räten angenommene Motion Stöckli (19.3234) in dieser Vorlage umzusetzen. Aus Sicht der Kommission gilt dieser Auftrag des Parlaments jedoch weiterhin und sie beauftragte die Verwaltung, einen Formulierungsvorschlag für ein Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben auszuarbeiten. Bis dahin setzt die WAK-N die weitere Beratung aus.

Automatischer Informationsaustausch (AIA) zu Lohndate​n mit Frankreich und Italien

Mit 13 zu 8 Stimmen beantragt die WAK-N, auf das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (25.051) einzutreten. Damit sollen die mit Italien und Frankreich vereinbarten Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern respektive der Telearbeit umgesetzt werden. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, da sie die Abkommen grundsätzlich ablehnt.

Die Kommissionsmehrheit folgt im Wesentlichen der bundesrätlichen Vorlage. Einzig bei Artikel 19 (Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers) lehnt sie die Strafbarkeit bei Fahrlässigkeit ab. Hierzu sowie bei Artikel 5 Absatz 3 und 4 liegen Minderheitsanträge vor. 

In der Gesamtabstimmung hat die WAK-N die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Das Geschäft wird in der Herbstsession behandelt. 

EU-Dossier und U​S-Zölle

Die Kommission hat sich von Bundesrat Guy Parmelin und hochrangigen Vertretungen des EDA, des WBF und des EDI näher über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Themen des Abkommenspakets mit der EU informieren lassen. Das Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes, das geplante Beihilfeüberwachungsgesetz und die Änderungsprotokolle zu den Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA) und über die Landwirtschaft betreffen zentrale Sachbereiche der Kommission. Gleichzeitig nutzte die Kommission die Gelegenheit, Bundesrat Guy Parmelin Fragen zur aktuellen Situation betreffend US-Zölle und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zu stellen. Sie unterstützt den Bundesrat darin, die Verhandlungen mit den USA weiterzuführen, und anerkennt den grossen, bis anhin von Bundesrat und Verwaltung geleisteten Effort. Die WAK-N wird die Diskussion rund um die Standortattraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz im 4. Quartal 2025 (Sitzungen vom Oktober und November) weiter vertiefen.

Vergütungssystem system​relevanter Banken

Im Frühjahr 2025 hat der Ständerat eine Motion zur Limitierung der Vergütungen von Topkadern im Bankenbereich auf 3-5 Millionen Franken (Mo. Stark 23.3452) mit 21 zu 19 Stimmen angenommen. Die WAK-N gab in einer ersten Abstimmung mit 17 zu 7 Stimmen einer Textänderung der Motion gegenüber der vom Ständerat beschlossenen Version den Vorzug. Der geänderte Motionstext beschränkt sich auf systemrelevante Banken (SIBs) und sieht statt einer fixen Obergrenze vor, dass die Vergütungssysteme der SIBs so geregelt werden, dass sie keine falschen Anreize setzen. Insbesondere sollen variable Vergütungen (Erfolgsprämien) nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Der geänderte Motionstext orientiert sich stark an dem von der PUK eingereichten Postulat 24.4541 und bekräftigt, dass die Kommission bezüglich der Ausgestaltung von Vergütungssystemen der SIBs Handlungsbedarf sieht. Dem so geänderten Text stimmte die Kommission in einer zweiten Abstimmung mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Wettbewerb: Strengere Rege​​​ln für die Post

Die Kommission hat sich mit dem Vorentwurf befasst, den ihre Subkommission zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 23.462 («Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten») erarbeitet hat. Den grössten Handlungsbedarf bzw. die grösste Konkurrenzierung der Privatwirtschaft sieht sie dabei bei der Post. Weil es zudem in ihren Augen keine Lösung gibt, die auf sämtliche bundesnahen Betriebe gleichermassen anwendbar wäre, beschränkt sich die Kommission nun auf eine Neuregelung der Rahmenbedingungen für die Post: Deren Unternehmenszweck soll deutlich enger gefasst und das Quersubventionierungsverbot soll präzisiert werden. Die Kommission ist mit 17 zu 7 Stimmen (ohne Enthaltung) auf den Vorentwurf eingetreten und hat ihn in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Einen Antrag auf Sistierung der Beratung bis nach dem Abschluss der vom Bundesrat angekündigten Postgesetzrevision hat sie mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Auch Anträge auf eine Erweiterung des Zweckartikels hin zu einem digitalen Service public sowie auf eine Abschwächung des Quersubventionierungsverbots wurden mit 14 zu 8 bei 2 Enthaltungen bzw. mit 18 zu 7 Stimmen verworfen. Im September wird die Kommission die Vernehmlassung zu ihrer Vorlage eröffnen. 

Zustimmung​ zur schnelleren Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat ihren Entwurf zur parlamentarischen Initiative Bregy 22.441 («Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen») zuhanden ihres Rates verabschiedet. Mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes möchte sie dafür sorgen, dass Pflanzenschutzmittel (PSM), die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien bereits zugelassen sind, in der Schweiz schneller zur Verfügung stehen. Die Zulassung eines PSM in einem dieser Länder soll die Grundlage für ein vereinfachtes und beschleunigtes Zulassungsverfahren in der Schweiz sein. Die Kommission hält in den wesentlichen Punkten am Entwurf fest, wie sie ihn im September 2024 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht hatte. Ergänzend beantragt sie mit 16 zu 9 Stimmen, dass Notfallzulassungen von PSM in den relevanten EU-Ländern auch in der Schweiz anerkannt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Schweizer Landwirtschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von PSM gegenüber den umliegenden Ländern nicht benachteiligt ist. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Eine weitere Minderheit beantragt, die Schweiz solle sich bei PSM, die in mehreren der relevanten EU-Länder zugelassen sind, nur an der Zulassung mit den strengsten Anforderungen bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz orientieren (abgelehnt mit 16 zu 9 Stimmen). Noch eine andere Minderheit möchte schliesslich, dass die Schweiz nur Genehmigungen von Wirkstoffen in der EU automatisch übernehmen soll, die ab dem Jahr 2023 datieren (abgelehnt mit 15 zu 9 Stimmen). Im nächsten Schritt hat nun der Bundesrat Gelegenheit, zur Vorlage Stellung zu nehmen, bevor sie voraussichtlich in der Wintersession in den Nationalrat kommt.

Beschlüsse im Bereich Land​wirtschaft

Mit 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltung unterstützt die WAK-N die vom Ständerat angenommene Motion 24.3973 («Der Steillagebeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen»). Die Kommission sieht Handlungsbedarf, da die Bewirtschaftung von Mähwiesen in Hanglagen besonders aufwändig ist und die Gefahr droht, dass sie aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht mehr bewirtschaftet werden. Dadurch würden wertvolle Biodiversitätsflächen verloren gehen. Die Kommission fordert deshalb eine Anpassung des Berechnungsmodus für Steillagenbeiträge in der Direktzahlungsverordnung. Das Agrarbudget soll um die entsprechenden Mehrkosten erhöht werden.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen und in Übereinstimmung mit dem Ständerat, der Standesinitiative des Kantons Jura 23.322 keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 18./19. August 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.