Verehrte Damen und Herren!
A toutes et à tous, je souhaite la plus cordiale bienvenue!
Auguro a tutte e a tutti voi il più cordiale benvenuto!
Es ist für mich eine besondere Freude und gleichzeitig eine grosse Herausforderung, heute hier in Solothurn zu Ihnen zu sprechen. Diese ehrenvolle Aufgabe bringt nämlich die Schwierigkeit mit sich, Sie eine halbe Stunde lang mit Gedanken zur Zukunft der Bürgergemeinden zu unterhalten, ohne dabei Dinge zu erzählen, die Ihnen schon längst bekannt sind.
Dass es in der Schweiz gegen 2'000 Bürgergemeinden und Korporationen gibt, denen in jedem Kanton sehr unterschiedliche Rollen und Bedeutungen zukommen, macht das Vorhaben nicht einfacher. Zukunftsprognosen zu einem derart vielfältigen Phänomen zu wagen, ist also ganz besonders heikel. Nichtsdestoweniger will ich die Herausforderung selbstverständlich annehmen, schliesslich sind Sie an den Verbandsgeneralversammlungen der vergangenen Jahre auch von meinen Kollegen aus National- und Ständerat immer gut unterhalten worden.
Es gibt gewisse Grundlagen, die wohl jede Bürgergemeinde betreffen, unabhängig von ihrer spezifischen Funktion und Bedeutung. Was für einen Sinn hat diese Schweizerische Besonderheit heute eigentlich? Braucht es sie überhaupt noch? Auch das heisse Thema der Einbürgerungen wird breit diskutiert, selbst wenn die Problematik nur in einzelnen Kantonen tatsächlich relevant ist. In diesem Sinne möchte mit Ihnen meine Auffassung darüber teilen, welche Rolle die Bürgergemeinden heute in der Schweizer Politik einnehmen und zwei Bereiche speziell ansprechen, die in Zukunft von Bedeutung sein werden: Die Holz- und Waldwirtschaft sowie, eben schon erwähnt, die Einbürgerungen.
Die heutige Rolle der Bürgergemeinden in der Schweizer Politik
Die Bürgergemeinden stehen seit längerem in einem kontrovers diskutierten Spannungsfeld. Im einen Extrem wird der Bürgergeist belächelt und die Abschaffung der bourgeoisie – wie die Bürgergemeinde im Kanton Fribourg heisst – gefordert. Auf der anderen Seite wird sie in einer Art historischer Verzückung idealisiert. Dabei sehe ich in der Diskussion um die Notwendigkeit und den Stellenwert der Bürgergemeinden und Korporationen durchaus einen praktischen Mittelweg. Zwischen schwarz und weiss, in diesem Fall also zwischen einer nostalgischen Huldigung und einer avantgardistischen Verschmähung, gibt es immer auch Graubereiche!
In seinen Willkommensworten auf der Homepage des SVBK merkt Ihr Präsident Herr Dr. Grüninger selbst an, dass alleine ein historisches Bewusstsein nicht ausreicht zum weiteren Bestand der Bürgergemeinden und Korporationen. Auch ich bin der Meinung, dass Tradition keine hinreichende Existenzberechtigung darstellt, sondern dass die Bürgergemeinden klare Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine Institution aufrecht zu erhalten, die keine Funktionen mehr erfüllt, macht keinen Sinn. Es ist eine Tatsache, dass die Bürgergemeinden in einigen Domänen an Bedeutung verloren haben. Mancherorts mussten Aufgaben aufgegeben werden, weil die finanzielle Belastung nicht mehr getragen werden konnte. Andernorts wurden viele Aufgaben der Bürgergemeinde von der Einwohnergemeinde „geschluckt“. In einigen Fällen mag das politisch sinnvoll gewesen sein, in anderen nicht.
Es gibt aber viele Bereiche wie die Waldwirtschaft, die Kultur oder die Sozialhilfe, in denen die Institution der Bürgergemeinde bzw. der Korporation nach wie vor wertvolle Dienste leisten kann: Vielerorts werden Jugend- und Dorfmusiken, Turn- und Sportvereine sowie kulturelle Einrichtungen von Gemeinden wie Museen und Bibliotheken direkt oder indirekt von Bürgergemeinden unterstützt. Verschiedene kulturelle Anlässe oder Stiftungen wären ohne die finanzielle Hilfe von Bürgergemeinden nicht überlebensfähig. Im sozialen Bereich reicht die Palette der Aktivitäten von der Führung von Altersheimen über die Unterstützung von Kinderkrippen und der Organisation von Jugendlagern bis zur Etablierung von Spitälern.
Das alles geschieht einerseits in eigenem Interesse – wie gesagt steht und fällt ein Verband mit der existenziellen Bedeutung seiner Leistung – aber natürlich auch zum Wohl der Öffentlichkeit. Soziale Verpflichtung, Leistungswille und Gemeinschaftlichkeit sind jedoch nicht nur hehre Ziele im Sinne der Allgemeinheit, sondern sollten in Ihrem ureigensten Aufgabenbewusstsein liegen: Denn Sie wissen, die öffentlichen Mittel werden immer knapper. Das ist eine Chance für die Bürgergemeinden, sich zu profilieren, indem sie die politischen Gemeinden und den Steuerzahler entlasten! Dank den kostengünstigen Strukturen und der beachtlichen Freiwilligenarbeit können die Leistungen der Bürgergemeinden in idealer Weise diejenigen der politischen Gemeinde ergänzen.
Ich sehe hier ein beträchtliches Potenzial, das es auszunutzen gilt. Damit verbunden ist aber auch eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit. Die Diskussionen um die Abschaffung der Bürgergemeinden können Sie nur vermeiden, indem Sie erstens: wichtige Funktionen in der Zivilgesellschaft übernehmen; und zweitens: die Bürger und die Politik darüber in Kenntnis setzen, wie viel wertvolle Arbeit Sie im öffentlichen Interesse (und praktisch gratis!) leisten. Wenn sich die Körperschaften auf einige wenige Kernkompetenzen konzentrieren – in einer Gemeinde kann das eine Aktivität im Rahmen der Fürsorge sein, in einer anderen die Pflege des Ortsarchivs usw. – werden sie ihr Dasein als moderne „Dienstleistungsbetriebe“ rechtfertigen können. Auch in einem Umfeld, das starkem politischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wandel unterworfen ist.
Gerade in einer Zeit der Internationalisierung, wo viele Entscheide auf zwischenstaatlicher oder sogar supranationaler Ebene getroffen werden, gewinnt der Zusammenhalt im kleinen Kreis und der Bezug zum Überschaubaren wieder an Bedeutung. Es gibt Theorien, die besagen, dass ein erfolgreicher Verlauf der europäischen Integration zu einem „Europa der Regionen“ führen könnte: Einerseits in einer sachpolitischen Hinsicht, indem das Prinzip „denke global, agiere lokal“ vermehrt zur Anwendung kommen wird: Demzufolge würden politische Entscheide zwar auf internationaler Ebene gefällt, deren Umsetzung wird aber den einzelnen Regionen überlassen – beispielsweise Korporationen. Andererseits aber auch in einer emotionalen Hinsicht: Denn je mehr die sich die gesellschaftlichen Prozesse weg vom einzelnen Bürger bewegen, desto wichtiger wird die lokale Zugehörigkeit. Zur Familie, zum Dorfverein, zur Gemeinde. Wer lokal mitbestimmen kann, identifiziert sich natürlicherweise mit diesem Umfeld. Die identitätsstiftende Rolle dieser Verwurzelung ist von entscheidender Bedeutung. Wenn die Bürgergemeinden sich entsprechend anpassungsfähig zeigen, ohne ihre Verankerung in der Tradition zur verlieren, könnte dieser Trend für sie eine eigentliche Renaissance bedeuten, wer weiss?
Die Zukunft liegt im Wald
Die grösste und vielfältigste Aufgabe nehmen die Bürgergemeinden wohl in ihrer Rolle als Wald- und Allmendbesitzer wahr. Die Bewirtschaftung der Wälder und Pflege der Landschaft, die Investitionen in Aufforstungen sind von grundlegender Bedeutung. Es werden hier im Interesse der Gemeinschaft grosse Leistungen erbracht, die beispielsweise dem Naturschutz oder dem Tourismus sehr zu Gute kommen. Auch die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Organisationen und die Tatsache, dass die Bürgergemeinden Land zu reduzierten Pachtzinsen an Landwirte abgeben können, sind Dinge, von denen letztlich die gesamte Öffentlichkeit profitiert.
Eine viel versprechende Möglichkeit für die Zukunft sehe ich in der Holzgewinnung, -verarbeitung und Ausfuhr. Wie gesagt ist die Waldbewirtschaftung eines der wichtigsten Betätigungsfelder der Bürgergemeinden und Korporationen. Meine Forderung, dass diese sich auf sinnvolle Kernkompetenzen konzentrieren sollen, um die Notwendigkeit ihre Bestehens zu untermauern, legt somit nahe, diese Aktivitäten in Zukunft zu intensivieren.
a) Holzverarbeitungszentrum Luterbach
Die Chancen liegen auch ganz in der Nähe: Keine fünf Kilometer von hier soll das Holzverarbeitungszentrum Luterbach entstehen. Nach mehrjährigem Hin- und Her sieht es jetzt so aus, als ob das ambitionierte Projekt von Andreas Kogler an Konturen gewinnt und der Baubeginn langsam näher rückt. Den Bürgergemeinden als Waldbesitzer eröffnet dieses neue Werk interessante Perspektiven, die es unbedingt zu nutzen gilt. Die Bürgergemeinden könnten damit der Verantwortung nachkommen, das Engagement in der Waldbewirtschaftung wie eben beschrieben zu intensivieren. Ausserdem bedeutet es auch einen massgeblichen wirtschaftlichen Impuls für die Region.
Der Zuwachs der Schweizer Wälder ist heute sehr viel höher als die derzeitige Nutzung durch die Holzindustrie. Ein exportorientiertes Grosssägewerk könnte diese Kapazitätsgrenze beseitigen und die Inlandnachfrage ankurbeln, was für eine nachhaltige Verbesserung der Situation auf dem Holzmarkt unabdingbar ist. Die Schweiz exportierte 2004 Holz und Holzprodukte im Wert von 3.75 Milliarden Franken, die Importe betrugen hingegen fast 6 Milliarden Franken. Auch dies ist eine Auswirkung der begrenzten Kapazitäten: Die Schweiz hat seit Jahren diese negative „Holz-Handelsbilanz“, weil für einen grossen Teil des geernteten Holzes nicht genügend Verarbeitungskapazitäten bereit stehen. Über ein Viertel muss unverarbeitet ins Ausland exportiert und dort weiterverarbeitet werden. Damit geht ein grosser Teil der Wertschöpfung in der Holzverarbeitung verloren. Zudem müssen vielfach die hohen Transportkosten für den Export von den Waldeigentümern getragen werden. Ich muss nicht speziell erwähnen, dass eine Steigerung der Sägekapazitäten auch benötigte Arbeitsplätze in der Region schaffen würde.
Es macht Sinn, Rohstoffe in der Nähe von deren Vorkommen zu verarbeiten. Der Standort Luterbach, zusätzlich noch in unmittelbarer Nachbarschaft von nachgelagerten Werken und verkehrstechnisch sehr günstig gelegen, bietet daher eine einzigartige Gelegenheit. Mit der neuen Sägerei für Schnittholz, dem Zellstoffwerk Borregaard und dem AEK Holzkraft- und Pelletwerk könnten Synergien mit bereits etablieren Firmen optimal genutzt werden.
Ein Werk in dieser Dimension kann aber nur realisiert werden, wenn die Holzversorgung sichergestellt ist. Um genügend Schweizer Waldbesitzer für die regelmässige Lieferung von Rundholz zu verpflichten, wird angestrebt, diese im Rahmen eines Beteiligungsmodells als Projektpartner unternehmerisch einzubinden. Die Beteiligungsgesellschaft „Holzzentrale Luterbach AG“ ist bereits zustande gekommen und die Sägereigesellschaft „KOHO Swisswood“ soll gemäss Andreas Kogler in den nächsten Wochen gegründet werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Waldeigentümern und der Kogler Holz AG sieht vor, dass die Beteiligungsgesellschaft die Mittel der Waldeigentümer bündelt und auch die Holzversorgung des Werkes übernimmt. Ihr stehen im Rahmen eines Aktionärbindungsvertrags ausserdem weitgehende Mitspracherechte bei Entscheidungen in der Sägerei zu. Die Kapitalbeteiligung ist zwar trotz überdurchschnittlicher Verzinsung der Anlagen eine schwerwiegende Investition, sichert aber für die Waldwirtschaft den Vorteil von optimalen Konditionen und für das Sägewerk eine gesicherte Rohstoffversorgung. Es wurde eine Lieferverpflichtung ausgearbeitet, welche der Holzzentrale eine regelmässige Abnahmemenge und feste Preise garantiert.
Als Vertreter des Standortkantons würde ich das Zustandekommen dieses Werkes sehr begrüssen. Ich sehe im Beteiligungsmodell eine echte Chance für die Bürgergemeinden als Waldbesitzer, entscheidenden Einfluss auf die Geschicke ihrer Region zu nehmen. Das wiederum stärkt die Bedeutung der Bürgergemeinden selbst. Auch der Bund fördert die Nutzung und Verarbeitung von Schweizer Holz in verschiedenen Bereichen, beispielsweise in den Förderprogramm „holz21“ sowie „Energie Schweiz“ oder im Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung. Das Projekt Luterbach wird aber nur mit vielseitiger Unterstützung realisiert werden können. Mit einer gesteigerten Inlandnachfrage kann mittelfristig eine Entspannung auf dem Holzmarkt erwartet werden, dank derer auch die Waldeigentümer die nachhaltige Pflege ihrer Güter sicherstellen können. Die Solothurner Waldeigentümer haben ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung und die entsprechenden Liefergarantien bereits signalisiert. Eine gesteigerte Nutzung und Verwendung des Schweizer Holzes wird nicht nur der Wald- und Holzwirtschaft nützen, sondern ist auch ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Mit der Realisierung des HVZ Luterbach würde die schon lange gewünschte grosse Absatzmöglichkeit für die Schweizer Waldwirtschaft entstehen. Daher bin ich überzeugt, dass sowohl den Bürgergemeinden, der Waldwirtschaft im Allgemeinen als auch der Region Solothurn verheissungsvolle Zukunftsaussichten bevorstehen.
b) Teilrevision Waldgesetz
Das ist die unternehmerische Seite. Von politischer Seite sind auch die Wirkungen des revidierten Waldgesetzes, das voraussichtlich 2008 in Kraft treten wird, von grosser Bedeutung für die Bürgergemeinden in ihrer Rolle als Waldbesitzer. Die Teilrevision basiert primär auf dem Waldprogramm Schweiz (WAP). Dieses hebt hervor, dass von den Leistungen der Schutzwälder nicht nur die Bergbevölkerung und von der Erhaltung der Biodiversität nicht nur die in unmittelbarer Nähe eines Waldes lebende Bevölkerung profitiert, sondern das ganze Schweizer Volk. Die Kosten dafür kann die Forstwirtschaft nicht aus eigener Kraft tragen. Deshalb müssen sie weiterhin auch von der Allgemeinheit mitgetragen werden. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung will sich der Bund deshalb einerseits auf jene Leistungen und Funktionen des Waldes und der Waldwirtschaft konzentrieren, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Das ist erstens die Pflege und Aufrechterhaltung von Wäldern, welche Menschen und Sachwerte vor Naturgefahren schützen; und zweitens die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Schweizer Wald. Andererseits, und das ist das Entscheidende, soll die Schweizer Waldwirtschaft mit verbesserten Rahmenbedingungen Impulse zur Steigerung der Effizienz erhalten, damit wieder mehr Holz genutzt wird. Der Wald soll wieder stärker als Holzlieferant dienen, dann kann mittelfristig auch der Umgang mit der laufenden Zunahme der Waldfläche geregelt werden.
Dank einer Stärkung von marktwirtschaftlich orientierten Strukturen und von privatwirtschaftlichen Interessen soll sich die wirtschaftliche Lage der Forstbetriebe verbessern. Zwar wird die Konzentration des Bundes auf Schutzwald und Biodiversität einen teilweisen Wegfall von Subventionen zur Folge haben. Die im Gegenzug versprochene Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Ankurbelung der Holznutzung kommt dafür der Privatwirtschaft, beispielsweise dem Projekt Luterbach, sehr entgegen. In diesem Sinne zielt die gesetzliche Entwicklung beim Thema Holznutzung in die gleiche Richtung wie die unternehmerische Entwicklung.
Der Bund hatte auch einen völligen Verzicht auf Bundessubventionen und einen Rückzug von allen Vorschriften für die Waldbewirtschaftung geprüft. Aus ökologischen und sozialen Gründen besteht aber ein öffentliches Interesse daran, dass Schweizer Holz genutzt und verwertet wird. Der Bund will den Verlust von Arbeitsplätzen in der Waldwirtschaft und den Ausstieg von der Nutzung dieses erneuerbaren Rohstoffes nicht riskieren. Deshalb wurde diese Alternative als untauglich verworfen. Zudem schreibt die Bundesverfassung in Artikel 77 die Erhaltung des Waldes und seinen Funktionen – Schutz, Wohlfahrt, Holznutzung – vor und im Neuen Finanzausgleich (NFA) ist festgelegt, dass dieser Auftrag weiterhin als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen wahrgenommen werden soll. Auch gemäss NFA sollen die öffentlichen Waldbesitzer vermehrt unternehmerisch tätig sein, während für die operationelle Umsetzung des Waldgesetzes weiterhin die Kantone verantwortlich sind.
c) Initiative „Rettet den Schweizer Wald“
Wohl im Wissen um die negativen Auswirkungen hat der Kanton Solothurn zu der im Oktober 2005 von Franz Weber eingereichten Initiative „Rettet den Schweizer Wald“ nur gut 2000 Unterschriften beigesteuert. Die Hintergründe liegen vermutlich im Rechtsempfinden, dass in einem Verfassungstext öffentliche und private Interesse nicht vermischt werden dürfen und dass die Detailregelung zur Waldpflege überhaupt nicht Gegenstand der Bundesverfassung sein kann. Wenn man die mit dem revidierten Waldgesetz zu erwartenden Verbesserungen betrachtet, schiesst die Initiative daher am Ziel vorbei:
Das Komitee fordert, dass „sich Bund und Kantone nicht weiter aus der Mitverantwortung der Waldpflege abmelden dürfen.“ Es sei in der Verfassung zu gewährleisten, dass „die Schweizer Wälder nicht zu blossen Holzlieferanten verkommen“. Fakt ist aber, dass viel Potenzial verloren geht, weil der Rohstoff Holz nicht ausreichend genutzt wird, während die Schweizer Wälder immer mehr anwachsen. Die Initiative suggeriert, dass der Schweizer Wald gefährdet ist und einer Rettung bedarf. Die künftige gesetzliche Grundlage mit dem revidierten Waldgesetz und dem bestehenden Verfassungsartikel halte ich aber zur Erhaltung und Förderung des Waldes für absolut genügend. Das Rahmengesetz nimmt beispielsweise auf Umweltaspekte speziell Rücksicht: Mit der Festlegung der Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau wird dafür gesorgt, dass der bewährte Grundsatz der nachhaltigen Bewirtschaftung der Schweizer Wälder erhalten bleibt.
Mit der Initiative werden die Rechte der Waldeigentümer stark beschnitten, da die Zuständigkeiten von den Gemeinden an den Kanton und den Bund abgetreten werden. Die zu erbringenden Leistungen werden direkt auf Verfassungsebene festgelegt, die Finanzierung hingegen ist nicht gewährleistet. Damit wird auch die Subsidiarität der Aufgabenteilung Bund - Kantone - Waldeigentümer durchbrochen. Künftige strukturelle Verbesserungen der Waldwirtschaft würden durch die Initiative erschwert und damit die ökonomische Komponente der Nachhaltigkeit gefährdet. Somit steht die Initiative auch im Widerspruch zum Waldprogramm Schweiz und ich erwarte von der Botschaft des Bundesrates, mit der im September zu rechnen ist, eine dieser Linie folgende Argumentation. Die Eidgenössischen Räte werden das Geschäft frühestens in der Wintersession 2007/08 behandeln.
Einbürgerungen
Ein anderes wichtiges Politikfeld, in dem die Bürgergemeinden auf Grund Ihrer Aufmerksamkeit und Präsenz nicht wegzudenken sind, ist die Einbürgerungspolitik. Das Thema hat in der Vergangenheit immer wieder zu grossen Kontroversen geführt und wird auch in Zukunft für die Bürgergemeinden von massgeblicher Bedeutung sein.
In verschiedenen Schweizer Gemeinden wurden in den letzten Jahren anlässlich von Volksabstimmungen oder Beschlüssen der Einwohner- oder Bürgergemeinde zahlreiche Einbürgerungsgesuche, auch von vielen Familien, abgelehnt. Damit ist die Einbürgerungsfrage zu einem zentralen staats- und gesellschaftspolitischen Thema vorgerückt. Wie ist es aber zur Situation gekommen, vor der wir, rechtlich gesehen, heute stehen?
Im Juli 2003 haben zwei Urteile des Bundesgerichts im Bereich des Bürgerrechts heftige Diskussionen ausgelöst. Mit dem einen Urteil hat das Gericht erstmals einen Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde als diskriminierend eingestuft; mit dem anderen qualifizierte es Urnenabstimmungen bei Einbürgerungsentscheiden als verfassungswidrig, weil solche nicht begründbar seien. Mit seinen Urteilen engte das Bundesgericht den Spielraum bei Einbürgerungen erheblich ein und provozierte daher zahlreiche parlamentarische Vorstösse.
Ausserdem platzten die Urteile mitten in die Zeit, als im Parlament über die Revision des Einbürgerungsrechts verhandelt wurde. Der Entwurf des Bundesrates und die Fassung des Nationalrates für ein revidiertes Bürgerrechtsgesetz vom November 2002 enthielten ursprünglich eine Regelung für ein Beschwerderecht. Aber in der Sommersession 2003 strich der Ständerat diese Bestimmung. Als Folge der Bundesgerichtsentscheide stimmte auch der Nationalrat in der anschliessenden Herbstsession zu.
In der Diskussion vor der Schlussabstimmung im Oktober 2003 wurde jedoch der gesetzgeberische Handlungsbedarf klar: Nach den beiden Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts sind viele Fragen unbeantwortet gelassen und zentrale Themen ausgeklammert worden. Die Rechtslage musste klargestellt werden. Die Initiative Pfisterer, von 31 Ständerätinnen und Ständeräten, darunter auch von mir, mitunterzeichnet, wurde daher mit 22 zu 16 Stimmen angenommen. Die Initiative forderte eine Änderung im Bürgerrechtsgesetz, dass erstens die Kantone selbständig entscheiden können, ob Einbürgerungen dem Volk oder der Volksvertretung unterbreitet werden. Zweitens soll das Bundesgericht keinen Entscheid auf eine Einbürgerung fällen können, sondern lediglich Rügen auf Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien prüfen.
Daneben gab es noch zwei weitere Parlamentarische Initiativen, die aber entweder zurückgezogen wurden (Markwalder Bär) oder denen nicht Folge gegeben wurde (Joder). Ausserdem stehen noch Standesinitiativen zur Debatte, die sich aber entweder mit der Initiative Pfisterer decken (Schwyz) oder in den Räten noch nicht behandelt wurden (Luzern). Ich werde daher auf deren Inhalte nicht eingehen. Eine dritte Initiative des Kantons Aargau deckt sich hingegen mit den Forderungen der von der SVP lancierten Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“. Danach sollen die Stimmberechtigten jeder Gemeinde festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Einbürgerungsentscheide dieses Organs sollen endgültig sein, das heisst mit keiner Beschwerde, weder auf kantonaler noch auf eidgenössischer Ebene, angefochten werden können. Im Hinblick auf diese Initiative hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats, der ich angehöre, entschieden, möglichst rasch einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Mit einem indirekten Gegenvorschlag sollte bezüglich der Unsicherheiten der Einbürgerungsverfahren endlich Klarheit geschaffen werden.
Mit der seit Ende 2005 vorliegenden Vorlage haben wir nun eine klare, zukunftsträchtige Lösung für eine offene, demokratische und rechtsstaatlich korrekte Einbürgerungspraxis. Der Entwurf sieht vor, dass es in Zukunft in der Kompetenz der Kantone liegen soll, das Verfahren und die Entscheidorgane für Einbürgerungsverfahren festzulegen. Was für ein Verfahren und welches Organ dafür bestimmt werden soll, lässt der Entwurf aus Rücksicht auf die Autonomie der Gemeinden bewusst offen. Der Vorschlag nimmt damit die Anliegen der Initiativen Pfisterer und Joder auf, berücksichtigt aber auch die Forderungen der SVP-Initiative. Er ermöglicht, dass Einbürgerungsentscheide weiterhin auch durch Gemeindeversammlungen und an der Urne gefällt werden können. Dort, wo diese Aufgabe den Bürgergemeinden übertragen wird, steht ihnen in Zukunft also eine wichtige und bedeutungsvolle Funktion zu! Vor allem wegen der mittlerweile starken Öffentlichkeitswirksamkeit von Einbürgerungsentscheiden bedeutet das Recht, Einbürgerungsentscheide zu fällen, eine grosse Verantwortung.
Aber sowieso kann erst dann, wenn die von Bund und Kantonen festgelegten Voraussetzungen zur Bürgerrechtserteilung erfüllt sind, in der Gemeinde über ein Gesuch entschieden werden. Entscheide, die eine Person unmittelbar in ihren Interessen betreffen, sind hingegen, einer tief verwurzelten Rechtstradition entsprechend, zu begründen. Deshalb sieht der Vorschlag der Kommission eine generelle Begründungspflicht für ablehnende Einbürgerungsentscheide vor. Diese könnte relativ leicht mit einer Art fakultativem Referendum realisiert werden. Für Sie mag es zwar reichlich bürokratisch erscheinen, dass ein fundierter Antrag vorliegen muss, bevor ein Einbürgerungsgesuch durch die Stimmberechtigten abgelehnt werden kann. Doch nur mit einer solchen Vorgehensweise können Sie die traditionelle Einbürgerungsdemokratie weiter pflegen und gleichzeitig ein rechtsstaatlich legitimiertes Verfahren garantieren!
Ich bin einverstanden, dass es kein garantiertes Recht auf Einbürgerung gibt. Es stimmt aber nicht, dass nur ein solcher Rechtsanspruch ein Beschwerderecht rechtfertigen würde. Denn die Bundesverfassung gibt ein Willkür- und Diskriminierungsverbot vor und in diesem Zusammenhang halte ich es für sehr sinnvoll, dass abgelehnte Einbürgerungsversuche einer Begründung bedürfen. Das liegt selbst im Interesse der entscheidenden Organe: Denn wenn Sie klare Gründe vorbringen können, die gegen eine Einbürgerung sprechen, müssen Sie sich in Zukunft nie mehr den Vorwurf der Willkür oder der Diskriminierung gefallen lassen!
Gemäss der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie muss daher auch im Bereich der Einbürgerung ein gewisser Rechtsschutz vorgesehen werden. Ich bin der Meinung, der Entscheid über eine Einbürgerung ist nicht nur ein politischer Akt, sondern auch eine individuell-konkrete Rechtsanwendung. Deshalb bin ich nicht der Meinung der SVP, dass Einbürgerungsentscheide endgültig sein sollen. Sondern ich befürworte ein Beschwerderecht, aber an eine kantonale, letztinstanzliche Behörde. Beschwerden an das Bundesgericht sollen nur bei Rügen auf Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien zulässig sein. Dies entspricht im Wesentlichen auch dem Vorschlag der Initiative Pfisterer.
Schliesslich, und das ist kaum umstritten, werden die Kantone verpflichtet, die Privatsphäre der Einbürgungswilligen so zu schützen, dass nur die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendigen Daten bekannt gegeben werden dürfen.
Ich halte die vorgeschlagene Neuregelung für geeignet, das Einbürgerungsverfahren klar und verlässlich zu regeln, ohne das Bürgerrecht zu verwässern. Es würde wieder eine klare Ausgangslage schaffen, grundsätzlich mit den gleichen Zuständigkeiten bezüglich Bürgerrechtserteilung wie vor den Bundesgerichtsurteilen. Die Möglichkeit eines Rechtsmittels stellt hingegen eine Verbesserung dar, denn ich meine, auch politische Entscheide dürfen nicht willkürlich gefällt werden, sondern sollen auf sachdienlichen Gründen basieren. Ich hoffe, dass auch die Bürgergemeinden ihre Anpassungsfähigkeit demonstrieren, indem sie sich dieser fortschrittlichen Meinung anschliessen. Schliesslich wollen wir gemeinsam vorwärts kommen und keine gesellschaftliche Zweiteilung in Vollbürger und „Hintersassen“ bewirken. Das Zeitalter der Feudalherrschaft, die Zweiklassengesellschaft von Bourgeoisie und Pöbel, haben wir, und da stimmen Sie mir hoffentlich zu, zum Glück längstens hinter uns!
Fazit
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: „Sein oder nicht sein“ der Bürgergemeinden und Korporationen hängt also entscheidend von ihren zukünftigen Leistungen ab. Deshalb sehe ich sie auch nicht als unnötige Körperschaften, die aus wenigen Privilegierten bestehen und deshalb etwa aufgelöst werden sollten. Wie für viele andere gesellschaftliche Bereiche dürfte aber auch für sie der permanente Wandel zum Dauerzustand werden. Sie müssen selbst ihre Aufgaben ständig kritisch hinterfragen und ihr Wesen durchleuchten.
Wie hat es Philip Rosenthal ausgedrückt:
« Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden. »
Im Bereich der Waldwirtschaft erwarte ich auf gesetzlicher Ebene, dass sowohl der Bund wie auch die Kantone optimale Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle und innovative, ökonomisch und ökologisch orientierte Waldwirtschaft bereitstellen. Es sollte aber auch das Bestreben der Bürgergemeinden und Korporationen sein, bessere Bedingungen zu erarbeiten. Mit Lieferzusagen, Preisgestaltung und Mitfinanzierung können die Waldeigentümer zukünftig massgeblich mitentscheiden, wohin die Strukturentwicklung gehen soll. Mit dem Sägewerk Luterbach könnten die Bürgergemeinden und Korporationen ihr Vermögen aus dem Waldeigentum, das sie seit Jahrzehnten auf Grund mangelnder Sägekapazität nicht realisieren konnten, in Zukunft einlösen!
Im Bürgerrechtsgesetz sind die vorgeschlagenen Änderungen in jenen Kantonen, in welchen die Bürgergemeinden noch vollumfänglich für die Einbürgerungen zuständig sind, eine grosse Chance. Die Chance nämlich, ihre grosse Kompetenz bei Einbürgerungsfragen unter Beweis zu stellen, und damit auch die Berechtigung, über Einbürgerungen entscheiden zu dürfen. Die Berechtigung ist aber nur gegeben, wenn die Bürgergemeinden offen sind für Neues und nicht einfach stur an überkommenen Verfahren festhalten.
Ihre Funktion als Bindeglied für die Gemeinschaft sollten sie daher nicht nur als Bewahrung von historischen und kulturellen Werten verstehen. Seien Sie sich bewusst, dass der künftige Bestand ihrer Institutionen vom Wirken für die Allgemeinheit und von Verdiensten im öffentlichen Interesse abhängt. In diesem Sinne sollten die Bürgergemeinden ihre Zwecke ausweiten, damit eine grössere Öffentlichkeit vom Nutzen des Bürgerstandes weiss und auch als „Externe“ von den wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Funktionen profitieren kann.
Verantwortungsbewusst und kompetent erbringen sie Leistungen zu Gunsten des Gemeinwesens. Mit der Vermittlung von Zusammenhalt und Identität verteidigen sie aber auch nach wie vor wichtige Werte. So ähnlich stelle ich mir das Leitbild für die Zukunft der Bürgergemeinden in der Schweiz vor, damit sie die Aufgaben und die Bedeutung erlangen, um auch in Zukunft bestehen zu können.
Sie ganz persönlich, aber auch der Schweizerische Dachverband, leisten mit Ihrem Engagement für die Bürgergemeinden in der Schweiz wertvolle Arbeit. Für eine Zeit, in der man dazu neigt, Ursprünge zu vergessen, erachte ich es als förderlich, bürgerliches Zusammenleben zu pflegen und die Funktion der Bürgergemeinde als kultureller und gesellschaftlicher Bezugspunkt aufrecht zu erhalten. Die Generalversammlung mit ihrem abwechslungsreichen Rahmenprogramm bietet eine hervorragende Gelegenheit, in Rahmen von interessanten Gesprächen umfangreiche Kontakte zu knüpfen. Damit Sie sich auch in Zukunft mit viel Energie, Elan und Motivation dieser Arbeit widmen können, wünsche ich Ihnen eine gelungene Zusammenkunft hier in der Ambassadorenstadt. Mein Heimatkanton bietet Ihnen sicherlich zwei erhol- und unterhaltsame Tage in frohem Kreis. Ich hoffe, Sie finden Zeit für einen Ausflug in die schöne Altstadt mit den Museen, den Befestigungsanlagen und der St. Ursen-Kathedrale oder nach „top of Solothurn“, dem Weissenstein. Das möge Sie ein wenig entschädigen für den Einsatz und die Verantwortung, die Sie für unser Gemeinwohl übernehmen.