
Bild: Jakob Stämpfli, Bundesrat (FDP/BE) 1854 – 1863 Bildquelle
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Im Vorzimmer, erklärte Herr Bucher später bei der Befragung, sei darüber geredet worden, ob man die Wahl untersuchen sollte. Er hatte den Weibel Ziörien zum Kanzler geschickt, und es wurde beschlossen, die Stimmzettel, die noch im Papierkorb lagen, von den Weibeln Ziörien und Römer nachzählen zu lassen. Spektakuläres Ergebnis: Jakob Stämpfli hatte nicht, wie im Protokoll vermerkt, 120 Stimmen erhalten – sondern 145. Den Namen Friedrich Frey-Herosé hingegen trugen lediglich 111 Stimmzettel, nicht 132, wie das Protokoll behauptete. Worum ging es da? – Um nichts Geringeres als um die Wahl des schweizerischen Bundespräsidenten.
Die Wahl, bei der angeblich Stimmzettel in Papierkörben verschwanden, fand am 24. Juli 1858 statt. (Offenbar kannte das Parlament damals noch keine Sommerpause.) Der schweizerische Bundesstaat war gerade mal zehn Jahre alt. Die Verfassungsgeber hatten das Amt des Bundespräsidenten so ausgestaltet, dass er nicht zu mächtig werden konnte, weshalb das Präsidium jedes Jahr wechselte. Viel mehr war zu Anfang allerdings nicht festgelegt. Es galt lediglich die Regel, dass der Vizepräsident ein Jahr später zum Präsidenten gewählt werden sollte. Eine nach klaren Kriterien festgelegte Reihenfolge, das Anciennitätsprinzip, bildete sich erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus; es wird bis heute mit wenigen Ausnahmen eingehalten.
In den ersten Jahrzehnten kam nicht jeder Bundesrat dran. Gewählt wurden vor allem besonders angesehene, einflussreiche Bundesräte. So kam es, dass einzelne herausragende Figuren, die es lange im Amt aushielten, mehrmals Bundespräsident wurden. Der Berner Karl Schenk schaffte es in einunddreissig Jahren sechsmal auf den Präsidentensessel, der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff hingegen in siebenundzwanzig Jahren Amtszeit bloss ein einziges Mal. Zwanzig kamen überhaupt nie zum Zug. Dem Tessiner Stefano Franscini, im Amt fähig, aber von einer Persönlichkeit, die – würde man heute sagen – nicht «Arena»-tauglich war, wurde die Ehre des Ratspräsidiums in elf Amtsjahren nie zuteil.
Es gab indessen auch solche, die zögerten. Der Zürcher Wilhelm Hertenstein wollte erst verzichten, weil er nicht gut Französisch konnte. Französischkenntnisse wären aber wichtig gewesen, weil zu jener Zeit der Bundespräsident auch Aussenminister war. Hertenstein zuliebe wurden die Regeln geändert: Man liess ihn auch als Bundespräsident im Militärdepartement. – Dieses Vorkommnis zeigt, dass in den ersten Jahrzehnten des schweizerischen Bundesstaates vieles noch nicht ausbalanciert und gefestigt, sondern ungesichert und in Bewegung war. Strukturen waren erst in Entstehung begriffen, es hatte sich noch keine Routine eingespielt.
Die Wahl des Bundespräsidenten und seines Vizepräsidenten, der ein Jahr später nachrückte, war jedes Jahr ein bedeutendes Ereignis. Allerdings lief es nicht immer würdig ab. Es ist überliefert, dass diese Wahlen des Öfteren aus dem Ruder liefen. Und im Sommer 1858 gipfelte es in groben Unregelmässigkeiten bei der Auszählung der Stimmen! Es wurde eine siebenköpfige Kommission eingesetzt, die die Wahl untersuchen, die Verwirrung auflösen und das wahre Ergebnis eruieren sollte, was sie «in mehreren Sizungen» tat.
Die Nationalräte Bucher und Gfeller, die Stimmenzähler Frei, Kreis, Wirz und Latour aus dem Nationalrat sowie Philippin und Herman aus dem Ständerat wurden befragt. Es war eine mühselige Sache: Nationalrat Gfeller hatte gesehen, dass Stimmenzähler Frei «eine Parthie Stimmzedel in den Papierkorb geworfen habe; ob dieses vor oder nach Bekanntmachung der Stimmenzahl geschehen sei, könne er nicht mehr sagen.» Herr Frei sagte aus, er habe von Herrn Philippin 25 Zettel erhalten. Als er hinausgerufen worden sei, «habe er die 25 Stimmzettel auf den Bank der Berichterstatter rechts neben dem Stuhle des Vizepräsidenten gelegt, beim Zurückkommen aber dieselben vergessen. Er wisse nicht, wo sie hingekommen seien.» Herr Philippin seinerseits konnte sich «nicht mehr recht erinnern», ob er Herrn Frei überhaupt 25 Stimmzettel übergeben hatte. Vage Aussagen, Erinnerungslücken, Ausflüchte – ein komplettes Durcheinander!

Ausschnitt «Aus den Verhandlungen der schweizerischen Bundesversammlung» von 1858
Klar wurde bei der nochmaligen Auszählung der Stimmen aber eines: Gemäss den Stimmzetteln war Jakob Stämpfli, der Vizepräsident des Rates, gewählt worden. Der zweite Wahlgang konnte leider nicht mehr im Detail nachvollzogen werden, denn, wie Stimmenzähler Kreis zugeben musste: «Das zweite Scrutinium ist auf einem andern Bogen notirt, der aber über den Sonntag von dem Plaze des Unterzeichneten weggenommen wurde und sich gegenwärtig, unbekannt wo, befindet.»
«Weggenommen». Wie hatte es dazu kommen können? Wer hatte sich daran vergriffen? In welcher Absicht? Und an welchem unbekannten Ort könnte er lagern? Gab es Kräfte, die Stämpfli, der schon drei Jahre zuvor Bundespräsident gewesen war, verhindern wollten? Lief hinter den Kulissen ein Machtspiel ab? Wir wissen es nicht. Dieser Frage ging die Untersuchungskommission, die ja selbst aus Ratsmitgliedern bestand, nicht nach. Sie rügte zwar «arge Unregelmässigkeiten» und fand, dass diese Wahl «unmöglich als rechtsgültig angesehen werden kann.» Aber die Kommission einigte sich, ohne tiefer zu schürfen, versöhnlich darauf, dass die «berührten Unregelmässigkeiten offenbar aus der Eilfertigkeit einzelner Stimmenzäher, und aus dem Mangel einer gegenseitigen Kontrole hervorgegangen» seien.
Fazit: Das Wahldesaster verursacht hatten die überforderten Stimmenzähler, die den Kopf nicht bei der Sache hatten.
Die Wahl wurde eine Woche später, am 31. Juli, wiederholt. Diesmal lief das Prozedere gesittet und ordnungsgemäss ab. Zum Bundespräsidenten für das Jahr 1859 wurde Jakob Stämpfli gewählt. Vizepräsident Friedrich Frey-Herosé rückte ein Jahr später nach.

Friedrich Frey-Herosé, Bundesrat (FDP/AG) 1848 – 1866 Bildquelle wikipedia.org