Der Bundesrat will den Datenschutz an das Internet-Zeitalter anpassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger stärken. Parallel dazu gleicht er das Schweizer Recht an die Entwicklung in der EU und im Europarat an und stellt so sicher, dass die freie Datenübermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU weiterhin möglich bleibt. Damit kommt er einem Anliegen der Schweizer Wirtschaft nach.
Tom Künzli wurde 1974 in Deventer/NL geboren und kam 1988 in die Schweiz. Er lebt mit seiner Familie in Bern und zeichnet seit 2007 als freier Illustrator und Cartoonist/Karikaturist für verschiedene Schweizer Zeitungen und Zeitschriften.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat beschlossen, die Revision des Datenschutzrechts (17.059) in zwei Etappen anzugehen und hat die Vorlage aufgeteilt. In einer ersten Etappe hat sie die notwendigen Anpassungen an die Anforderungen des EU-Rechts (Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts) vorgenommen.
Die Kommission möchte nun die zweite Etappe der Revision in Angriff nehmen, welche die Totalrevision des Datenschutzgesetzes umfasst und auf alle Datenbearbeitungen durch private Datenbearbeiter und Bundesorgane Anwendung findet. Sie hat dazu zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Der Nationalrat wird sich in der Sommersession mit den vorgenommenen Anpassungen an die Richtlinie 2016/680 befassen und gleichzeitig darüber entscheiden, ob er der Teilung der Revision des Datenschutzrechts zustimmt. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Nationalrat, die gesamte Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Revision des Datenschutzrechts integral zu beraten.
Quellen : Medienmitteilungen des Bundesrats und der SPK
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