Morgen Mittwoch beginnt der Nationalrat darüber zu debattieren, wie die Invalidenversicherung angepasst und weiterentwickelt werden soll (17.022). Es handelt sich dabei um das 7. Reformprojekt der im Jahr 1960 eingeführten Sozialversicherung. Als deutschsprachiger Kommissionssprecher führt Christian Lohr durch das Geschäft, das dem Nationalrat mehrere Stunden Beratungszeit abverlangen wird. Im Interview nimmt der CVP-Politiker aus dem Kanton Thurgau zu seiner Funktion als Berichterstatter als auch zur Arbeit der Kommission Stellung.
Folgende Ziele verfolgt die Vorlage des Bundesrates, die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates grösstenteils übernommen worden sind:
- Menschen mit einer Beeinträchtigung sollen frühzeitig erfasst und mit gezielten Massnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden.
- Um jungen Menschen beim Einstieg ins Berufsleben besser zu helfen, können Jugendliche ab 13 Jahren bereits bei der IV gemeldet werden. Dies gilt auch für Personen, die von einer Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.
- Versicherte haben heute je nach Invaliditätsgrad Anspruch auf den Anteil von 25, 50, 75 oder 100 Prozent einer ganzen Rente. Neu ist ein stufenloses Rentensystem vorgesehen. Der Rentenanteil entspricht so weitgehend dem Invaliditätsgrad. Das lineare Modell soll Schwelleneffekte vermeiden. Das stufenlose Rentensystem war bereits Bestandteil der letzten Revision, die in der Sommersession 2013 in beiden Räten scheiterte.
- Die Mehrheit der vorberatenden Kommission schlägt eine Kürzung der Kinderrente vor, «um die Erwerbsanreize für kinderreiche Eltern zu stärken.», wie es in der Medienmitteilung vom 26. Oktober 2018) heisst.
- Wer wegen einer Behinderung Schwierigkeiten bei der Berufswahl hat, soll neben der Berufsberatung zusätzlich eine vorbereitende Massnahme erhalten, damit der Einstieg in die Ausbildung gelingt.
- Bei der Gutachtertätigkeit sollen die Mitwirkungsrechte von begutachteten Menschen verstärkt werden, ebenso die Beschwerdemöglichkeiten.
- Der Bundesrat soll Arzneimittel, die gegen Krankheiten eingesetzt werden, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung gibt (Off-Label-Use), auch im Bereich der IV regeln können. Damit soll die Behandlungen von seltenen Krankheiten unter den Geburtsgebrechen erleichtert werden.