Gemäss dem Entwurf der Kommission sollen sowohl natürliche als auch juristische Personen einmal im Leben (bzw. alle 30 Jahre) die Möglichkeit haben, sich für begangene Steuerhinterziehungen bei den Steuerbehörden selbst anzuzeigen und dafür der Bestrafung für die Hinterziehung zu entgehen. Hingegen soll die hinterzogene Steuer weiterhin als Nachsteuer geschuldet bleiben. Schliesslich sieht der Entwurf auch vor, die Haftung der Erben für wegen Steuerhinterziehungen des Erblassers ausgesprochene Bussen aufzuheben.
Die Kommission hat zum Entwurf Herrn Peter Schönenberger, Vorsteher des Finanzdepartementes des Kantons St. Gallen, als Vertreter der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, angehört. Die Mitwirkung der Kantone bei der Gesetzgebung über die Steuerharmonisierung ist in der Verfassung vorgesehen. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ist mit dem Entwurf der Kommission grundsätzlich einverstanden, bemängelt aber die vorgesehene Aufhebung der Erbenhaftung, da nur die Haftung der Erben für nicht rechtskräftig veranlagte Bussen gegen die EMRK verstosse. Die Mehrheit der Kommission hält aber an der Aufhebung der Erbenhaftung fest. Hingegen hat sie die Umkehr der Beweislast für die Erstmaligkeit der Selbstanzeige beschlossen. Die Kommission hat dem Entwurf mit 8 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt und wird nun den Bundesrat ersuchen, eine allgemeine Vernehmlassung zum Entwurf durchzuführen.
Die Kommission hat im übrigen die Detailberatung zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches aufgenommen und wird diese an ihren nächsten Sitzungen fortsetzen.
Die Kommission hat am 7./8. Januar 1999 unter der Leitung von Ständerätin Christiane Brunner (SP, GE) in Bern getagt.
Bern, 11.01.1999 Parlamentsdienste