Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates ist sehr besorgt, dass die Vollassoziierung an Horizon weiterhin blockiert ist. Sie sieht auch keine Anzeichen, dass sich dies kurz- und mittelfristig ändern wird. Sie will daher im Rahmen der Umsetzung der Kantonsinitiativen von Basel-Land (21.327) und Basel-Stadt (21.328) gesetzliche und finanzielle Grundlagen zur Stabilisierung des Forschungsstandorts Schweiz schaffen. Damit soll der Schaden minimiert werden. Primäres Ziel bleibt die Vollassoziierung am gesamten Horizon-Paket 2021–2027.

Die WBK-S nahm im Austausch mit der Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation zur Kenntnis, dass die Verhandlungen der Schweiz mit der EU zum Horizon-Dossier weiterhin an die offenen institutionellen Fragen gebunden sind. Für die Kommission bleibt die Vollassoziierung das primäre Ziel, welches der Bundesrat mit einer Verstärkung seines Engagements weiterhin verfolgen muss. Angesichts der abnehmenden Wahrscheinlichkeit und Attraktivität einer Vollassoziierung will sie nun rechtliche Grundlagen schaffen, damit die Finanzierung der laufenden und angedachten Übergangs- und Ersatzmassnahmen stabil und verlässlich ist. Sie will konkret einen bis 2027 befristeten Fonds schaffen zur Finanzierung der internationalen Forschungszusammenarbeit und zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung. Sie hat die Bundesverwaltung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Diesen Grundsatzentscheid hat sie mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gefasst. Für die Forschenden soll damit Planungssicherheit geschaffen werden, was mit Blick auf den Forschungs- und Technologietransfer auch zu entsprechenden Innovationsimpulsen zu Gunsten des Wirtschaftsstandorts führt.

Zugang zur Eizellenspende für Ehepaare

Die WBK-S befürwortet mit 6 zu 5 Stimmen, dass die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Ehepaaren die Eizellenspende zu ermöglichen. Dieser Beschluss erfolgt im Nachgang an die im Juni aufgenommene Diskussion und die damals durchgeführten Anhörungen (siehe Medienmitteilung vom 21. Juni 2022).

Die Kommissionsmehrheit spricht sich für eine Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) an die aktuellen medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aus und erachtet deshalb eine Lockerung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen als notwendig. Mit dieser Lockerung will sie erreichen, dass Ehepaare mit Kinderwunsch auch in der Schweiz Zugang zur Eizellenspende erhalten. Sie geht davon aus, dass damit auch weniger Paare ins Ausland ausweichen.

Die Kommissionsminderheit möchte die Ergebnisse der aktuellen Evaluation des FMedG abwarten und erst danach eine allfällige Revision ins Auge fassen. Sie ist der Ansicht, dass die Zulassung der Eizellenspende zusammen mit weiteren Fragen, die sich gegebenenfalls in anderen Regelungsbereichen stellen, beurteilt werden sollte. Sie hat auch grundsätzliche Vorbehalte, wie weit im Zusammenhang mit dem Kinderwunsch die individuelle, persönliche Freiheit mit Blick auf die sozio-ökonomischen Verhältnisse und Gesundheitsrisiken von Spenderinnen gehen soll.

Provenienzforschung bei Kulturgütern

Nach Kenntnisnahme von zwei Berichten über in der Kolonialzeit und in der Zeit des Nationalsozialismus (NS) entzogene Kulturgüter hat sich die WBK-S mit den Herausforderungen eines rechtlich und ethisch verantwortungsvollen Umgangs mit dem kulturellen Erbe befasst.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 22.3023 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission anzunehmen, mit der die Schaffung einer Plattform für Provenienzforschung von Kulturgütern gefordert wird. Mit einer webbasierten Datenbank will die Kommission den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den diversen öffentlichen und privaten Akteuren, die in der Schweiz und im Ausland auf diesem Gebiet tätig sind, fördern und so der Provenienzforschung Vorschub leisten.

Die Kommission beantragt ausserdem mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Grundauftrag (erster Absatz) der Motion 21.4403 zu unterstützen, das heisst die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die Empfehlungen im Hinblick auf «gerechte und faire Lösungen» für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter abgeben soll. Die WBK-S hält es aber für nicht zielführend und verfrüht, die Rahmenbedingungen für die Kommission (Punkte 1–6) bereits heute verbindlich festzulegen. Daher beantragt sie in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Streichung dieser Punkte. Ob auch eine Kommission für Kulturgüter aus andern, namentlich kolonialen Kontexten, nötig ist, soll im Rahmen der Umsetzung dieser Motion ergebnisoffen geprüft werden.

Neuer Impuls für eine Schweizer Datenpolitik

Die Kommission hat sich im Nachgang zur Diskussion im Juni erneut mit der Schweizer Datenpolitik befasst (siehe Medienmitteilung vom 21. Juni 2022). Konkret möchte die Kommission via Motion den Bundesrat beauftragen in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die wertschöpfende Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen (Energie, Gesundheit, etc.) rasch initialisiert und aufgebaut werden können (22.3890). Diesen Beschluss hat sie einstimmig gefasst. Die Kommission möchte damit einen Impuls geben zum Aufbau und Betrieb von Datennutzungsinfrastrukturen.

Weiterbildung als Element des Strukturwandels am Arbeitsmarkt

Die Kommission hat sich einen ersten Überblick verschafft über die Frage, welche Rolle die Weiterbildung beim steten Strukturwandel am Arbeitsmarkt spielen kann. Sie hat zu diesem Zweck eine Vertretung der EDK sowie von Avenir Suisse angehört.

Spezifisch hat sich die Kommission mit einer Motion ihrer Schwesterkommission befasst, die den Bundesrat beauftragt, im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft 2025-28 die
Berufs-, Studien und Laufbahnberatung (BSLB) als Teil des Bildungsraums Schweiz zu positionieren (22.3391). Mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt sie diese ihrem Rat zur Ablehnung. Sie sieht in der Stärkung der BSLB zwar einen guten Weg, Weiterbildungsausgaben zielgruppengerecht einzusetzen. Sie verweist aber auf die bereits laufende, vom Bund unterstützte Umsetzung der nationalen Strategie BSLB. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen und damit dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu geben, die Mittel zur Weiterführung des Projekts «viamia» in die nächste BFI-Botschaft einzusetzen.

Die Kommission hat am 22. August 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.