Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) fasste ihren Beschluss am Montag mit 5 zu 4 Stimmen und schuf damit bei der ersten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eine neue Differenz zum Nationalrat.
Eine Folge der "Bilateralen": Die SGK sieht vor, dass der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Die Kantone sollen danach die zugelassenen Leistungserbringer bestimmen und dabei namentlich die Zugangsmöglichkeiten der Partienten berücksichtigen. Die Kantone und die Verbände der Tarifpartner sind anzuhören.
Nach der Nationalratsfassung würde der Bundesrat Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien festlegen, denen Ärzte und andere Leistungserbringer für den Beitritt zu einem Tarifvertrag genügen müssen. Diese Version fiel in der Ständeratskommission durch, wie Präsident Anton Cottier (CVP/FR) bekannt gab.
Laut Cottier will die SGK nicht nur einen weiteren Beitrag zur Kostendämpfung leisten, sondern auch verhindern, dass wegen der Personenfreizügigkeit zu viele Ärzte aus der EU auf den Markt drängen. Die knapp unterlegene Minderheit möchte - wie vom Rat ursprünglich beschlossen - auf jeglichen Eingriff verzichten.
Risikoausgleich nicht verändern: Von der SGK einhellig bekämpft wird der Entscheid des Nationalrates, beim Risikoausgleich unter den Kassen neben Alter und Geschlecht auch die Behandlungskosten zu berücksichtigen. Ebenso lehnt die Kommission den Übergang vom Prinzip des Tiers garant (Versicherte als Schuldner) zum Prinzip des Tiers payant (Kassen als Schuldner) ab.
Der Ständerat wird sich in der Herbstsession mit den Differenzen befassen.
sda/ats 06.09.1999