<p>Bern (sda) In der Affäre um Post-Generaldirektor Jean-Noël Rey hat Bundesrat Moritz Leuenberger zu wenig energisch eingegriffen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates. Das Uvek weist die Vorwürfe in aller Form zurück.  </p>

Ende 1997 und Anfang 1998 war Rey derart unter Beschuss geraten, dass er auf die Leitung der neuen Post verzichtete und am 30. Juni 1998 den Bundesdienst quittierte. Dabei hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) laut GPK seine Aufsichtspflicht nicht optimal erfüllt.

Darf nicht Schule machen

Auf die Vorwürfe, Rey betreibe Günstlingswirtschaft, habe Leuenberger mit "übermässiger Zurückhaltung" reagiert, heisst es im Bericht. Die meisten Vorfälle stammten aus der Zeit vor 1998, als die Post noch der Aufsicht des Uvek unterstand. Sie hätten lückenlos überprüft werden sollen und zu einem Disziplinarverfahren führen müssen. Laut GPK hat das Uvek in einer Pressemitteilung den Eindruck erweckt, eigene Nachforschungen angestellt zu haben. Effektiv habe man sich nur auf die Untersuchungen der Post gestützt. "Das System, dass der Bund Vorwürfe erhebt, der Betroffene kündigt und der Bund danach die Vorwürfe nicht weiterverfolgt, darf nicht Schule machen."

Unvorsichtig und oberflächlich

Noch härter kritisiert die GPK die Aufsicht im Falle des Garantiedarlehens von 100 000 Franken, das ein Berner Anwalt als Verwaltungsrat einer Post-Tochter erhalten hatte. Bei der strafrechtlichen Abklärung dieser unüblichen Transaktion, mit der die Post rund 50 000 Franken verlor, habe das Uvek "unvorsichtig und oberflächlich" gehandelt. Nach Ansicht der Kommission hat das Uvek vorschnell festgehalten, dass mangels eines Vorsatzes von einer Strafanzeige gegen Rey wegen ungetreuer Amtsführung abzusehen sei. Angesichts der widersprüchlichen Aussagen der Hauptbetroffenen hätten die beiden Anhörungen für einen solchen Schluss nicht genügt. Das Uvek hätte auf der Suche nach einem "Entlastungsjuristen" weitere Befragungen durchführen und die Weiterleitung des Dossiers an die Bundesanwaltschaft prüfen müssen, schreibt die GPK. Wie sie in Erinnerung ruft, hat die Bundesanwaltschaft inzwischen ein Verfahren gegen Rey eröffnet und den Fall der bernischen Justiz übertragen.

Aktiv im Fall Haymoz

Korrekt verhielt sich das Uvek laut GPK im Fall von Urs Haymoz. Dieser war auf Anfang 1998 zum stellvertretenden Generaldirektor der Post gewählt worden. Er trat dieses Amt aber nicht an, weil wegen "Aushöhlung" einer ostdeutschen Fabrik gegen ihn ermittelt wurde. Mit Rey und dem Verwaltungsratspräsidenten handelte Haymoz eine Abgangsentschädigung von 277 268 Franken aus. Anerkennend hält die GPK fest, dass Leuenberger die Verantwortlichen umgehend gerügt und - freilich ohne Erfolg - die Rückzahlung der überrissenen Entschädigung gefordert habe. Dass auf eine Administrativuntersuchung und auf ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Chefbeamten verzichtet wurde, sei nicht zu beanstanden.

Das Uvek wehrt sich

Wegen der involvierten hohen Verantwortungsträger sei die Untersuchung der GPK "brisant", sagte Bruno Frick (CVP/SZ) vor der Presse. In der Sache hingegen seien die Führungsfehler von Bundesrat Moritz Leuenberger "nicht sehr gravierend".

Gleichwohl hat das Uvek die Vorwürfe "in aller Form" zurückgewiesen. Ein Disziplinarverfahren sei nach dem Ausscheiden Reys aus dem Staatsdienst rechtlich ausser Betracht gefallen. Das Uvek bleibt auch bei der Aufassung, dass dem Post-Generaldirektor kein Vorsatz ungetreuer Amtsführung habe nachgewiesen werden können. Rey seinerseits erinnerte in einer Stellungnahme daran, dass er selber im März 1998 eine Adminstrativuntersuchung gegen sich beantragt habe. Wenn das Uvek diesem Gesuch nachgekommen wäre, "hätten viele Missverständnisse und Unklarheiten vermieden werden können".

sda/ats 22.06.1999