«Zoom auf die Session» – ein Ausblick auf ein Geschäft der kommenden Session. Aus einer Gruppe von vier Zeichnerinnen und Zeichnern aus allen Sprachregionen illustriert vor der Session je eine Person ein wichtiges Geschäft aus National- und Ständerat. Im Ständerat geht der Zoom in dieser Session auf die Änderung des Gleichstellungsgesetzes, mit der die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern verwirklicht werden soll.

Dal 1977 lo Studio grafico di Armando Boneff di Lugano, si occupa di grafica e di campagne di comunicazione. Boneff è molto conosciuto in Canton Ticino per le sue illustrazioni e vignette inerenti temi di attualità sociale e politica, pubblicate da oltre trent’anni su media locali.

Die in den letzten Jahren mitunter vom Bund unterstützten freiwilligen Maßnahmen für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männer seien gescheitert. Der unerklärte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern beträgt immer noch 7,4 % und stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.

Der Bundesrat schlägt mit seinem Gesetzesentwurf (17.047 s) eine pragmatische und wenig bürokratische Lösung vor: Unternehmen mit fünfzig oder mehr Angestellten werden verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Zudem sollen die Unternehmen ihre Angestellten sowie – bei börsenkotierten Gesellschaften – ihre Aktionärinnen und Aktionäre über die Ergebnisse der Analyse informieren.

Die Wirksamkeit dieser zusätzlichen staatlichen Massnahmen soll periodisch überprüft werden. Spätestens zehn Jahre nach dessen Inkrafttreten soll der Bundesrat dem Parlament Bericht über die Evaluation erstatten und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Die vorbereitende Kommission hat unter anderem die folgende Änderung zuhanden des Rats beschlossen: Mit 8 zu 5 Stimmen hat sie in Abweichung zum bundesrätlichen Vorschlag beschlossen, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten dazu zu verpflichten, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (Art. 13a, Abs. 1). Damit würden 0.85% der Unternehmen und 45% aller Arbeitnehmenden erfasst. Eine Minderheit folgt dem Bundesrat und möchte die Grenze bei minimal 50 Angestellten setzen, womit 2% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden betroffen wären.