Bern (sda) Die Energieabgabe soll 0,3 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Zwischen den 0,2 Rappen des Ständerates und den 0,4 Rappen des Nationalrates hat sich die Einigungskonferenz am Dienstag für diesen Kompromiss entschieden.

Die aus je 13 Kommissionsmitgliedern beider Räte bestehende Einigungskonferenz zog den Kompromiss mit 15 zu 11 Stimmen den 0,2 Rappen vor, wie Renzo Respini (CVP/TI) als Präsident der ständerätlichen Energiekommission mitteilte. 0,4 Prozent waren chancenlos.

Entscheid am Mittwoch: Die Räte entscheiden am Mittwoch, am Vormittag der Ständerat und am Nachmittag der Nationalrat. Lehnt auch nur einer von ihnen die 0,3 Rappen ab, ist der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative gescheitert. Gefahr droht ihm vor allem in der kleinen Kammer.

Der Ständerat hatte drei Mal eine Abgabe von 0,2 Rappen beschlossen. Der Nationalrat war am Dienstagvormittag in der dritten und letzten Runde von 0,6 Rappen abgerückt und hatte mit 0,4 Rappen seine Kompromissbereitschaft bekundet. Ein direktes Einlenken auf den Ständerat lehnte er mit 100 zu 66 Stimmen ab.

Höchstens 15 Jahre: Neben der Höhe ist auch noch die Geltungsdauer der Energieabgabe strittig. Im Sinne des Ständerates schlägt die Einigungskonferenz mit 15 zu 10 Stimmen eine Befristung auf 10 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 5 Jahre per Parlamentsbeschluss vor. Der Nationalrat hatte im letzten Umgang für 12 plus 8 Jahre votiert.

Auch bei der späteren Energie-Lenkungsabgabe - dem Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative - kam eine letzte Differenz in die Einigungskonferenz. Diese schloss sich mit 17 zu 9 auch hier dem Ständerat an: Der Ertrag soll ausschliesslich zur Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten verwendet werden. Eine Rückerstattung an Personen ohne Erwerbseinkommen ist nicht möglich.

Kompromiss auch beim CO2-Gesetz: Vor der Bereinigung steht schliesslich das Gesetz über die CO2-Abgabe. In der Einigungskonferenz konnte sich ein Vermittlungsvorschlag durchsetzen: Wenn das Reduktionsziel für Kohledioxid verfehlt wird, soll der Bundesrat die CO2-Abgabe auslösen. Sein Entscheid muss aber vom Parlament genehmigt werden.

Der Ständerat hatte die Kompetenz abschliessend dem Bundesrat übertragen, während der Nationalrat das Parlament entscheiden lassen wollte.

sda/ats 05.10.1999