Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich mit der Motion 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass sie für ihre Entscheidung den baldigen Bericht des Bundesrates zum Postulat 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» abwarten möchte.

Die Kommission erachtet es als unbestritten, dass körperliche Gewalt in der Kindererziehung keinen Platz hat. Bisher hat sich der Bundesrat aber auf den Standpunkt gestellt, dass die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder genüge. Kinder unterstehen insbesondere dem Schutz durch das Strafrecht. Die Motion 19.4632 verlangt, dass der Schutz vor Gewalt in der Erziehung explizit auch im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert werden soll. Am 9. Dezember 2020 hat der Nationalrat das Postulat 20.3185 «Schutz vor Kindern vor Gewalt in der Erziehung» angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie der Schutz vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann. Die Verwaltung ist derzeit daran verschiedene Lösungsansätze zu prüfen. Die Kommission weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion noch viele heikle Fragen offen sind. So müsste zum Beispiel geklärt werden, ob die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch oder in einem anderen Gesetz geregelt werden soll, welche zivilrechtlichen Ansprüche aus einer solchen Bestimmung erwachsen würden und in welchem Zusammenhang diese mit den heute bereits bestehenden Melderechten und Meldepflichten an die staatlichen Kinderschutzbehörden (KESB) stehen würden. Die Kommission möchte deshalb den Bericht zum Postulat 20.3185 und die verschiedenen vom Bundesrat präsentierten Lösungsvarianten abwarten, bevor sie sich festlegt, wie dem Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung am besten entsprochen werden kann. Der Bericht des Bundesrates wird voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Die Kommission hat deshalb entschieden, die Beratung der Motion bis dahin auszusetzen.

Keine gesetzlichen Standards für Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 19.3219 «Qualitative Standards bei Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht» abzulehnen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage für qualitative Standards von Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auszuarbeiten. Die Kommission gibt zu bedenken, dass sich die konkreten Einzelfälle und damit auch die Anforderungen an die jeweiligen Gutachten stark unterscheiden können. Sie hält die Verankerung einheitlicher Standards auf Gesetzesstufe deshalb für nicht zielführend.

Kommission sieht Handlungsbedarf bei Besuchsrechtskonflikten

Die Motion 19.3597 «Vergehen gegen die Familie. Verweigerung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit Strafe bedrohen» beauftragt den Bundesrat, einen Straftatbestand für Fälle einzuführen, in denen unrechtmässig verweigert wird, Minderjährige der Inhaberin oder dem Inhaber des Rechts auf persönlichen Verkehr anzuvertrauen. Die Kommission weist darauf hin, dass der obhutsberechtigte Elternteil verpflichtet ist, die Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Teil aktiv zu unterstützen. Die Kommission ist aber nicht überzeugt, dass die Zivilgerichte die heute bereits vorhandenen Möglichkeiten genügend ausschöpfen. Sie ist der Ansicht, dass in der schweizerischen Prozessrealität das Besuchsrecht nicht konsequent vollzogen wird, wenn sich der sorgeberechtigte Elternteil weigert, Minderjährige der Inhaberin oder dem Inhaber des Rechts auf persönlichen Verkehr anzuvertrauen. Die Kommission sieht deshalb in diesen Konstellationen klaren Handlungsbedarf. Bevor sich die Kommission über zusätzliche Strafandrohungen ausspricht, möchte sie aber Kenntnis nehmen vom Bericht zum vom Nationalrat überwiesenen Postulat 19.3503 «Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater». Dieses verlangt vom Bundesrat eine Evaluation der in den Kantonen angewendeten Praxis zur Mediation und Intervention bei Streitigkeiten innerhalb getrennter Familien. Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion bis zum Vorliegen des Berichts (für länger als ein Jahr) zu sistieren.

Lex Koller: Kommission will keine Revision

Der Nationalrat hat am 27. September 2021 die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingereichte Motion 21.3598 «Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland» angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, seine gleichlautende Vorlage, die er am 10. März 2017 in die Vernehmlassung schickte, dem Parlament in Form einer Botschaft zu unterbreiten. Der Bundesrat stellte in dieser Vorlage unter anderem erweiterte Bewilligungspflichten für den Kauf von Betriebsstättegrundstücken und Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften durch ausländische Investoren zur Diskussion. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Sie verweist auf die deutliche Ablehnung der bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlage. Zudem sei die Motion im Hinblick auf die revisionsbedürftigen Punkte der Lex Koller äusserst vage formuliert. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Die Kommission hat am 17. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Bern getagt.