Aktuelle Revisionsvorlage (Grundpaket)
Als zuständiges Oberaufsichtsorgan des Parlaments über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten befasste sich die GPDel regelmässig mit der Revision des NDG und brachte diesbezüglich verschiedene Anliegen ein. Die Delegation begrüsst, dass im Grundpaket verschiedenen dieser Anliegen Rechnung getragen wurde. Gleichzeitig beurteilt die GPDel einzelne Punkte der Revision aufgrund von grundrechtlichen Anforderungen und der Vorgabe der Verhältnismässigkeit kritisch.
In ihrem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) fordert die GPDel unter anderem präzisere Vorgaben bezüglich der Anordnung und Freigabe von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Als nicht verhältnismässig erachtet die Delegation zudem die Dringlichkeitsregelung für Beschaffungsmassnahmen im Ausland und die Verlängerung der Prüf- und Löschfrist für Daten aus genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Weitere Anträge der GPDel zielen auf eine Klärung der Zuständigkeiten der Aufsichtsorgane im Bereich der Nachrichtendienste und Anpassungen in der noch anstehenden Änderung der Verordnung über den Nachrichtendienst.
Weitere NDG-Revisionsvorlagen
Die GPDel wird auch die weiteren Pakete zur Revision des NDG (Zusatzpaket Cyber, Vorlage zur Anpassung der Vorgaben für die Funk- und Kabelaufklärung) prüfen, sobald diese vorliegen. Die Delegation nahm deshalb im aktuellen Mitbericht noch keine Anliegen auf, welche sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 2025 zur Kabel- und Funkaufklärung ergeben.
Die GPDel hat am 25. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) in Bern getagt.