<p>Bern (sda) Der Konsum von Drogen, mindestens aber der Genuss von Cannabis, soll in der Schweiz straffrei werden. Die zuständige Nationalratskommission setzt Druck auf: Sollte der Bundesrat nicht spuren, wird sie das Heft selber in die Hand nehmen. </p>

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat am Freitag ausformulierte Vorschläge einer von Marc Suter (FDP/BE) geleiteten Subkommission verabschiedet, wie die Strafbestimmungen im Betäubungsmittelgesetz revidiert werden sollten. Sie will dazu drei Varianten in die Vernehmlassung schicken.

Verheerende Folgen

Es gehe darum, einen Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, sagte Suter vor den Medien. 1975 sei der Konsum von Drogen strafbar erklärt worden. Die Strafmasse seien verschärft worden. Das sei gut gemeint gewesen, habe aber verheerende Folge gehabt. Heute verletze das geltende Strafrecht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Im Drogenbereich werde heute nicht nach dem Verschulden gestraft, sagte Suter. Das geltende Recht gehe von nichtabhängigen Dealern und reinen Konsumierenden aus. Damit werde die Realität verpasst. Der Kleinhandel werde heute von Süchtigen betrieben, die sich damit ihren Eigenkonsum finanzierten.

Scharfe Strafen müssten die Dealer erfassen, die die Süchtigen bedenkenlos zu Profitzwecken ausnützten, sagte Suter. Nach der von der Kommission bevorzugten Hauptvariante sollten aber Konsum und Besitz sämtlicher Drogen zum Eigengebrauch straffrei werden. Damit würde der Konsum entkriminalisiert, wenn auch nicht legalisiert.

Niederländisches Vorbild

Eine mittlere Variante schlägt Straffreiheit für den Konsum von Cannabis, nicht aber von harten Drogen vor. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz 500 000 Personen Haschisch rauchten, das zu 90 Prozent hier hergestellt werde, sei es unsinnig und ungerecht, Einzelne herauszugreifen und zu bestrafen, sagte Suter.

Den beiden Varianten gemeinsam ist die Einführung des Opportunitätsprinzips nach niederländischem Muster. Danach können die Behörden in Bagatellfällen und zur Unterstützung einer Therapie auf die Strafverfolgung verzichten. Die dritte Variante begnügt sich mit dem Opportunitätsprinzip.

Der Bundesrat bereitet eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes vor, die gemeinsam mit den Vorschlägen der SGK in der zweiten Jahreshälfte in die Vernehmlassung gehen soll. Mit 15 zu 2 Stimmen beschloss die SGK, selber gesetzgeberisch tätig zu werden, sollte die Vorlage im Bundesrat ins Stocken geraten.

sda/ats 23.03.1999