Ganz dem Bedürfnis nach Auskünften der Nationalräte gewidmet ist an jedem zweiten und dritten Montag der Session die anderthalbstündige sogenannte
Fragestunde. In der Sommersession 2017 wollte eine Nationalrätin beispielsweise wissen: «Flexibles Rentenalter. Zu welchem Preis?». Eine andere erkundigte sich in der Herbstsession: «2018 kommt die No-Billag-Initiative zur Abstimmung. Welche finanziellen Mittel plant die SRG für diesen Abstimmungskampf aufzuwenden? Werden dafür Beträge aus den Radio- und Fernsehgebühren verwendet? Wenn ja, wie viel?». Es sind aktuelle, oft brisante Themen, die in diesen Fragen aufgenommen werden.
Nachdem die Fragestunde schon von 1946 bis 1962 bestanden hatte, wurde sie 1979 wieder eingeführt und entgegen der früheren Regelung mit der Möglichkeit versehen, eine Zusatzfrage zu stellen. 1980, dem ersten Jahr in dem es die Fragestunde wieder das ganze Jahr gab, wurden 141 Fragen gestellt, 2017 waren es 659. Im Internet sind die Fragen und Antworten ab 1986 gespeichert und einsehbar. Es sind bis heute genau 11 868. 2017 wurden dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die meisten Fragen gestellt, nämlich 148, dicht gefolgt vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das 136 Antworten gab. Am wenigsten offene Punkte wies das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf: Nur 39 Ratsmitglieder wollten eine Auskunft aus diesem Bereich. Das variiert natürlich über die Jahre, da das Interesse oftmals mit der Agenda der Aktualität zusammenhängt
Die Fragestunde ist ein beliebtes, unkompliziertes – und nur scheinbar folgenloses Instrument, da die Antworten der Bundesräte die politische Arbeit an einem Thema allenfalls beeinflussen.
Wie funktioniert das Ganze?
Die Fragen müssen bis am Mittwoch der Vorwoche beim Zentralen Sekretariat der Bundesversammlung eingereicht werden. Sie dürfen nicht ausufern: Maximal 500 Zeichen sind erlaubt. Über die Bundeskanzlei gehen sie an die betreffenden Departemente. Es wird eine Antwort ausgearbeitet, die von der zuständigen Bundesrätin oder Bundesrat in der Fragestunde verlesen wird. Die Ratsmitglieder schätzen es, dass sie, im Gegensatz zum längeren Prozedere bei den Vorstössen, sehr rasch eine Reaktion des Bundesrates bekommen.
Manchmal hat sich damit das Thema für den Fragesteller erledigt. Es kann sein, dass er auf einen Vorstoss, den er zuvor erwogen hatte, verzichten kann, weil er mit der Antwort zufrieden ist. Es kommt aber auch vor, dass ihn die Antwort nicht überzeugt. In diesem Fall kann die Stellungnahme des Bundesrates eine Motion oder ein Postulat auslösen.
Die Ratsmitglieder wollen den Bundesrat durchaus auch ein bisschen aus der Reserve locken. Man könne mit diesem Instrument, sagt der Nationalrat Balthasar Glättli auf Anfrage, «den Bundesrat in bestimmten Fragen ‹festnageln›, sprich, danach eine öffentlich verwertbare Aussage haben, auf der man ihn behaften kann.» Oder man könne in gewissen Fragen das Regierungsmitglied zu einer Stellungnahme verleiten, die er sonst von sich aus kaum machen würde. Besonders gut gelingt das mit der Nachfrage; eine einzige ist gestattet. Damit kann man die «Sattelfestigkeit» des betreffenden Bundesrates prüfen, wie es Nationalrat Kurt Fluri formuliert, da er diese Frage spontan beantwortet. Nochmals Balthasar Glättli:
«Die Kunst besteht darin, mit einer spezifischen Live-Nachfrage den Bundesrat etwas zu testen, die Zusatzantwort zu hören, die spannender sein kann als die schriftlich vorliegende…».
Die
Frage von Nationalrat Hans-Ulrich Bigler liegt schriftlich vor. Bundesrat Alain Berset wird sie in der nächsten Fragestunde beantworten.