Nachdem sich der Ständerat in der Herbstsession deutlich für die Einführung einer schlanken Investitionsprüfung nach dem Modell des Bundesrates ausgesprochen hatte, schwenkt auch die WAK-N weitgehend auf diese Linie um.

Im Zweckartikel des Entwurfs des Investitionsprüfgesetzes (23​.086) folgt die WAK-N gänzlich dem Ständerat. In Artikel 1 Absatz 1 begrenzt sie den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit (13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung). Auch den Entscheid des Nationalrates, den Gesetzesentwurf in Artikel 1 Absatz 2 auf private ausländische Investoren auszuweiten, macht sie rückgängig (16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung). Zu beiden Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor.

Mit 14 zu 11 Stimmen beharrt die WAK-N hingegen darauf, besonders kritische Sektoren (Elektrizitätsverteilnetze, Kraftwerke und Wasserversorger) von der allgemeinen Bagatellschwelle im Artikel 3 Absatz 1 auszunehmen und die sektorspezifischen Schwellen in diesen Bereichen tiefer anzusetzen. Mit gleichem Stimmenverhältnis hält sie auch an der Abdeckung von inländischen Wasserquellen (Art. 3 Abs. 1 Bst. g) fest, spricht sich aber mit 22 zu 3 Stimmen für eine von der Verwaltung ausgearbeitete Formulierung aus, welche gezielt die grossen Mineralwasserproduzenten der Schweiz erfasst. Für eine Minderheit schwächt das Gesetz durch die Ausdehnung in den genannten Bereichen den Investitionsstandort Schweiz, ohne den sicherheitspolitischen Nutzen zu erhöhen.

Bei der Delegationsnorm in Artikel 3 Absatz 3 schliesst sich die Kommissionsmehrheit wieder dem Ständerat an und spricht sich mit 18 zu 7 Stimmen für eine Befristung aus. Hierzu liegt ebenfalls ein Minderheitsantrag vor.

Der Nationalrat wird in der Wintersession 2025 über die Vorlage befinden.

Keine Unterstützung für die Ernährungsinitiative

Die Kommission hat die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» (25.067) beraten und empfiehlt sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Kommission hörte zunächst eine Vertretung des Initiativkomitees sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, von Agroscope, Pro Natura, des Schweizerischen Bauernverbands, der AWBR (Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein), der Fial (Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien), von GastroSuisse und der IG Detailhandel Schweiz an. Zwar teilt die Kommission das Anliegen eines hohen Selbstversorgungsgrads und einer nachhaltigen Landwirtschaft grundsätzlich. Die Annahme der Initiative hätte jedoch massive staatliche Eingriffe in Produktion und Konsum zur Folge und würde die Wahlfreiheit aller drastisch einschränken. Das lehnt die Kommission entschieden ab. Einen Antrag für einen direkten Gegenentwurf, der sich auf die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie den Schutz von Gewässerqualität, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität beschränkt hätte, hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Hingegen plädiert sie dafür, die Thematik im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ aufzugreifen. Das Geschäft kommt frühestens in der Wintersession 2025 in den Nationalrat.

Eintreten auf die Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Die Kommission hat die Beratung des Entwurfs des Bundesrates zu einer Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065) aufgenommen und ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Sie will sich vertieft mit dem vorgesehenen Kostenmietmodell auseinandersetzen und hat deshalb entschieden, vor der Detailberatung insbesondere die Kantone und die beiden Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus anzuhören. Entsprechend wird sie die Beratung des Geschäfts im ersten Quartal 2026 wieder aufnehmen.

Kein Ausgleich der realen Progression

Nachdem sowohl die WAK-N (vgl. Medienmitteilung vom 13. Februar 2024) als auch die WAK-S (vgl. Medienmitteilung vom 25. Februar 2025) der parlamentarischen Initiative Burgherr 23.457 («Für eine fairere Besteuerung. Negative Effekte der warmen Progression bei der direkten Bundessteuer ausschliessen») Folge gegeben hatten, hat die Kommission nun den inzwischen erarbeiteten Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative beraten. Demnach würde nicht mehr nur wie bis anhin die kalte, sondern auch die reale Progression ausgeglichen. Mit 13 zu 12 Stimmen ist die Kommission allerdings nicht auf den Vorentwurf eingetreten und beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Sie befürchtet, dass vor allem die höheren Einkommen, der Mittelstand jedoch nicht ausreichend von der Reform profitieren würden, das will sie nicht. Ausserdem würde die Reform zu einem Rückgang der Steuereinnahmen führen, was angesichts der absehbaren Einnahmenausfälle im Zusammenhang mit dem Systemwechsel beim Eigenmietwert und der Abschaffung der Heiratsstrafe nicht zu verantworten sei. Eine starke Minderheit der Kommission beantragt, die Vorlage zu verabschieden und die entsprechende Vernehmlassung durchzuführen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine Steigerung der Produktivität zu einer Zunahme der Steuersätze führe. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Nationalrat.

Bessere Liquiditätsversorgung der Banken

Die parlamentarische Initiative Meier Andreas 25.411 («Verbesserung der Finanzmarktstabilität durch klarere Regeln bei der Übertragung von Sicherheiten den SNB») verfolgt das Ziel, die heute zeit- und kostenintensiven Vorbereitungsarbeiten der Banken für eine Teilnahme am SNB-Programm «Liquidität gegen Sicherheiten» zu senken. Zwar hat der Bundesrat im Rahmen seines Berichts vom 10. April 2024 zur Bankenstabilität und der Eckwerte vom 6. Juni 2025 zur Anpassung des TBTF-Dispositivs angekündigt, eine bessere Liquiditätsversorgung der Banken über die SNB als Ziel zu verfolgen. Noch liegt aber keine Botschaft vor, so dass WAK-N der Initiative mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gibt, um laufende Bestrebungen im Sinne der Initiative zu unterstützen.

Keine Ergänzung von Artikel 94 der Bundesverfassung «Grundsätze der Wirtschaftsordnung»

Mit der von Nationalrat Burgherr eingereichten parlamentarische Initiative (24.469) («Industriepolitik») soll Artikel 94 der Bundesverfassung ergänzt werden, um die Möglichkeiten der Industriepolitik in der Schweiz stark einzuschränken oder praktisch zu verunmöglichen. Die Kommission stellt fest, dass mit dem bestehenden Absatz 1 (Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit) und den in den nachfolgenden Absätzen und Artikeln geregelten Abweichungen von diesem Grundsatz bereits heute eine Verfassungsgrundlage für zahlreiche Massnahmen zur Unterstützung verschiedener Branchen besteht. Eine weitere Einschränkung oder sogar ein Verbot dieser Massnahmen würde eine Abkehr von der bisherigen erfolgreichen Politik bedeuten und sei daher nicht angezeigt. Die Kommission gibt der Initiative deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge.

Die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der OECD und des zunehmenden internationalen Steuerwettbewerbs – geprägt auch durch die Steuerpolitik der USA – hat die WAK-N zwei Kommissionsvorstösse eingereicht. Mit einer ersten Kommissionsmotion, zustande gekommen mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, will sie den Bundesrat beauftragen, die Mindestbesteuerungsverordnung so anzupassen, dass die am 15. Januar 2025 veröffentlichten OECD-Umsetzungsregeln («Administrative Guidance») zur Handhabung latenter Steuerguthaben unter GloBE (Artikel 9.1 der GloBE-Model-Rules) in der Schweiz erst für steuerliche Vorteile gelten, die ab dem 1. Januar 2025 gewährt wurden (25.4392). Um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen, sollen Anpassungen der OECD-Umsetzungsregeln über eine entsprechende Verordnungsänderung im nationalen Recht verankert und nicht rückwirkend angewendet werden. Dies ist das Ziel der Motion. Eine Minderheit lehnt die Motion mit Verweis auf deren mögliche negative Konsequenzen ab. Mit der Umsetzung der Motion könnte nicht mehr garantiert sein, dass die Schweiz weiterhin zu den Staaten gehört, die aus OECD-Sicht über qualifizierende Mindestbesteuerungsregeln verfügen.

Mit einer zweiten Motion, die mit 15 zu 8 Stimmen zustande gekommen ist, will die WAK-N den Bundesrat beauftragen, eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz zu entwickeln, die insbesondere steuerliche Anreizsysteme umfasst (25.4393). Sie versteht diese Motion als Ergänzung zu den bereits laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Postulats 23.3753 («Standortattraktivität für die Zukunft sichern»), dessen Anliegen in einem zunehmend internationalen Wettbewerb noch an Gewicht gewonnen habe. Eine Minderheit lehnt auch diese Motion ab.

Die Kommission hat am 13./14. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und von Bundesrat Guy Parmelin in Zug getagt.