Die Kommission ist wie Bundesrat und Ständerat der Auffassung, dass im Bereich der Sterbe- und Suizidhilfe kein Gesetzgebungsbedarf besteht.

Das Thema Sterbe- und Suizidhilfe sorgt seit vielen Jahren für Diskussionen. Im Jahr 2006 hatte der Bundesrat aufgrund eines Berichts des EJPD («Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?») dem Parlament empfohlen, auf eine Revision der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu verzichten. Im Jahr 2008 beauftragte der Bundesrat das EJPD, eingehend zu prüfen, ob im Bereich der organisierten Suizidhilfe gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu zwei Varianten eines Gesetzesentwurfs beschloss der Bundesrat Ende Juni 2011, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten, die Suizidprävention und die Palliativpflege aber weiterhin zu fördern.

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bunderates vom Juni 2011 zum Thema «Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe». Sie teilt die Ansicht des Bundesrates, dass es nicht nötig ist, die indirekte aktive und die passive Sterbehilfe zusätzlich zu regeln, und dass auch im Bereich der organisierten Suizidhilfe kein Gesetzgebungsbedarf besteht. Der Schwerpunkt sei auf die Suizidprävention und den Ausbau der Palliative Care zu legen. Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, eine Motion (07.3163 Mo. Ständerat (Stadler Hansruedi). Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen) abzulehnen und zwei Standesinitiativen (08.317 Kt. Iv. AG. Beihilfe zum Suizid. Änderung von Artikel 115 StGB; 10.306 Kt. Iv. BL. Gesamtschweizerische Regelung der Suizidbeihilfe) sowie einer parlamentarischen Initiative (06.453 Iv. pa. Egerszegi-Obrist. Regelung der Sterbehilfe auf Gesetzesebene) keine Folge zu geben.

Die Kommission hält das geltende Recht für ausreichend. In ihren Augen ist das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende von allergrösster Bedeutung, weshalb jede Person selber darüber entscheiden können soll, was für sie ein würdiges Lebensende ist. Eine zusätzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe gäbe den betreffenden Organisationen einen Rechtsstatus, wodurch die Sterbehilfe noch gefördert werden könnte. Ferner weist die Kommission darauf hin, dass das neue Erwachsenenschutzrecht, das 2013 in Kraft tritt, die Patientenverfügung vorsieht (Art. 370 ff. ZGB). Damit sollte die Situation von Sterbenden sowohl für sie selbst als auch für die Ärzteschaft und die Angehörigen geklärt werden können.

 

Elterliche Sorge: Die Arbeiten gehen voran

Nachdem die Kommission im Januar 2012 auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Zivilgesetzbuches im Bereich der elterlichen Sorge (11.070) eingetreten ist, hat sie nun mit der Detailberatung begonnen. Über ihre Anträge wird die Kommission nach Abschluss der Beratungen (voraussichtlich Ende April 2012) berichten.

 

Börsengesetz: Revision in Angriff genommen

Die Kommission hat Anhörungen durchgeführt und ist anschliessend ohne Gegenstimme auf die vom Ständerat Ende 2011 angenommene Revision des Börsengesetzes (11.050) eingetreten. Die Detailberatung findet an einer der nächsten Sitzungen statt.

 

Aktienrecht: Revision erst nach Volksentscheid

Die Kommission ist der Ansicht, dass mit der Beratung des verbleibenden Teils der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (08.011; Vorlage 1) zugewartet werden soll, bis Volk und Stände über die Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ abgestimmt haben (bzw. bis diese allenfalls zurückgezogen worden ist). Sie stellt entsprechend Antrag an den Nationalrat.

 

Bekämpfung von Geldwäscherei: Kein Beschwerderecht für Organisationen

Die Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichten Initiative 11.420 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt ein Klage- und Beschwerderecht für verschiedene Nichtregierungs­organisationen, namentlich im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

 

Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Die Kommission hat beschlossen, mittels einer parlamentarischen Initiative die Richterstellenverordnung zu ändern und so bis zu drei zusätzliche Richterstellen zu schaffen (12.425).

 

Lebenslange Verwahrung

Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Ordnungsantrag abgelehnt, der verlangte, dass zum Thema Verwahrung und Verwahrungspraktiken Expertenanhörungen durchgeführt werden. In ihren Augen wäre dieser Schritt verfrüht, da die unlängst getroffenen erstinstanzlichen Entscheide in dieser Sache noch nicht rechtskräftig sind.

 

Die Kommission hat am 29. und 30. März 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 30. März 2012 Parlamentsdienste