(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Mitglieder der kantonalen Regierungen
Geschätzte Damen und Herren
Am heutigen Morgen steht unter anderem ein Thema zur Diskussion, dass den Lebensnerv unseres Landes und Volkes unmittelbar trifft. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt. Steuern bezahlt niemand gerne, und natürlich ärgern sich einige Leute darüber, dass die Steuerrechnungen von Gemeinde zu Gemeinde, von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch ausfallen. Man beklagt auch Pauschalbesteuerungen reicher Ausländer, kritisiert Steuerprivilegien gewisser Unternehmungen. Doch letztlich, so behaupte ich, würde eine Mehrheit an unserem geregelten Steuerwettbewerb nicht rütteln wollen.
Wenn man sich nämlich umhört, wird der Druck der EU auf das Steuersystem der Schweiz von Menschen jeder politischen Couleur als völlig unverständlich bezeichnet. Da kann die EU-Kommission ihren Angriff auf unsere Steuerautonomie noch so lange unter den harmlos klingenden Begriff „Beihilfediskussion“ stellen. Genau betrachtet ist diese angebliche Diskussion, die nach Lesart der EU in Verhandlungen münden sollen, eine Infragestellung der schweizerischen Souveränität dar. Und das kommt zum Glück – wie sie wissen – bei der Schweizer Bevölkerung gar nicht gut an.
Selbst Napoleon Bonaparte musste am Ende eines längeren Denkprozesses zur Einsicht gelangen, dass es für unser Land aufgrund der Verschiedenheit seiner Bestandteile unmöglich ist, es einer Gleichförmigkeit zu unterwerfen. «Alles führt zum Föderalismus hin», sagte er vor der helvetischen Consulta in St.Cloud.»
Davon waren auch die Steuern betroffen. Die in der helvetischen Republik geschaffene zentralistische Steuergesetzgebung überlebte die Mediationszeit nicht, es erfolgte die Rückkehr zur kantonalen Steuerhoheit.
Meine Damen und Herren
Obwohl seit Beginn der neuen Eidgenossenschaft zahlreiche Kompetenzen schrittweise auf den Bund übergegangen sind, bleiben die Kantone eigenständige Gliedstaaten mit beträchtlichen Aufgaben. Ich halte diese Aufgabenteilung nach wie vor für eine zentrale Grundlage unseres Landes mit vielen Vorteilen.
Es ist die Vielfalt, welche die hohe Lebensqualität der Schweiz entscheidend prägt. Sie äussert sich in einer faszinierenden Landschaft mit Seen, Berggebieten, Wäldern, weiten Felder und engen Tälern; in der Vielfalt unserer ländlichen Siedlungen und den urbanen Gebieten, in einer vielfältigen Architektur, der man gerne noch etwas mehr Freiräume gönnen möchte und sodann in einer unerhörten kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Es liesse sich hier vieles andere mehr anfügen. Grundlage dieser Qualität ist auch die Vielfalt der Steuerregime.
Diese Diversität kann sich in einem föderalen Staat am besten entfalten. Die föderalistische Struktur unseres Landes ist der Garant gegen monotone Gleichmacherei! Und aus dieser Vielfalt ergibt sich der Wettbewerb unter den Kantonen eigentlich schon fast von ganz alleine. Die kantonalen Steuerregimes sind zweifellos eines der Elemente, das wettbewerbsfördernd ist.
Die Schweiz und die Kantone sind mit ihrer Steuerpraxis und den dafür gemeinsam entwickelten Spielregeln bisher gut gefahren – sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene; nicht ohne bisweilen heftige innenpolitische Diskussionen, aber doch in der Regel gemeinsam eine Lösung findend.
Für das Binnenland Schweiz ohne Rohstoffe und mit ungünstiger, wenn auch einmalig schöner Topografie, sind attraktive Steuern ein Wettbewerbsfaktor. Die Schweiz muss ihre Spezialisierungsvorteile in einer attraktiven Steuerpolitik suchen, so wie dies andere Länder ebenfalls tun. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz ist von zentraler Bedeutung. Die Gesellschaften, die von den kantonalen Steuerregimes profitieren, erwirtschaften einen bedeutenden Teil des schweizerischen Volkseinkommens und bieten hochqualifizierte Arbeitsplätze an. Der Steuerwettbewerb ist Ausdruck der kantonalen Souveränität in Finanzfragen, ein wichtiger Standortfaktor und damit Fundament des schweizerischen Wohlstandes.
Dass dies nicht im Interesse der EU liegt, ist an sich nachvollziehbar, doch mit ihrem Angriff auf unsere Steuersouveränität gibt sie eine schlechte Partnerin ab. Ich verstehe die Aktion aus Brüssel als ein politisches Manöver, das darauf zielt, einen unliebsamen Steuerkonkurrenten in unmittelbarer Nachbarschaft zu disziplinieren.
Wenn die EU das Ziel hat, die kantonalen Steuerregimes für Unternehmungen über ihren indirekten politischen Druck abzuschaffen, wird sie sich vermutlich ins eigene Fleisch schneiden. Diese Unternehmungen sind hoch mobil und werden nicht zögern, ihre Sitze in andere Staaten zu verlegen, die ausserhalb des politischen Einflussbereichs der EU liegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Mehrheit des Parlaments trägt die Strategie von Bundesrat und Kantonen mit. Da die Schweiz das Freihandelsabkommen von 1972 nicht verletzt, sind auch keine Verhandlungen zu führen. Dass ein Dialog mit der EU ausserhalb jedes Verhandlungskontextes geführt wird, ist verständlich, da man schliesslich „unter Freunden“ das Ansinnen für Gespräche nicht ablehnen kann.
Keinesfalls darf der Bundesrat aber die Bereitschaft zeigen, sich direkt oder indirekt dem „Code of conduct“ der EU zu unterwerfen. Die Schweiz hat bei der Entstehung dieses Codes nicht teilgenommen und ist als Nicht-EU-Mitglied keinesfalls darin involviert. Die EU wendet ihren Code of conduct auch nicht auf andere aussereuropäische Staaten an.
Wie ernst es uns ist, Steuerföderalismus und Steuerwettbewerb zu verteidigen und offensiv zu vertreten, sieht man nicht zuletzt auch darin, dass aus den Reihen von National- und Ständerat zahlreiche Vorstösse entsprechenden Inhalts eingereicht wurden. Der Ständerat veranlasste zudem das Department Merz, einen Bericht über staatliche Beihilfen, der minutiös darlegt, wie die EU Unternehmen mit direkten Subventionen in der Höhe von 75 bis 80 Milliarden Franken pro Jahr unterstützt. Das spricht für sich selbst.
Gegenüber der EU ist also unbedingt Härte zu bewahren. Die Schweiz erhielt nicht zuletzt von der OECD den „Unbedenklichkeitsausweis“. Die OECD hat die Schweiz nicht auf die so genannte „Black List“ der Staaten mit „schädlicher Steuerkonkurrenz“ genommen. Es ist unhaltbar, dass sich die EU über diese vor Jahresfrist festgehaltenen OECD-Abklärungen hinwegsetzt, zumal die meisten EU-Staaten Mitglied der OECD sind.
Angesichts der grossen Probleme des Kontinents, stellt der Steuerkontroverse aus der Optik Brüssels vermutlich nur eine untergeordnete Frage dar. Doch ein Ausgang, so vermutet zumindest der Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in der Schweiz, werde zu einem Prüfstein dafür, welcher Grad an Vielfalt im Haus Europa möglich ist.
Es bleibt zu hoffen, die EU möge bald zur gleichen Einsicht gelangen wie der französische Kaiser vor etwas über 200 Jahren: Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, die Schweiz einer Gleichförmigkeit unterwerfen zu wollen.
Allerdings: Es braucht auch in unserem Land Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb erlauben. Diese auszugestalten und weiterzuentwickeln ist jedoch eine Aufgabe der Kantone.
Ich danke Ihnen!