Das Schweizervolk hat gestern zwei Vorlagen der Bundesversammlung angenommen. Rund 55 bzw. 58 Prozent Zustimmung sind gute Resultate. Ich erinnere mich, dass letzte Woche alle Kommentatoren den 55-Prozent-Entscheid der französischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als eindeutig und unzweifelhaft klar bezeichneten. Die Schweizerinnen und Schweizer haben mit dieser deutlichen Zustimmung die Politik des Bundesrates und der eidgenössischen Räte unterstützt.
Mit dem Partnerschaftsgesetz hat unser Volk den gesellschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte auch gesetzlich vollzogen. Man mag ihn mit den Gegnern beklagen oder mit den Befürwortern akzeptieren. Jedenfalls stimmen die gesellschaftspolitische Überzeugung der Mehrheit und unser Recht nun überein, wogegen wir zu oft deren Diskrepanz beklagen. Die Grenzen zwischen der registrierten Partnerschaft und der Ehe bleiben deutlich gezogen.
Mit der Annahme des Assoziationsvertrages zu Schengen/Dublin haben Schweizerinnen und Schweizer ihr Bekenntnis zum bilateralen Weg einmal mehr deutlich bestätigt. Bereits zum fünften Mal seit dem Jahr 1993, unter anderem nach den "Bilateralen I" und dem Uno-Beitritt, sind sie der aussenpolitischen Linie der eidgenössischen Räte gefolgt. Diese Akzeptanz darf uns freuen, und sie ist gleichzeitig Auftrag an uns, den eingeschlagenen bilateralen Weg fortzusetzen. Das Urteil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist nüchtern und realistisch. Sie haben erkannt, dass es sich um einen Vertrag handelt, der polizeiliche Zusammenarbeit und Rechtshilfe beinhaltet und damit auch positive Auswirkungen auf den Tourismus und den Bankenplatz Schweiz hat.
Sie haben umgekehrt, zusammen mit Bundesrat und Parlament, festgestellt, dass es sich weder um einen EU-Beitritt noch um eine Vorstufe dazu handelt. "Nebelpetarden" in grosser Zahl haben sie nicht vom Weg abgebracht.
Der Abstimmungskampf war heftig. Demokratische Abstimmungskämpfe leben vom Engagement, vom Herzblut der Befürworter und Gegner. Politik ohne Emotionen ist keine Politik. Auseinandersetzungen sind Lebenselixier der direkten Demokratie. In Abstimmungskämpfen fliegen Späne und Fetzen. Worte gehören nicht auf die Goldwaage. Blessuren heilen wieder. Wer kämpft, geht hin und wieder nicht bloss an, sondern bisweilen über die Grenzen. Das ist jedem von uns schon passiert. Darüber halten wir uns nach verlorener oder nach gewonnener Schlacht nicht mehr lange auf. Doch nach diesem Abstimmungskampf bleiben zwei Sorgen. Sie betreffen nicht Entgleisungen in Einzelfällen, sondern Umstände, die offensichtlich System haben.
Die erste Sorge betrifft verbale und nonverbale Gewalttätigkeiten. Ein deutliches Beispiel war der Auftritt vermummter angeblicher Polizisten. Wer die nonverbale Sprache der Gewalttäter und Terroristen benutzt, entfernt sich bewusst von den Regeln der direkten Demokratie. Wer Emotionen missbraucht und politische Hooligans für seine Zwecke einsetzt, arbeitet auf die Zerstörung der direkten Demokratie hin. Wer einen Bundesrat, der eine andere Meinung sachlich vertritt - welche notabene auch jene der überwiegenden Volksmehrheit ist -, als charakterlos beschimpft, der hat die demokratische Reife nicht erreicht. Sorge bereitet, dass diese Exzesse zunehmen, sowohl quantitativ als auch qualitativ.
Die Verantwortung liegt bei uns. Die Verantwortung liegt bei all jenen, die Politik machen, bei jenen, die für oder gegen eine Vorlage kämpfen. Wer gegen Missbräuche dieser Art im eigenen Lager nicht aufsteht, der duldet, ja fördert sie.
Die zweite Sorge betrifft die Kollegialität im Bundesrat. Kein Unternehmen, kein Verein, kein Gemeinwesen ist erfolgreich zu führen, wenn nicht die Unternehmensleitung, der Vorstand oder die Regierung gemeinsam für ihre Entscheide eintreten. Wir nennen diese Selbstverständlichkeit in unserem System "Kollegialität". Kollegialität im Bundesrat bedeutet, um Entscheide zu ringen. Sie verlangt nie einen einstimmigen Entscheid, aber sie verlangt, dass sich jedes Mitglied des Bundesrates nach getroffenem Entscheid loyal hinter den Entscheid des Kollegiums stellt. Dem sagen wir "einhellig oder geschlossen für eine Sache eintreten". Wir können nicht akzeptieren, dass einzelne Mitglieder des Bundesrates sich halb- oder ganzwegs im Nachhinein von den Entscheiden des Kollegiums distanzieren und damit mehr oder minder klar zum Nein auffordern. Wir wollen von den Mitgliedern des Bundesrates keine Lippenbekenntnisse zur Kollegialität, wir wollen Taten sehen.
Kollegialität hat auch einen inneren Zusammenhang mit der festen Amtsdauer der Bundesräte. Sie geht nämlich davon aus, dass sich jeder Bundesrat an die Spielregeln hält, die Gesetz und Verfassung ihm auftragen. Werden diese Regeln dauernd verletzt, könnte es nötig werden - aber das ist sicher nicht unser Ziel -, die Möglichkeit der Abwahl von Bundesräten auch gesetzlich einzuführen.
Wir haben in wenigen Monaten eine weitere umstrittene Abstimmung vor uns. Ich fordere alle auf, dem wachsenden Hooliganismus entgegenzutreten - sei er in den eigenen Reihen oder in denen der anderen. Ich fordere den Bundesrat auf, sich kollegial für die Annahme der eigenen Vorlage einzusetzen, die für unsere Wirtschaft und die Erhaltung der Arbeitsplätze in unserem Land von grösster Bedeutung sein wird. Ich bitte auch Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, um Ihren Beitrag.