Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Wir habe die Ehre Sie heute das letzte Mal in diesem Saal zu begrüssen. Sie haben sich einer neuen politischen Konstellation und der daraus folgenden Neuzusammensetzung des Regierungskollegiums beugen müssen. Für die gegebene Situation gibt es in der Geschichte unseres Staates fast keinen Präzedenzfall, somit auch nicht für das Verhalten ihres Präsidenten. Wo Rechtsnormen und Präjudizien fehlen, sind Respekt, Menschlichkeit und Anstand in jedem Fall gute Ratgeber.
Am 10. Dezember haben sich alle in diesem Saal ein Bild von Ihrer Beherztheit und Charakterstärke machen können, als Sie erklärten, sich nicht mehr zur Wahl zur Verfügung zu stellen.
Als Sie am 11. März 1999 mit knapp 35 Jahren gewählt wurden, standen Sie als jugendliche Hoffnungsträgerin vor uns. Seither haben Sie an der Spitze des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bemerkenswerte Arbeit geleistet. Alle 14 Vorlagen, welche aus Ihrem Departement vor das Volk gelangten, sind angenommen worden. Das heisst, dass diese Vorlagen gut vorbereitet und überzeugend ausgestaltet waren.
Sie haben die Probleme, mit denen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement konfrontiert war, mit Pragmatismus und Entschlossenheit bewältigt, so zum Beispiel die Aufnahme und Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge und die schwierigen Tage nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001.
Sie haben zahlreiche institutionelle Reformen in die Wege geleitet und durchgeführt. Besonders erwähnen möchte ich hier die Justiz- und Polizeireformen. Dazu gehörte die Umsetzung der Effizienzvorlage, die Einführung neuen Bundesjustiz und kriminalpolizeilicher Zentralstellen, die Totalrevision der Bundesrechtspflege und die Schaffung neuer Bundesgerichte, die Reform der Strafprozessordnung und die Umsetzung des Grossprojekts „Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit“.
Ebenfalls zu erwähnen ist die Reform der Staatsinstitutionen mit der Staatsleitungsreform, dem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und der Revision der Volksrechte.
Ihr Reformwille beschränkte sich nicht auf die Institutionen. Frau Bundesrätin Metzler hat sich auch für Reformen in verschiedenen heiklen Sozialbereichen eingesetzt. In diesem Zusammenhang zu nennen sind Vorlagen wie die Reform des Bürgerrechtsgesetzes, die Einführung der registrierten Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, das Behindertengleichstellungsgesetz, die Neuregelung bei Sexualdelikten an Kindern und das Verbot von harter Pornografie.
Frau Metzler hat ihr Departement stets im Bewusstsein geführt, dass die Schlüsselbereiche Migration und Sicherheit der internationalen Zusammenarbeit bedürfen.
In all den Jahren hat sie deshalb eine Vielzahl Kooperationsabkommen im Asylbereich sowie auf dem Gebiet der Polizei und der Rechtshilfe abgeschlossen. Dabei hat sie mit viel persönlichem Engagement schwierige Verhandlungen mit afrikanischen Staaten geführt. Bei den bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union hat sie die Personenfreizügigkeit eingeführt und sich vor allem für einen Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin eingesetzt.
Am 10. Dezember sind weder ihre Person noch ihre Politik je in Frage gestellt worden.
Eine Ratsmehrheit hat letzte Woche einen demokratischen Entscheid gefällt. Wie schon viele vor Ihnen werden Sie sich Gedanken machen über die Treue in der Politik und über die Undankbarkeit, die nicht selten die Besten zu spüren bekommen.
Ich glaube es entspricht nun auch demokratischer Grösse, wenn wir nun unsere Herzen sprechen lassen und eine mutige und kompetente Frau in Ehren verabschieden, die vier Jahre und neun Monate als Bundesrätin gewaltet hat.
Im Namen des Nationalrates wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und danke Ihnen von Herzen für Ihre Arbeit, die Sie für unser Land geleistet haben, wünsche Ihnen frohe Weihnachten sowie viel Glück und Erfolg in Ihren künftigen Tätigkeiten.