Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) unterstützt die Bestrebungen der Krankenversicherer, unverhältnismässig hohen Vermittlerprovisionen einen Riegel zu schieben. Eine neue Zuckersteuer lehnt sie  ab.

​Die Kommission hat die Beratung der Motion von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) «Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung» (17.3964 s) aufgenommen. Die Motion will dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Höhe der Entschädigungen für Vermittlertätigkeiten in der Grundversicherung zu regeln. Die Kommission hörte die beiden Dachverbände der Krankenversicherer an und nahm zur Kenntnis, dass die sieben grössten Versicherer die bestehenden Branchenvereinbarungen überarbeiten und die Höhe der Provisionen sowohl für die Grund- wie auch für die Zusatzversicherung beschränken wollen. Die Kommission begrüsst dieses Vorhaben, da sie unverhältnismässige Ausgaben für Vermittlerprovisionen verhindern will. Sie erteilte der Verwaltung den Auftrag, verschiedene Fragen zu klären; so insbesondere, wie vorzugehen wäre, wenn die neue Branchenvereinbarung allgemein verbindlich erklärt werden sollte und welche Sanktionen möglich wären. Sie begrüsst es, wenn die Krankenversicherer und die Verwaltung gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Sie will das Thema wieder traktandieren, sobald ein Entwurf dieser Vereinbarung vorliegt. Dies sollte voraussichtlich bis Mitte des Jahres der Fall sein.

Die Kommission prüfte die Standesinitiative des Kantons Neuenburg «Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt» (17.308 s). Sie hörte dazu eine Vertretung des Grossen Rates des Kantons Neuenburg an. Die Standesinitiative bezweckt die Bekämpfung von nicht übertragbaren Krankheiten, welche mit einem erhöhten Zuckerkonsum in Zusammenhang gebracht werden. Dies soll durch eine gesteigerte Präventionsarbeit, finanziert aus einer neuen Abgabe auf gezuckerte Erzeugnisse, erreicht werden. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine solche Massnahme sollte erst geprüft werden, wenn sich bereits laufende Bemühungen des Bundesrates und der Lebensmittelindustrie – insbesondere zur Senkung der Zuckerbeigabe zu Joghurts und Frühstückscerealien sowie zur Begrenzung der Werbung für Süssgetränke – nicht als wirksam erweisen sollten.

Weitere Geschäfte

Mit 7 zu 4 Stimmen stimmte die Kommission der Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates für eine «Kantonale Steuerung der Zulassung und Stärkung der Vertragsautonomie» (17.442) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Diskussion über die Zulassungssteuerung in der Krankenversicherung will sie ein Zeichen für die Lockerung des Vertragszwangs setzen. Gemäss der Initiative sollen die Leistungserbringer – im Rahmen der von den Kantonen festgelegten Mindest- und Höchstzahlen – nur zu Lasten der Grundversicherung tätig sein können, wenn sie mit einem Versicherer einen Zulassungsvertrag abschliessen oder in einem integrierten Versorgungsnetz tätig sind. Die Minderheit lehnt die Initiative aus grundsätzlichen Überlegungen ab oder weil sie der in Kürze erwarteten Botschaft des Bundesrates zur Zulassungssteuerung Priorität geben will. Die SGK-NR kann nun einen Erlassentwurf erarbeiten; sie ist dabei frei, ob und wie sie diese Arbeit mit der Botschaft des Bundesrates koordinieren will.
Die Kommission befasste sich erneut mit den Prämienregionen in der Krankenversicherung. Ihr lag ein neuer Vorschlag des EDI für eine Einteilung der Prämienregionen auf Ebene von verfeinerten Bezirken vor. Da für die Kommission weiterhin Fragezeichen bestehen, zeigte sich der Vorsteher des EDI bereit, die Thematik nochmals zu vertiefen und das Modell in Koordination mit dem Parlament zu optimieren. Eingehend geprüft werden soll dabei nach dem Willen der Kommission auch ein von den Krankenversicherern eingebrachter Vorschlag, gemäss welchem die Einteilung der Prämienregionen wie heute auf Ebene der Gemeinden erfolgt. Die Kommission wird sich voraussichtlich im zweiten Quartal nochmals mit der Frage beschäftigen und zur Motion Germann. Krankenversicherung. An bewährten Prämienregionen festhalten (16.4083) Stellung nehmen. Weil die SGK-SR das Projekt weiterhin eng begleitet, hielt sie es nicht für nötig, dass die Schwesterkommission gesetzgeberisch aktiv wird. Entsprechend gab sie mit 11 zu 0 Stimmen keine Zustimmung zur Pa. Iv. Aebi Andreas. Prämienregionen. Das Bewährte weiterführen (16.494 n).

Die Kommission prüfte die Genfer Standesinitiative «Für eine gerechte Verwaltung der KVG-Reserven» (17.306 s) vor und hörte dazu eine Vertretung des Grossen Rates des Kantons Genf an. Mit 9 zu 0 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) seien bereits Vorkehrungen getroffen worden, um den Anliegen der Initiative genügend Rechnung zu tragen, so die Kommission, die keinen weitergehenden Handlungsbedarf feststellte.

Die Kommission beriet die Mo. Hegglin Peter. Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung (16.3225 s) vor und lehnt diese mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Vor dem Hintergrund der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 durch das Volk im September 2017 und den laufenden Arbeiten des Bundesrats für eine Neuauflage einer Reform der AHV beurteilte es die Kommission nicht als opportun, bereits jetzt einzelne weitergehende Vorgaben zu machen.

Einstimmig beantragt die Kommission die Annahme der Mo. Nationalrat (Weibel). «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen» (15.3905 n). Die Kommission beantragt ausserdem mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Annahme der Mo. Nationalrat (Weibel) «Richtige Anreize mit Wahlfranchisen» (15.4222 n).

Die Kommission tagte am 15. Januar 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.