Die Kommission wurde zu den Verordnungsentwürfen konsultiert, die der Bundesrat vom 6. Juni bis 29. September 2025 in eine Vernehmlassung gegeben hatte. Es geht um regulatorische Vorgaben bezüglich der vorsichtigen Bewertung und der Werthaltigkeit von Bilanzpositionen (darunter die Behandlung von Software und latenten Steueransprüchen), um die Stärkung der risikotragenden Funktion von AT1-Kapitalinstrumenten im Going Concern und um Zuschläge für das Gesamtengagement. Nach einer einleitenden Anhörung von Vertretungen der Bankiervereinigung, der UBS, der SNB und der FINMA verabschiedete die Kommission eine Reihe von Empfehlungen an die Adresse des Bundesrats (vgl. Brief der WAK-N an den Bundesrat), die allesamt von einer Kommissionsmehrheit unterstützt werden. Am breitesten abgestützt ist die Empfehlung, dass sich die Änderungen bei der ERV und der Liquiditätsverordnung (LiqV) grundsätzlich – so wie von der PUK-CS empfohlen – auf systemrelevante Banken beschränken sollten. Eine Minderheit unterstützt die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungsentwürfe in unveränderter Form.
Verschiebung des Geschäftes «Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) auf Kryptowerte mit Partnerstaaten»
In der Herbstsession 2025 hat die Bundesversammlung die multilaterale Vereinbarung und entsprechende nationale Umsetzungsvorschriften zur Ausweitung des automatischen Informationsaustausches (AIA) auf Kryptowerte verabschiedet. Mit der Vorlage 25.052 beantragt der Bundesrat nun die Aktivierung des AIA ab 2026 mit 74 für die Kryptobranche relevanten Staaten, sofern diese die Voraussetzungen des entsprechenden OECD-Melderahmens erfüllen. Inzwischen haben mehrere Schlüsselmärkte bekanntgegeben, dass sie - entgegen dem international ursprünglich vereinbarten Zeitplan – den AIA nicht per 1. Januar 2026, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehen werden. Zudem sind in der OECD Umsetzungsfragen wieder aufgenommen worden, die möglicherweise eine Neuauslegung des Krypto AIA-Standards zur Folge haben könnten. Um diesen internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat die Kommission mit 18 Stimmen zu 0 und 4 Enthaltungen entschieden, die Beratung der Vorlage zu sistieren und im kommenden Jahr wiederaufzunehmen, wenn Klarheit über das Vorgehen der anderen Staaten und die Auslegung des Standards durch die internationale Staatengemeinschaft besteht.
Kommission will Vereinfachungen bei der Verrechnungssteuer
Die Kommission hat mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative (25.480) verabschiedet, mit der sie eine Entlastung der Schweizer Wirtschaft von den schädlichen Nebenwirkungen der Verrechnungssteuer erreichen will. Der heutige Rückerstattungsmechanismus ist in den Augen der Kommission zu aufwändig und zu langsam. Ausserdem verteuert das geltende System ihrer Ansicht nach die Finanzierung der Unternehmen und hemmt die Investitionstätigkeit. Die Kommission möchte dem Finanzplatz Schweiz positive Impulse geben und deshalb eine Reform angehen, die zwar weniger weit geht als die 2022 vom Volk relativ knapp abgelehnte Vorlage 21.024, aber die Mängel des Systems beseitigt.
Rechtsrahmen für Schweizer Kryptodienstleister: Vermeidung von Doppelspurigkeit
Mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die WAK-N entschieden, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fischer (24.480) keine Folge zu geben. Diese fordert im Sinne einer Stärkung der Konkurrenzfähigkeit die Zulassung der Sammelverwahrung von Kryptowerten für hiesige Finanzintermediäre. Weil am 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet wurde, ist eine Kommissionsmehrheit der Ansicht, die nötigen Arbeiten zur Optimierung des Rechtsrahmens für Kryptodienstleister seien bereits initiiert, und verzichtet darauf, parallele Arbeiten in Gang zu setzen.
Verschiedene Geschäfte aus dem Bereich Landwirtschaft
Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission dem Beschluss der WAK-N zum Geschäft 24.414 nicht zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung WAK-S vom 29. August 2025), musste diese sich erneut mit der parlamentarischen Initiative für verbindlichere Referenzpreise in der Landwirtschaft befassen. Die Transparenz über die ganze Wertschöpfungskette bleibt der Kommission ein Anliegen. Angesichts der übrigen laufenden Arbeiten, insbesondere im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ (AP 30+) und der parlamentarischen Initiative 22.477, beantragt sie ihrem Rat jedoch, der parlamentarischen Initiative 24.414 keine Folge zu geben.
Ebenfalls mit Verweis auf die laufenden Arbeiten zur AP 30+ beantragt die WAK-N ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative des Kantons Genf 24.303 («Die Anliegen der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte ernst nehmen») keine Folge zu geben, wie dies der Ständerat bereits getan hat.
Die Kommission hat weiter die Motion 25.3231 («Anpassung der RAUS-Bestimmungen im Sinne von Umwelt und Tierwohl») von Ständerat Damian Müller vorberaten. Sie erachtet das Anliegen der Motion als wichtig, um den Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber jenen landwirtschaftlichen Betrieben zu wahren, die ihre Ställe im Vertrauen darauf umgebaut haben, dass diese RAUS-konform seien. Gleichzeitig ist es der Kommission ein Anliegen, die Bestimmungen des RAUS-Programms, das in der Bevölkerung breite Unterstützung geniesst, nicht zu verwässern. Sie beantragt mit 20 zu 4 Stimmen eine Änderung der Motion zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage, sodass Betriebe, die im Zeitraum von 2018 bis 2024 vermeintlich RAUS-konforme Ställe fertiggebaut haben, als konform gelten.
Brenn- und Treibstoffbesteuerung
Mit der Motion 23.3783 soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung flüssiger Brenn- und Treibstoffe nach Energiegehalt zu schaffen. Der Ständerat hatte in der Sommersession 2025 einer Textänderung dieser Motion zugestimmt und das Anliegen dadurch in einen Prüfauftrag umformuliert. Der WAK-N spricht sich mit 16 zu 8 Stimmen gegen die geänderte Fassung aus, da sie aus ihrer Sicht überflüssig ist. Die Problematik der steuerlichen Ungleichbehandlung gewisser Brenn- und Treibstoffe aufgrund der unterschiedlicher Energiedichte sei bekannt und der Bundesrat sei daran, diese Regelung zu überprüfen. Die Kommission mahnt aber auch grundsätzlich zur Vorsicht bei einer allfälligen Anpassung der heutigen bewährten Bemessungsgrundlage. Eine Minderheit beantragt die Annahme der geänderten Motion.
FINMA: Diskussion sistiert
Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Wyssmann (25.450), welche die FINMA dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen möchte, hat die Kommission weitere Fragen betreffend die Aufsicht über die FINMA diskutiert. Diesbezüglich hat die Kommission entschieden, im ersten Quartal 2026 Anhörungen durchzuführen und erst anschliessend über die parlamentarische Initiative zu befinden.
Die Kommission hat am 3./4. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) in Bern getagt.